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Washing and dry-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41141486)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtwerke München GmbH
Номер конкурса: 41141486
Дата публикации: 26-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadtwerke München GmbH
      Emmy-Noether-Straße 2
      München
      80992
      Germany
      Telefon: +49 892361-4870
      E-Mail: baum.stefanie@swm.de
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    3. Haupttätigkeit(en):
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Textilreinigung für Arbeitskleidung und weitere Textilien

        Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SBA-230310-003
      2. CPV-Code Hauptteil:
        98310000, 98310000, 98311000, 98312000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Textilreinigung bzw. Wäschereileistungen für Arbeitskleidung und weitere Textilien (z.B. Bettlaken, Handtücher, Wolldecken etc.).

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        98310000, 98311000, 98312000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Turnusmäßige und teilweise bedarfsweise Textilreinigung bzw. Wäschereileistungen für Arbeitskleidung und weitere Textilien (z.B. Bettlaken, Handtücher, Wolldecken etc.) für den SWM Konzern (für 23 Liegenschaften). Pro Monat sind insgesamt ca. 6350 Artikel über alle Liegenschaften zu reinigen. Es handelt sich bei der angegebenen Menge um eine mathematische Durchschnittswertangabe; tatsächlich partiell variieren die Monatsmengen jahreszeitlich. Die Reinigung umfasst das Waschen, Mangeln, Trocknen und Legen der zu bearbeitenden Wäsche. Die Ware wird nach den technischen Standards gelegt, gefaltet und gestapelt. Eine kostenfreie Nachbehandlung von nicht einwandfreien Wäscheteilen erfolgt nach Reklamation des Auftraggebers (innerhalb von 24 Std. nach Wäscheannahme) durch den Auftragnehmer. Die Wäsche muss nach Vorgaben der Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege gem. RAL GZ 992/1 bearbeitet werden. Wasch- und Temperaturangaben-/vorgaben des Artikels müssen stets eingehalten werden.

        Neben der Reinigung sind folgende Leistungen umfasst:

        - Abholung, Anlieferung inkl. Transport der verschmutzten Wäsche vom Standort der jeweiligen Liegenschaft

        - Miete von Wäschesäcken/Gitterrollwagen für das Sammeln/Transport der Wäsche

        - Optional: Nähleistungen

        - Optional: Zur Verfügungstellung eines Barcodes mit den SWM-Kleidernummern, um eine Nachverfolgung zu ermöglichen.

        - Optional: Einräumen der Frischwäsche in bereitgestellte Ausgabeschränke (nur für 1 Liegenschaft)

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 055-158986
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
    1. Auftrags-Nr.: 1
      Bezeichnung des Auftrags:

      Textilreinigung für Arbeitskleidung und weitere Textilien

  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.

      Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-SBA-230310-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.

      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstr. 39
        München
        80538
        Germany
        Telefon: +49 892176-2411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 892176-2847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).

        Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).


    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-21

  • Источник закупки

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