Building-cleaning services (Германия - Тендер #41141161) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bezirk Mittelfranken Номер конкурса: 41141161 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Reinigungsleistungen im Zentrum für Hörgeschädigte
Reference number: 03-000286-2023Reinigungsleistungen im Zentrum für Hörgeschädigte
Unterhalts-, Zwischen-, Sonder-, Grund- und Sonderreinigung Hygiene
Lot No: 1Unterhalts-, Zwischen-, Sonder-, Grund- und Sonderreinigung Hygiene
(Gesamtfläche ca. 3.920 m²)
zweimalige Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr
Glas- und Rahmenreinigung
Lot No: 2Glas- und Rahmenreinigung (Glasfläche ca. 1.590 m² einseitig ohne Rahmen)
zweimalige Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
- Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Minimum level(s) of standards possibly required:- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden i. H. v. 2.000.000 Euro und für Vermögensschäden i. H. v. 200.000 Euro
- Angabe von Arbeits- und Führungskräften in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angabe von Unteraufträgen
Minimum level(s) of standards possibly required:- Angabe von drei vergleichbaren Leistungen (Referenzen)
entfällt
2027
entfällt
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken