Construction work for buildings relating to health (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41140930) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Charité Universitätsmedizin Berlin Номер конкурса: 41140930 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Reinraumeinrichtung, CVK, BeCAT
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1
13353 Berlin schreibt die Leistung für Reinraumeinrichtungen aus.
Labore und Lager S2 BioStVO KG 474
- 14,8 lfm Kühlzellenregal
Labore und Lager S2 BioStVO KG 611
- 5 St. Stehpult
- 8 St. Rolltisch
- 5 St. Hakenleiste
GMP-Reinraum Klasse D bis C / S2 BioStVO KG 474
- 3,6 lfm Wandenergiezelle
- 14,4 lfm Mittelenergiezelle, raumhoch
- 92 lfm Labortisch, Edelstahl auf Unterschrank oder Gestell
- 49,2 lfm Hängeschrank, Edelstahl
- 15,6 lfm Regal, Edelstahl, gelocht
- 2 St. Wandhalterung für Laptop
- 2 St. Pult, Edelstahl über LN2-Tank (1.000 l)
MP-Reinraum Klasse D bis C / S2 BioStVO KG 611
- 51 St. Rolltisch, Edelstahl, gelocht
Unterlagen und Leistungen zur GMP-Qualifizierung
- DQ/ IQ/ OQ
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Standardlos
Reinraumeinrichtung, CVK, BeCAT
Die Ausschreibung wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin