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Furniture (incl. office furniture), furnishings, domestic appliances (excl. lighting) and cleaning products (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41140635)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Номер конкурса: 41140635
Дата публикации: 26-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
      Augsburger Straße 748
      Stuttgart
      70329
      Germany
      Telefon: +49 711342500
      E-Mail: vergabe.suedwest@autobahn.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187a2962a02-223fa0f6a4f832cb
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.autobahn.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung und Montage von Schallschutzelementen

        Referenznummer der Bekanntmachung: SUW-2023-0021
      2. CPV-Code Hauptteil:
        39000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Lieferung und Montage von Schallschutzelementen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest

        Augsburger Straße 748

        70329 Stuttgart

        Deutschland

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Nachträgliches anbringen von Akustikelementen in einem alten

        umgebauten Industriegebäude. Etwa 110 Büros inkl.

        Besprechungszimmer und Sozialbereich, welche sich über 4

        Stockwerke verteilen (1. bis 5. Obergeschoss) müssen

        nachträglich mit Akustikelementen ausgestattet werden.

        - Wandabsorber 40 mm mit Wechselbezug: 162 Stk

        - Akustiksäule 400 x 400: 14 Stk

        - Deckenabsorber abgependelt: 352 Stk

        - Deckenabsorber, abgependelt (Kreisformate), 50mm: 245 Stk

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-07-17
        Ende: 2023-10-27
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen

        hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder

        Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der

        Bedingungen:

        Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem

        Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen,

        wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,

        deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist,

        rechtskräftig verurteilt worden ist nach:

        A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der

        Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung

        oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass

        diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet

        werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a

        Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,

        B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von

        Mandatsträgern),

        C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller

        Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer

        Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische

        Vereinigungen im Ausland),

        D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a

        StGB (Förderung des Menschenhandels),

        E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig

        erlangter Vermögenswerte).

        F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den

        Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG

        oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

        G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat

        gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der

        EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.

        H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2

        des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur

        Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2

        Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2

        des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und

        die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des

        Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes

        zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

        ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit

        internationalem Geschäftsverkehr).

        I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und

        Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB

        (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des

        Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung

        (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang

        mit internationalem Geschäftsverkehr),

        J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des

        Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen

        Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit

        sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen

        Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag

        verwaltet werden.

        2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.

        Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem

        Bewerber oder Bieter zuzurechnen,

        wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der

        Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein

        Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des

        Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im

        Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder

        Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§

        123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4)

        Nr. 1 GWB],

        Bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein

        vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder

        die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels

        Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig

        bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation

        befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],

        dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils

        aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche

        Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

        das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine

        schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],

        dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben

        sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

        ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

        Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

        Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren

        satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt

        entsprechenden Fach- /Planungsleistungen gehören, ist dieser

        nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des

        Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der

        verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person

        gestellten Anforderungen erfüllt.

        Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines

        Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines

        Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen

        Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre

        Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben

        genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG

        über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet

        ist.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3

        abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft,

        die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter

        Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen

        Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Besondere Zahlungsbedingungen:

        Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B i.V. mit den

        Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-25
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-12
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-05-25
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 22894990
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499163
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Autobahn GmbH des Bundes
        Heidestraße 15
        Berlin
        10557
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10557
        Telefon: +49 30640960
        E-Mail: recht@autobahn.de
        Fax: +49 30403680811
        Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

        Autobahn GmbH des Bundes
        Heidestraße 15
        Berlin
        10557
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10557
        Telefon: +49 30640960
        E-Mail: recht@autobahn.de
        Fax: +49 30403680811
        Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-21

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