Metalworking (Германия - Тендер #41140580) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Erlangen Номер конкурса: 41140580 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stahlbauarbeiten
Reference number: 3050_1_szfAufzugsturm als Stahlrohrkonstruktion mit Isolierverglasung (Pfosten-
Riegel-Aufsatzkanalsystem), Abmessungen 2210/2335/11710 mm (b/t/h).
4 Eckstützen 120/120/8 mm, 30 Verbindungsrohre 120/200 mm bis 160/80
mm für eine vollständig verschweißte Konstruktion.3 Anschlusspodeste an
den Bestand. Eine Überdachung der Podeste, ein Vordach (Pausenhof).
112 qm Isolierverglasung, Paneelen bzw. Lamellenfenstern.
Aufzugsturm als Stahlrohrkonstruktion mit Isolierverglasung (Pfosten-
Riegel-Aufsatzkanalsystem), Abmessungen 2210/2335/11710 mm (b/t/h).
4 Eckstützen 120/120/8 mm, 30 Verbindungsrohre 120/200 mm bis 160/80
mm für eine vollständig verschweißte Konstruktion.3 Anschlusspodeste an
den Bestand. Eine Überdachung der Podeste, ein Vordach (Pausenhof).
112 qm Isolierverglasung, Paneelen bzw. Lamellenfenstern.
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/245328
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/245328
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Erlangen