Plastering work (Германия - Тендер #41140330) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Kempten (Allgäu) Номер конкурса: 41140330 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erweiterung und Sanierung der Grundschule am Haubenschloß Kempten, BA 3 und BA 2, Haubenschloßplatz 1, 87435 Kempten (Allgäu) - Putzarbeiten
VE Putzarbeiten BA 3 und BA 2
Kempten (Allgäu)
Altbau Erweiterung BA3
Untergrundvorbereitung/Reinigung Kalk Haftputz dünnschichtig auf bestehenden Putz 1650 m²
Putzprofile für Ecken und Anschlüsse
Leibungen in o.g. Ausführung 328 m
Altbau Süd BA2
Untergrundvorbereitung/Reinigung Altputz Kalk Haftputz dünnschichtig auf bestehenden Putz 1200 m²
Leibungen in o.g. Ausführung 453 m
Putzprofile für Ecken und Anschlüsse
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268344
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- Eigenerklärung Bezug Russland
Stadt Kempten (Allgäu), Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Kempten (Allgäu) – Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle