Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #41140057) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Номер конкурса: 41140057 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beweissicherung (Stufe 1) für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) - VOPEK 076-23
Reference number: VOEK 076-23Für die Maßnahme Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) wird die Beweissicherung vergeben. Dabei handelt es sich um die erste Stufe Beweissicherung. Ziel dieser Leistungen der ersten Stufe ist die Erstellung des Beweissicherungskonzeptes und Vorbereitung der Vergabe der weiteren Leistungen der Bestandsaufnahme und Beweissicherung im Projekt. Der Auftragnehmer der ersten Stufe wird die Möglichkeit haben, sich um die Vergabe der zweiten Stufe der Beweissicherung nach dem Ausgleich der potentiellen Wettbewerbsvorteile gemäß § 7 Abs. 2 VgV zu bewerben.
Der genaue Umfang der zu beschaffenen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Leistungsbeginn erfolgt umgehend nach der Bezuschlagung.
11011 Berlin, Platz der Republik / Scheidemannstraße am Reichstagsgebäude
Für die Maßnahme Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) wird die Beweissicherung vergeben.
Der genaue Umfang der zu beschaffenen Leistung ergibt sich aus der Projekt- und Leistungsbeschreibung (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt die Errichtung des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ).
Für das BIZ wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in enger Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Land Berlin ein offener, zweiphasiger Wettbewerb durchgeführt. Der Gewinnerentwurf soll nunmehr umgesetzt werden.
Die Besucher des Deutschen Bundestags sollen zukünftig in ausreichend großen Räumlichkeiten durch zielgruppengerecht aufbereitete Informationen mit Vorträgen, interaktiven Rollenspielen, Filmen sowie auch internetgestützten Medien individuell und in Gruppen auf die Teilnahme an der Plenarsitzung von den Besuchertribünen aus angemessen vorbereitet werden. Weiterhin sollen Räume für das Zusammentreffen der Abgeordneten mit ihren Besuchergruppen sowie ein Bistro und ein Bundestagsshop errichtet werden.
Die Verbindung von BIZ und Reichstagsgebäude wird durch einen Besuchertunnel gewährleistet, dass nur eine einzige Sicherheitskontrolle für die Besucher erforderlich wird.
Die Kälteerzeugung für das Reichstagsgebäude (RTG) und das Besucherinformationszentrum (BIZ) wird künftig durch eine neu errichtete unterirdische Kältezentrale (UKZ) vor dem RTG erfolgen. Des Weiteren ist durch den Entfall der öffentlichen Toiletten auf dem Grundstück des BIZ erforderlich. Neben den Außenanlagen des BIZ und weiteren Eingriffen im Bereich der Sicherheitszone, gehören die Zaunanlagen und der Aha-Graben im Bereich des Sicherheitsperimeters vor dem RTG zum Gesamtprojekt.
siehe Vertragsbedingungen (Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Leistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung (Nachweis durch Eigenerklärung).
Angaben zum Unternehmen.
Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland.
Falls zutreffend: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz und beim Wettbewerbsregister anzufordern.
1. Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Nachweis durch Eigenerklärung)
2. Nachweis des Bestehens oder rechtsverbindliche Erklärung für den Auftragsfall des Abschlusses einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
3. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bonitätsauskunft bei einem Wirtschaftsinformationsdienst anzufordern.
Minimum level(s) of standards possibly required:Zu 1. Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für die Bestandsaufnahme und Beweissicherung in folgender Höhe: EUR 250.000,00 sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Nachweis durch Eigenerklärung).
Zu 2. Nachweis des Bestehens oder rechtsverbindliche Erklärung für den Auftragsfall des Abschlusses einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 1,5 Mio. für Personenschäden sowie von EUR 1,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (jeweils 2fach maximiert)
1. Ausreichende berufliche Erfahrungen des Bieters in der Bestandsaufnahme und Beweissicherung (Nachweis durch Liste der wesentlichen in den letzten zehn Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers und weiterer Angaben, die die Erfüllung der Mindestanforderungen belegen)
2. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (Nachweis durch Eigenerklärung)
3. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Nachweis durch Eigenerklärung)
Minimum level(s) of standards possibly required:Zu 1. Einzureichen sind als Mindestanforderung zwei vergleichbare Referenzprojekte im Bereich Bestandsaufnahme und Beweissicherung, die die folgenden Mindeststandards erfüllen:
(i) Leistungen „Bestandsaufnahme und Beweissicherung“ für Neubau oder Sanierung vergleichbarer Objekte verfügen:
(ii) Abschluss zwischen dem 01.01.2013 und dem Ablauf der Angebotsfrist
(iii) Projektvolumen von mind. 10 Mio. EUR brutto (KG 200-300 nach DIN 276) pro Referenz
(iv) Leistungsumfang: vollständige Bestandsaufnahme und mindestens Teile der Beweissicherung.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 1, Formblatt 6).
Vergleichbarkeit
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
hier: im Bereich der Bestandsaufnahme und Beweissicherung.
Zu 2. Mitarbeiterzahlen
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel der Mitarbeiter in folgendem Bereich: Mindestens 2 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent=VZÄ) mit Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen oder vergleichbarer Studienabschluss mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Leistungen „Bestandsaufnahme und Beweissicherung“.
In jedem vorgenannten Bereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften und Angabe von Unterauftragnehmern, wird die addierte Mitarbeiterzahl im jeweiligen Bereich gewertet.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 1, Formblatt 4 "Mitarbeiterstruktur").
Zu 3. Technische Fachkräfte
Der Bieter benennt ein Kernprojektteam aus (mind.) 2 Personen:
Alle Mitglieder des Kernteams müssen namentlich festgelegt werden und über einen akademischen Grad Dipl.Ing. Bauingenieurwesen oder gleichwertig verfügen. Entsprechende Angaben und Nachweise zur persönlichen Qualifikation des jeweiligen Projektteammitgliedes (Lebenslauf und Qualifikationsnachweise) insb. für den vorgesehenen Projektleiter und seinen Stellvertreter.
Projektleiter
Der Projektleiter muss namentlich festgelegt werden und über mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Leistungen „Bestandsaufnahme und Beweissicherung“ verfügen.
Diese Person muss nachweislich als Projektleiter bereits über Erfahrungen mit mindestens zwei Projekten aus dem Bereich der Leistungen „Bestandsaufnahme und Beweissicherung“ für Neubau oder Sanierung vergleichbarer Objekte verfügen:
- Abschluss zwischen dem 01.01.2013 und dem Ablauf der Angebotsfrist
- Projektvolumen von mind. 10 Mio. EUR brutto (KG 200-300 nach DIN 276) pro Referenz
- Leistungsumfang: vollständige Bestandsaufnahme und mindestens Teile der Beweissicherung.
Stellvertreter
Der Projektleiter muss namentlich festgelegt werden und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Leistungen „Bestandsaufnahme und Beweissicherung“ verfügen.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 1, Formblatt 5).
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Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Name, Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (Anlage 1, Formblatt 7).
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Anlage 1, Formblatt 8 - auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin).
Für den Fall, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft andere Unternehmen im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, haben diese Unternehmen ebenfalls die geforderten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, sollen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
siehe unter III.2.2)
Contract performance conditions:Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bezüglich der geforderten Leistungsbilder. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Die Öffnung erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter der Auftragsgeberin.
Die Öffnung erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter der Auftragsgeberin.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben