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Evaluation consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40058611)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Номер конкурса: 40058611
Дата публикации: 07-04-2023
Сумма контракта: 33 033 498 (Российский рубль) Цена оригинальная: 559 620 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
      Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
      Eschborn
      65760
      Germany
      Telefon: +49 619672176
      E-Mail: alissa.schlossnikel@giz.de
      Fax: +49 619679802176
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6Y7JY/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6Y7JY

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH), finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        81294686-EVAS in SEWOH-Globalvorhaben für die Commodity Hubs und Globale Projekte des GV AgriChains

        Referenznummer der Bekanntmachung: 81294686
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79419000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Globalvorhaben "Nachhaltigkeit und Wertschöpfung in Agrarlieferketten" (GV AgriChains) handelt im Auftrag des BMZ (Referat 122) und trägt als Bestandteil des BMZ Kernthemas "Leben ohne Hunger - Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme" zu dessen Zielen bei.

        Mit dem Blickwinkel "vom REGAL bis zum FELD" setzt das Globalvorhaben "Nachhaltigkeit und Wertschöpfung in Agrarlieferketten" (GV AgriChains) am Ort des Endverbrauchs der Produkte an, um die gesamte Agrarlieferkette bis hin zum Anbau nachhaltiger zu gestalten. Dafür kooperiert es mit Akteuren entlang der gesamten Lieferkette des jeweiligen Agrarrohstoffes und bezieht, neben den globalen Unternehmen, unter anderem auch Zwischenhändler, Genossenschaften und weiterverarbeitende Betriebe mit ein. Aus einer globalen Perspektive heraus werden die wirksamsten Hebel identifiziert, um grenzübergreifend Herausforderungen entlang der Lieferketten zu begegnen und systemische Veränderungen in Gang zu setzen - über Agrarrohstoffe und Kontinente hinweg.

        Das GV fördert bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie den Schutz natürlicher Ressourcen als Lebensgrundlage. Im Sinne der feministischen Außenpolitik setzt sich das GV für Gendergerechtigkeit und Bekämpfung von Kinderarbeit ein. Nachhaltigere Lieferketten machen Produzent*innen resilienter gegenüber externen Faktoren, wie Klimaveränderungen, Krisen oder Preisschwankungen.

        Das GV ist in den Agrarlieferketten Baumwolle, Bananen, Gewürze, Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl, Soja und Tee in den Ländern Äthiopien, Brasilien, Burkina Faso, Côte d"Ivoire, Ecuador, Ghana, Indien, Indonesien, Kamerun, Kolumbien und Usbekistan aktiv.

        Das GV setzt in drei Kernbereichen an:

        Ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz in den Produktionsländern

        In den Ländern stärkt das Globalvorhaben kleinbäuerliche Haushalte dabei, den Anteil nachhaltig produzierter Agrarrohstoffe zu erhöhen und internationale sowie nationale Standards zu erfüllen. Mit regenerativen, klima-smarten Anbaumethoden für mehr Bodenfruchtbarkeit, Pflanzenschutz oder adäquater Wassernutzung, wird die Produktivität der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern gesteigert. Das GV trägt dazu bei, die Biodiversität in den Ländern zu fördern und Lieferketten entwaldungsfrei zu gestalten. Das wirkt dem Klimawandel entgegen.

        Bessere Beschäftigungssituation auf Ebene der Produzentinnen und Produzenten und in Betrieben der Weiterverarbeitung

        Die nachhaltige Produktion von Agrarrohstoffen ist die Grundlage für langfristig positive, wirtschaftliche Entwicklungen ländlicher Regionen und der Weiterverarbeitung vor Ort. Daher legt das GV einen Fokus auf den Auf- und Ausbau der lokalen Wertschöpfung, indem die wirtschaftliche Diversifizierung, einen optimierten Einsatz von Betriebsmitteln und Technologietransfer gefördert werden. Somit werden Arbeitsplätze und existenzsichernde Einkommen und Löhne geschaffen - insbesondere für junge Erwachsene und Frauen. Kleinbäuer*innen sowie Betriebe der Weiterverarbeitung werden in ihrer Geschäftsentwicklung unterstützt und die Organisation in Bauernverbänden gefördert.

        Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln globaler Unternehmen und Mittler

        Das GV kooperiert mit marktbestimmenden Akteuren der Agrarlieferketten und nimmt insbesondere global agierende Unternehmen in die Verantwortung, internationale Standards und Sorgfaltspflichten (wie das EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) einzuhalten. Akteure in den Lieferketten werden befähigt, tragfähige Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln beinhaltet, dass die Menschen in den Produktionsländern angemessen an der Wertschöpfung beteiligt werden, besseren Marktzugang erhalten und Herausforderungen wie Kinderarbeit bekämpft werden. Für mehr Transparenz entlang der Lieferketten unterstützt das GV die Entwicklung von Rückverfolgbarkeitssystemen und digitalen Lösungen.

        Die Laufzeit beträgt 8 Jahre (2019 bis 2027).

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 559 620.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        77110000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das GV AgriChains wird zum Ende der Gesamtlaufzeit im Jahr 2027 gesamtevaluiert. Einige Commodity Hubs des GV laufen jedoch vorher aus (bereits ab 2023). Um die Wirksamkeit der auslaufenden Commodity Hubs und der EU Kofi zu messen, sollten diese entweder im letzten Implementierungsjahr oder zeitnah vor Laufzeitende der jeweiligen Commodity Hubs im Rahmen von Evaluativen Studien (EVAS) evaluiert werden. Die Evaluierungen der einzelnen Commodity Hubs und der EU Kofi wird in die Gesamtevaluierung des GV im Jahr 2027 einfließen und dienen der Rechenschaftslegung gegenüber dem BMZ und dem internen Lernen (Nachjustierung noch laufender Commodity Hubs bzw. neuer Projekte und Programmen). Die globalen Projekte der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fließen über die Gesamtevaluierung mitein.

        Das wichtigste Ergebnis dieser Aufgabenstellung ist die Erstellung der so genannten Evaluierungsstudie (EVAS). Ziel der EVAS ist eine Aufarbeitung und Zusammenfassung von Erfahrungen, Ergebnissen und Wirkungen, evidenzbasierter Entscheidungen, das Herstellen von Transparenz und Rechenschaftslegung. Die EVAS soll die Commodity Hubs anhand der sechs innerhalb der im Development Assistance Committee (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinbarten Evaluationskriterien (DAC-Kriterien) - Kohärenz, Relevanz, Effektivität, Effizienz, Wirkungen und Nachhaltigkeit- evaluieren.

        Die EVAS stützten sich sowohl auf (1) bestehende Daten und Studien (Baseline in den Commodity Hubs, jährliche Tracer Studie und Proxy Erhebung des internen M&E System, und ggf. durch die Commodity Hubs durchgeführte Studien und Datenerhebungen), als auch auf (2) neue quantitative und qualitative Daten einer unabhängigen EVAS Mission.

        In jedem Commodity Hub soll die abschließende jährliche Datenerhebung um ausgewählte Wirkungshypothesen erweitert werden (im Sinne einer Endline-Studie), um Kausalbeziehungen bzw. Beiträge des Vorhabens plausibel zu belegen.

        Zu Beginn finalisiert der AN diese Wirkungshypothesen gemeinsam mit der SE und den Commodity Hubs, um eine länderübergreifende Methodik sicherzustellen. Der AN macht Vorschläge wie diese Hypothesen im Rahmen der finalen, sehr schlanken Umfragen zu den Kompetenzen und der Beschäftigungssituation (Kurze Befragung; Stichprobenerhebung von etwa 300 Trainierten jährlich) und zum Deckungsbeitrag - Einkommen und Erträge - (jährliche Befragung von einem Panel von 42 kleinbäuerlichen Betrieben) integriert werden können.

        Die Ergebnisse dieser abschließenden Wirkungsevaluierung des Commodity Hubs sind Teil der Dokumente, die von den Commodity Hubs vor der EVAS Mission zur Verfügung gestellt werden, so dass sie vom AN in die EVAS Analyse integriert werden können (Zeitpunkt der Erhebung abhängig von der Vegetationsperiode). Der AN wird die Erreichung der Indikatoren (quantitative Indikatoren) mit den Ergebnissen der Wirkungsevaluierung prüfen und ergänzen.

        Die Arbeitspakete für den AN umfassen:

        Arbeitspaket 1: Vorbereitung Inception-Phase

        Dies involviert die Startsitzung mit allen Commodity Hubs und der SE: Besprechung der Ziele, Umfang, Bedarfe, Methodik, Zeitplan, offene Fragen, Inputs; die Analyse bereitgestellter und vorhandenen Daten- und Wissensbasis; die Erstellung einer 5-seitigen Inception Note auf Englisch und Französisch, incl. Klärung der Ziele der EVAS und der Wirkungshypothesen, Definition der Methoden, Interpretation der Erhebungsmethoden und Erläuterung zu den Bewertungsgrundlagen der Kriterien; einen Workshop zur Vorbereitung der EVAS mit allen Commodity Hubs und der SE; Anpassung der Inception Note bzw. Dokumentation der Workshop-Ergebnisse; Startsitzung des Commodity Hubs entsprechend der EVAS Runden; Erstellung eines Interviewleitfadens; virtuelles Arbeitstreffen

        Arbeitspaket 2: Durchführung der Prüfmissionen im Rahmen der EVAS

        Hierin sind aufgenommen: die Koordinierung und Durchführung der evaluativen Studie im jeweiligen Commodity Hub, und die zeitliche Abstimmung der Durchführung der Prüfmission mit dem Commodity Hub Team

        Arbeitspaket 3: Analyse und Präsentation der Ergebnisse

        Abschließend werden die bestehenden und erhobenen Daten analysiert und bewertet; das Effiizienztool bestückt und plausibilisiert; die Mission gedebrieft; u.a. der EVAS-Bericht erstellt und die Ergebnisse und Empfehlungen der EVAS präsentiert, sowie das Anwendungsverfahren dokumentiert.

        Der AN wird durch die Commodity Hubs und die SE in Bonn in folgenden Punkten unterstützt:

        Bereitstellung relevanter Dokumente; Bereitstellung von Informationen und Feedback zur Entwicklung der Methodik, insb. Identifikation der zu evaluierenden Wirkungshypothesen, und Anpassung der abschließenden, durch den Commodity Hub Kamerun erhobene, Wirkungsevaluierung; Unterstützung bei der Identifizierung relevanter Interviewpartner und Unterstützung bei der Entwicklung eines Interviewplans; Unterstützung bei der Nutzung der MS Teams Plattform; Logistische und organisatorische Unterstützung von virtuellen (ggfs. hybriden) Workshops; Lokales GIZ-Projektfahrzeug mit Fahrer und/oder lokales GIZ-Partnerfahrzeug mit Fahrer wird gestellt (je nach Verfügbarkeit); Ggf. Empfehlung für ein geeignetes Hotel

        Die Ergebnisse und Empfehlungen der Wirkungsevaluierung und der EVAS sollen der Steuerungseinheit des GV ein umfassendes Bild der Commodity Hubs vermitteln, Impulse und Tendenzen für die weitere Ausrichtung des GV liefern und werden für die strategische Kommunikation mit dem BMZ und der Fachöffentlichkeit genutzt.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 559 620.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-09-01
        Ende: 2027-03-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -

        aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in

        diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche

        Leistungsbeschreibung.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 1
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerber*innen, die nicht

        nach §§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,

        anhand der nachstehenden Kriterien:

        I. Fachliche Erfahrung:

        1. Evaluierung der landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten: 10 %

        2. Transparenz und Sorgfaltspflichten: 10 %

        3. Entwicklung des Privatsektors in Afrika, Lateinamerika und/oder Asien: 10 %

        4. Klima und entwaldungsfreie Lieferketten: 10 %

        5. Gender in der ländlichen Entwicklung: 10 %

        II. Regionale Erfahrung: Brasilien, Subsahara Afrika (Burkina Faso, Côte d"Ivoire, Äthiopien, Kamerun, Ghana, Kenia, Ruanda, Sambia, Togo, Chad, Mosambik, Tansania, Benin), Usbekistan, Indien, Ecuador, Kolumbien, Indonesien, China, Philippinen, Thailand: 30 %

        III. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50 % ODA-finanziert): 20 %

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -

        aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in

        diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche

        Leistungsbeschreibung.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:

        Ghana: 18.0128.1-302/-402 Kamerun: 18.0128.1-303/-403 Elfenbeinküste: 18.0128.1-304/-404

      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder in einem gleichwertigen

        Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes

        2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen

        3. Eigenerklärung Nachunternehmer*innen/bewerbende Parteien (falls zutreffend)

        4. Erklärung der bewerbenden Partei (falls zutreffend)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren: Mindestens

        1.000.000 EUR.

        2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren: Mindestens 10 Personen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren: Mindestens

        1.000.000 EUR.

        2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren: Mindestens 10 Personen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Evaluierung im Bereich landliche Entwicklung und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region World in den letzten 3 Jahren.

        2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je 150.000 EUR.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Evaluierung im Bereich landliche Entwicklung und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region World in den letzten 3 Jahren.

        2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je 150.000 EUR.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-08
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-05-22
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.

      Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y7JY

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Die Vergabekammern des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 2289499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499-163
        Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        1. die antragstellende Person den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber

        der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

        der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der/dem Auftraggeber/in gerügt

        werden;

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber der/dem Auftraggeber/in gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der/des Auftraggeber/in, einer

        Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

        § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        1. die antragstellende Person den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber

        der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

        der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der/dem Auftraggeber/in gerügt

        werden;

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber der/dem Auftraggeber/in gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der/des Auftraggeber/in, einer

        Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

        § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-04

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