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Interpretation services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40058249)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Номер конкурса: 40058249
Дата публикации: 07-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
      Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
      Potsdam
      14467
      Germany
      E-Mail: poststelle@MSGIV.Brandenburg.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDY5MB/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
      Am Baruther Tor 20
      Zossen
      15806
      Germany
      Kontaktstelle(n): 15806
      E-Mail: vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.polizei.brandenburg.de
      elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDY5MB

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        RV Telefon- und Videodolmetscherleistungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: V-23/0087
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79540000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Audio- und Videodolmetscherleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und der weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        14467 Potsdam

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Dienstleistung soll im Rahmen eines Vertrages für den Zeitraum vom spätestens 01.07.2023 bis 31.12.2024 vergeben werden (Dienstleistungsvertrag). Sollte das Vergabeverfahren eher zum Abschluss gebracht werden, wird ein früherer Vertragsbeginn angestrebt. Sollte sich der Vertragsbeginn auf einen Zeitpunkt nach dem 01.07.2023 verzögern, so bleibt es bei der Laufzeit bis zum 31.12.2024.

        Für den Auftraggeber besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr sowie einer einmaligen Verlängerung um 6 Monate. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Für den Auftraggeber besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr sowie einer einmaligen Verlängerung um 6 Monate. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Der Bieter erklärt, dass

        - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

        - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

        - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

        - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

        - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

        - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,

        - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

        - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

        - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

        Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.

        Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.

        Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:

        1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den

        in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

        genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

        a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,

        b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

        c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen

        2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

        3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Der Auftragnehmer verfügt über (umfangreiche) Erfahrungen im Bereich des Video- und Telefondolmetschens. Dazu sind die Erfahrungen bzw. die besondere Eignung zur Durchführung der Dienstleistung darzulegen. Als Referenzen sind mindestens zwei Projekte aus den letzten drei Jahren zu benennen, in welchen der Auftragnehmer Video- und/oder Audiodolmetscherleistungen bei jeweils mehr als einer Einrichtung erbracht hat. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss zwingend Video- und Audiodolmetschen beinhalten. Weiterhin müssen bei mindestens einem Projekt mit Videodolmetschen auch Dolmetscherleistungen per Telefon, bei mindestens einem Projekt mindestens 200 Nutzer für Videodolmetschen angeschlossen und bei mindestens einem Projekt durchschnittlich mindestens 500 Dolmetschungen pro Monat über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erbracht worden sein. Die Anzahl von Einrichtungen, die den Dienst genutzt haben, die Anzahl der Nutzerzugänge sowie die Anzahl der Dolmetschungen im Rahmen der Referenzprojekte sind zu benennen.

        Der Auftragnehmer muss technisch und personell mindestens 2500 Dolmetschungen im Monat abdecken können.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der Auftragnehmer stellt nachweislich qualifizierte Dolmetscher bereit, die die Gespräche zwischen den Nutzern der benannten Einrichtungen und dem Gesprächspartner via Zuschaltung per Internet (Video bzw. Audio) bzw. Telefon übersetzen. Die durch den Dienstleister eingesetzten Dolmetscher müssen entweder über einen translatorischen Hochschulabschluss verfügen, eine Prüfung eines staatlichen Prüfungsamtes bzw. der IHK erfolgreich abgelegt haben, vereidigt sein oder ein vom BDÜ anerkanntes Zertifikat vorweisen können. Das Niveau des jeweiligen Dolmetschers muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen. Die Dolmetscher verfügen in der Regel über einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet der Sprachleistungen für Medizin, Verwaltung, Recht und Sozialwesen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-04
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-06-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-05-04
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
      Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

      2027

    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.

      Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDY5MB

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Brandenburg
        Heinrich-Mann-Allee 107
        Potsdam
        14473
        Germany
        Kontaktstelle(n): 14473
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Brandenburg
        Heinrich-Mann-Allee 107
        Potsdam
        14473
        Germany
        Kontaktstelle(n): 14473
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.

        Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.

        Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
        Am Baruther Tor 20
        Zossen
        15806
        Germany
        Kontaktstelle(n): 15806
        E-Mail: vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
        Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-03

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