Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #40058100) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Baureferat Номер конкурса: 40058100 Дата публикации: 07-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Objektplanung gem. Par. 34 HOAILeistungsphasen 6-9
Reference number: H60b026923Objektplanung gem Par. 34 HOAI
Leistungsphasen 6-9 für den Umbau und Sanierung des Kassen- und Steueramtes , Herzog-Wilhelm-Str. 11, Josephspitalstr. 8 in 80331 München
Herzog-Wilhelm-Str. 11/Josephspitalstr. 8
Das städtische Kassen- und Steueramt wurde 1953/54 von den Architekten Max Panitz und Carl Delisle erbaut und 1997 als Einzeldenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Es handelt sich um einen oberirdisch 5-7 geschossigen und eingeschossig unterkellerten Gebäudekomplex, der in grossen Teilen als Skelettbau mit Sichtmauerwerksausfachungen ausgeführt ist. Die Anlage umschließt zwei Innenhöfe (Hof Ost und Hof West). Ein weiterer Hof liegt zwischen dem Verwaltungsbau und dem angrenzenden Kloster. Das Gebäude wurde bisher nur punktuell modernisiert oder instandgesetzt. Eine umfassende Gebäudesanierung ist dringend geboten. Räumliche und funktionale Mängel, aber auch erheblich technische und bauliche Defizite erfordern diverse Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen.
Das Haus ist umfassend von Schadstoffen, brandschutztechnisch und energetisch zu sanieren. Die Tragkonstruktion muss statisch ertüchtigt werden.
Im Rahmen der Sanierung werden die neuen Büroraumkonzepte für die Münchner Verwaltungsgebäude – nonterritorialer, mobilitätsbasierter Multispace – umgesetzt. Diese bieten unterschiedliche, aktivitätsbasierte Arbeitsplätze, Räume für Meetings, Bereiche für informellen Austausch, attraktive Teeküchen und Flächen für Rückzug. Zur Realisierung dieses Konzeptes ist eine Neuorganisation der Grundrisse unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten notwendig. Des Weiteren erfolgt die Erneuerung der Haus-, Aufzugs-, Elektro- und Datentechnik. Die Fassaden werden unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes überarbeitet, aus diesem Grund erfolgt die energetische Aufwertung mittels einer Innendämmung. Die zahlreichen Fenster werden ausgetauscht, die Dachflächen neu gedeckt und teilweise mit Photovoltaik ausgestattet. Das ehemalige eingeschossige Rechenzentrum über dem Hof Ost wird abgebrochen, so dass dieser wieder ein abgesenkter Innenhof mit Pkw- Stellplätzen und angrenzenden Räumen für Fahrräder wird.
Neben den baulichen Anforderungen der Sanierung spielt die Umsetzung eines abgestimmten Nachhaltigkeitskonzeptes mit Augenmerk auf die Klimaneutralität unter Berücksichtigung der städtischen, ökologischen Vorgaben eine wesentliche Rolle.
Die beengten Innenstadtlage, die Größe des Objektes und geringe Baustelleneinrichtungsfläche stellen eine Herausforderung an die Baulogistik.
Die Baumaßnahme umfasst folgende Flächen bzw. Rauminhalte:
BGF: ca. 19.500 m2
BRI: ca. 65.000 m3
NGF: ca. 16.800 m2
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 6 und 7
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 8
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 9
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH 8
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2015 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
- Bauwerkskosten gem. DIN 276 KG 300-400 (brutto) in Euro
- Sanierung und Umbau mit einer Größenordnung von ≥10.000 m2 BGF (ohne TG)
- LPH 6 bis 8 gem. §34 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-2:
- Denkmalschutz, Erfahrung mit Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden
- Schadstoffsanierung
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 6-8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH 8
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht