Plastering work (Германия - Тендер #40057966) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH Номер конкурса: 40057966 Дата публикации: 07-04-2023 Сумма контракта: 21 716 387 (Российский рубль) Цена оригинальная: 367 897 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Wohnungsbau Alanbrooke Quartier Paderborn - AQ02; Innenputzarbeiten - Baufeld B / Ost
Reference number: X316 bGipsputz ca. 7.000m², Kalkzementputz ca. 4.000m², Eckschutzleisten ca. 3.500m, Anschlußleisten ca. 2.300m
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gipsputz ca. 7.000m², Kalkzementputz ca. 4.000m², Eckschutzleisten ca. 3.500m, Anschlußleisten ca. 2.300m
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Umsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Minimum level(s) of standards possibly required:Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Minimum level(s) of standards possibly required:3 v.H. Mängelansprüchebürgschaft
5 v.H. Vertragserfüllungsbürgschaft
Vertragsstrafe: pro Werktag 0,2 v.H. des Endbetrages der Auftragssumme (max. 5 v.H. des Endbetrages)
Eine Teilnahme an der elektronischen Öffnung der elektronisch eingereichten Angebote ist nicht möglich.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.