Research and development services and related consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40057955) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Номер конкурса: 40057955 Дата публикации: 07-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Governance und Umsetzung der europäischen Strukturfonds mit Blick auf ihre Neuausrichtung nach 2027
Referenznummer der Bekanntmachung: IC4-23305/007#013Die Leistungsbeschreibung ist unter „Teilnahme“ abrufbar.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin /Deutschland.
Siehe Ziffer II 1.4.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a)Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c)Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze [ daher maximal 2 DIN A 4 Seiten] und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema.
d)Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
e)Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Im Angebot ist zu beschreiben, wie die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen ausgeführt werden sollen. Die Beschreibung soll hinreichend konkrete Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise, Arbeitsmethoden und einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Aufgaben gewählt werden sollen. Der Bieter legt seine besondere Expertise für die Aufgabenstellung dar.
Das Angebot sollte folgende Angaben enthalten:
- Ziele des Forschungsauftrags und Ausgangslage
- Darlegung der Konzeption der verschiedenen Bausteine, deren Ineinandergreifen sowie die jeweilige methodische Vorgehensweise entsprechend der vorgegebenen Aufgabenstellung.
- Hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan für die Durchführung des Forschungsauftrags.
- Angaben zu den am Angebot beteiligten Institutionen unter Angabe des jährlichen Umsatzes und der Gesamtzahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre
- Übersicht der durchführenden Personen und der jeweiligen Kompetenzen und Referenzen. Darstellung in Form eines Kurzlebenslaufs mit Kompetenzen/Erfahrungen. Der Projektverantwortliche sowie Vertretungsregelungen sind im Angebot zu benennen.
- Das Angebot soll in Arbeitspakete gegliedert werden. Der geplante Arbeitsaufwand in Arbeitstagen ist entsprechend aufzuschlüsseln und zu kalkulieren. Hierbei sollten auch Ausführungen zum Wissensmanagement und zur regelmäßigen Berichterstattung enthalten sein.
- Neben dem Gesamtpreis ist der Preis pro Arbeitstag auszuweisen. Bei einer Kalkulation mit verschiedenen Hierarchieebenen (Projektleiter bis zur studentischen Hilfskraft) ist ein rechnerischer Wert für den Arbeitstag anzugeben.
- Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Eventuelle Vorschläge für optionale Leistungen können im Rahmen des Angebots vom Auftragnehmer benannt und kurz erläutert werden.
Zentral für die Bewertung des Angebotes sind insbesondere eine schlüssige Darlegung der fachlichen Expertise und Kompetenz und die Zweckmäßigkeit der angebotenen Leistung. Es wird großer Wert gelegt auf eine schlüssige und konzise Darstellung. Auch eine möglichst transparente Dokumentation bisheriger fachlich relevanter Expertisen und Erfahrungen geht in die Bewertung ein.
Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen. Die voraus-sichtlichen Kosten sind unter Darlegung eines Mengen- und Preisgerüstes für Personal-, Reise- und Sachkosten nachvollziehbar darzustellen. Bei der Kalkulation möglicher Reisekosten haben sich die Bietenden an den Vorgaben des Bundesrei-sekostengesetzes zu orientieren. Kosten für Workshop und Abschlussveranstaltung sollen im Angebot enthalten sein.
Der Auftragnehmer wird gebeten, alle am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Erfassung und Speicherung ihrer Daten (Name, dienstliche Erreichbarkeit) hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen.
Soweit die Bieter eine vergleichbare Tätigkeit für einen anderen Auftraggeber bearbeiten, ist dies (ohne Nennung des Auftraggebers) offen zu legen. Auf eventuell dadurch entstehende Interessenkonflikte ist hinzuweisen.
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 05.05.2023 um 12:00 Uhr eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Wenn bis zum 12.05.2023 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 03.05.2023 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz