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Load-bearing structure design services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40057802)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gemeinde Bösingen
Номер конкурса: 40057802
Дата публикации: 07-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Gemeinde Bösingen
      Bösinger Str. 5
      Bösingen
      78662
      Germany
      Telefon: +49 711/18744-20
      E-Mail: hesslinger@klotzundpartner.de
      Fax: +49 711/18744-33
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E44624127
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E44624127

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Tragwerksplanung für die Erweiterung und Ausbau Kläranlage Bösingen

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71327000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Basierend auf dem Strukturgutachten aus 2021 soll der Ortsteil Herrenzimmern an die Kläranlage

        Bösingen angeschlossen werden. Diesbezüglich ist die Kläranlage Bösingen zu erweitern.

        Das Projekt umfasst den Ausbau bzw. die Erweiterung der Kläranlage im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit. Im einzelnen sind dies der Ausbau der Hydraulik, insbesondere der Ausbau des Einlaufbereichs mit Rechen und Sandfang, die Belebung, die Nachklärung mit 2. Becken und Rücklaufschlammpumpwerk sowie die Schlammentwässerung.

        Derzeitige Ausbaugrösse:

        - KA Bösingen 6.800 EW, 36 l/s;

        - KA Herrenzimmern 2.500 EW, 27,5 l/s.

        Zukünftige Ausbaugrösse: max. 9.300 EW, 63,5 l/s.

        Natürliche Einwohner Gesamtgemeinde Bösingen: ca. 3.400 EW.

        Das gereinigte Abwasser wird in den Bendelbach geleitet, welcher in den Neckar mündet.

        Die Kläranlage und die Einleitungsstelle liegen im Wasserschutzgebiet in der

        Schutzzone III a des WSG-Nr. 325.012.

        Die Kläranlage liegt auf dem Flurstück 2363/2. Als Erweiterungsfläche steht das Flurstück 2363/1 zur Verfügung, siehe Anlage 3.1.

        Nach Ausbau der Kläranlage Bösingen wird das Abwasser von Herrenzimmern der Kläranlage Bösingen über eine Druckleitung zugeführt und die Kläranlage Herrenzimmern wird nur noch als Auffangeinrichtung genutzt.

        Die geschätzten Baukosten liegen bei rund netto 7,0 Mio. €.

        Für die fristgerechte Erstellung des Förderantrags muss die LPH 4 zwingend am 01.08.2024 abgeschlossen sein.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Bösingen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        - Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 1 + 2, optional LPH 3 + 4, 5 + 6.

        - Besondere Leistungen (Teile davon optional)

        Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

        Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Personelle Projektorganisation / Gewichtung: 20%
        Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung und deren Stellvertretung / Gewichtung: 30%
        Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Projektabwicklung / Gewichtung: 30%
        Preis - Gewichtung: 20%
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-02
        Ende: 2030-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        1) Anzahl Beschäftigte: 150 Punkte;

        2) Referenzen Unternehmen für Tragwerksplanung: 1.500 Punkte.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        -Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 3 + 4, 5 + 6,

        - Teile der Besonderen Leistungen entsprechend ihrer Zuordnung zu den Leistungsphasen.

        Die LPH 3 + 4 werden beauftragt, sofern die LPH 2 ergibt, dass das Projekt technisch umgesetzt werden kann.

        Die LPH 5 + 6 werden beauftragt in Abhängigkeit der Fördermittelzusage und sich der daraus ergebenden grundsätzlichen Finanzierbarkeit.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Für die fristgerechte Erstellung des Förderantrags muss die LPH 4 zwingend am 01.08.2024 abgeschlossen sein.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        a) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/ Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein.

        Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (Ausschlusskriterium)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung;

        c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf. Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer;

        d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB;

        e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB;

        f) Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG).

        Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.

        Die Kriterien b) – f) sind Ausschlusskriterien.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (Ausschlusskriterium).

        h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):

        >= 3 Vollzeitbeschäftigte = 150 Punkte / < 3 Vollzeitbeschäftigte = 0 Punkte.

        .

        i) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:

        5 Referenzprojekte im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.

        Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit prüfbaren Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten einzureichen.

        Projektmerkmale Referenz 1:

        - Bauwerkskosten KG300 + 400 in € netto: >= 5 000 000 EUR = 300 Punkte / < 5 000 000 EUR und >= 3 000 000 EUR = 150 Punkte / < 3 000 000 EUR = 0 Punkte;

        - beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 2 - 6 gemäß § 51 HOAI 2021 = 300 Punkte.

        (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert:

        LPH 2: 30 Punkte / LPH 3: 45 Punkte / LPH 4: 93 Punkte / LPH 5: 126 Punkte / LPH 6: 6 Punkte).

        - Ingenieurtechnische Kontrollen gemäß Anlage 14.1 HOAI 2021 = 150 Punkte.

        - öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB = 150 Punkte.

        Projektmerkmale Referenzen 2 - 5:

        Bearbeitete Objekte in Referenzprojekten (Die Objekte der Referenzen 2 – 5 können jeweils unabhängig vom Referenzprojekt 1 in separaten Projekten bearbeitet worden sein.):

        - Referenzprojekt 2: Neubau bzw. Sanierung mechanische Stufe = 150 Punkte.

        - Referenzprojekt 3: Neubau Belebungsbecken mind. 2.500 m3 = 150 Punkte.

        - Referenzprojekt 4: Neubau Nachklärung mit Durchmesser 20 m = 150 Punkte.

        - Referenzprojekt 5: Neubau Rücklaufschlammpumpwerk und Gebläsestation = 150 Punkte.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu g) Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung: Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder vergleichbares).

        Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.

        Zu i) Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:

        Für die Referenzprojekte 1 - 5 Tragwerksplanung:

        - Die Referenzprojekte sind Ingenieurbauwerke.

        - Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.

        - Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2008 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.

        Damit die Referenzprojekte gewertet werden können, müssen diese die jeweiligen Mindestbedingungen vollständig erfüllen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Ingenieur, Fachrichtung Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder vergleichbares gemäß § 75 Abs. 2 VgV

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        j) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.

        Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.

        Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.

        k) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.

        l) Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022).

        Die Kriterien j) + l) sind Ausschlusskriterien.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-05
      Ortszeit: 15:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Für die fristgerechte Erstellung des Förderantrags muss die LPH 4 zwingend am 01.08.2024 abgeschlossen sein.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 721926-8730
        E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721926-3985
        Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-04

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