Construction work for school buildings (Германия - Тендер #40057401) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Karlsfeld Номер конкурса: 40057401 Дата публикации: 07-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Karlsfeld: Construction work for school buildings
2023/S 070-209399
Voluntary ex ante transparency notice
Works
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
621-16-20 MSK Sanierung Dreifeldhalle Vergabenummer 1.2130.9455/35 Brandmeldeanlage
Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um eine Sanierung und Erweiterung einer Dreifeldsporthalle. Die Sanierung betrifft die Dachflächen, die Fassadenflächen sowie den Innenausbau. Im Zuge der Erweiterung entsteht an der Ostseite ein eingeschossiger Anbau. An der Südseite entsteht nach Abbruch des Altbaus ein neuer Foyerbereich zur Haupterschließung der Dreifeldsporthalle. Die technische Sanierung betrifft die Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen sowie die gesamte Elektrotechnik.
Karlsfeld
- 1 Stück Demontage und Rückbau best. Brandmeldezentrale, Fabrikat NSC Solution F1
- 1 Stück Brandmeldezentrale, Fabrikat NSC Soluation F1 (Vollausbau)
- 1 Stück FIZ-Peripherie (FAT, FBF, FW-LK)
- 1 Stück FSD3-Säule mit FSE (freistehend)
- 15 Stück nicht automatische Melder
- 85 Stück optische Rauchmelder
- 40 Stück Mehrkriterienmelder
- 60 Stück Sockelsounder
- 1 Stück Rauchansaugsystem für Überwachung Aufzugsschacht
- 100m Sensorkabel für Lineaurrauchmelder, einschl. Auswerteeinheit
- 5 Stück Kopplermodule für Anbindung externe Geräte
- 1 psch Abstimmung und Inbetriebnahme mit Brandschutzdienststelle
Section IV: Procedure
Das Objekt besteht aus Mittelschule und Dreifachturnhalle. Die bestehende Brandmeldeanlage des Objektes wurde von der Fa. MTG erstellt und wird aktuell durch diese Firma gewartet. Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet nun u.a. den Neuaufbau der Brandmeldeanlage der Dreifachsporthalle. Beide Gebäudeteile werden durch eine zusammenhängende Brandmeldeanlage abgedeckt. Ein offenes Verfahren kann in dieser Konstellation für den Bauherrn zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis führen. Allein die sich ergebende Schnittstellenproblematik ist für den Bauherrn nicht zu bewältigen und beinhaltet große sicherheitstechnische Gefahren. Erfolgreich kann nur gehandelt werden, wenn die Fa. MTG den Sanierungsauftrag ausführt, und damit die Sicherheit der Mittelschule über die gesamte Bauzeit gewährleisten kann. Schließlich bleibt die Mittelschule mit 400 Schülern über die Baumaßnahme in Betrieb. Der Brandschutz während der Bauzeit und die damit zusammenhängende Gewährleistung der Sicherheit wurde organisatorisch mit der Brandschutzdienststelle des Landratsamtes Dachau vorbesprochen und dokumentiert. Die Vergabestelle hat sich auf Grund der Sachverhalte für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entschieden.
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Die hiesige Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 2 GWB. Die unter Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung aufgeführte Beschaffung kann aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dieser Bekanntmachung dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, zu erteilen.
Unter V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrages, ist die Eingabe des Datums technisch im Formular nicht möglich. Der Abschluss des Vertrages ist unter Berücksichtigung der o. g. Fristen für den 20.04.2023 terminiert.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung), mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abgeschlossen wird.
Die hiesige Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-Ante-Transparentbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 2 GWB. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber den Zuschlag zur Ausführung der unter Ziffer II.2.4) beschriebenen vertraglichen Leistungen nur abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein Nachprüfungsantrag gegen den beabsichtigten Abschluss des Vertrages bei der Vergabekammer Südbayern eingereicht wird. Nach Ablauf der 10-tägigen Frist wird der Auftraggeber den Auftrag wirksam abschließen.