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Technical testing, analysis and consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40057217)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Niersverband Viersen
Номер конкурса: 40057217
Дата публикации: 07-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Niersverband Viersen
      Am Niersverband 10
      Viersen
      41747
      Germany
      E-Mail: vergabeaw@niersverband.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E59383249
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E59383249

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Elektrotechnische Prüfungen und Unterweisungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 100.303
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71600000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Ausgeschrieben werden die in den Jahren 2024 bis 2029 nach den Regeln des VdS und des Baurechtsdurchzuführenden Prüfungen elektrischer Anlagen (einschließlich Sicherheitsbeleuchtungs-, Brandmelde-und Alarmierungsanlagen). Ebenfalls ausgeschrieben werden die in den genannten Jahren erforderlichen elektrotechnischen Unterweisungen für unser elektrotechnisches Fachpersonal.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        maximale Anzahl an Losen: 4
        Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
        Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

        Jeder interessierte Bieter muss auf ein oder mehrere Lose aus dem Bereich Prüfungen (Los 1-3) anbieten und jeder interessierte Bieter muss auf Los 4 anbieten! (Näheres siehe Verdingungsunterlagen, Dokument Nr. 18)

    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Elektrotechnische Prüfungen im Bereich Nord

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71600000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        ca. 100-150 einzelne Prüfungstermine unterschiedlicher Dauer als Erst- und als Wiederholungsprüfungen sowohl VdS- als auch Baurechtsprüfungen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2029-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Elektrotechnische Prüfungen im Bereich Mitte

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71600000
      16. Erfüllungsort:
      17. Beschreibung der Beschaffung:

        ca. 200-250 einzelne Prüfungstermine unterschiedlicher Dauer als Erst- und als Wiederholungsprüfungen sowohl VdS- als auch Baurechtsprüfungen.

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2029-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
      27. Bezeichnung des Auftrags:

        Elektrotechnische Prüfungen im Bereich Süd

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71600000
      29. Erfüllungsort:
      30. Beschreibung der Beschaffung:

        ca. 150-200 einzelne Prüfungstermine unterschiedlicher Dauer als Erst- und als Wiederholungsprüfungen sowohl VdS- als auch Baurechtsprüfungen.

      31. Zuschlagskriterien:
      32. Geschätzter Wert:

      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2029-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:
      40. Bezeichnung des Auftrags:

        Elektrotechnische Unterweisungen

        Los-Nr.: 4
      41. Weitere(r) CPV-Code(s):
        80511000
      42. Erfüllungsort:
      43. Beschreibung der Beschaffung:

        35 ganztägige (ca. 8 Stunden) Unterweisungstermine für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch Unterwiesene Personen

      44. Zuschlagskriterien:
      45. Geschätzter Wert:

      46. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2029-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      47. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      48. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      49. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      50. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      51. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      52. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Es sind nur Bieter (Prüfer und Unterweiser) zugelassen, die über die folgenden Anerkennungen verfügen:

        1) Anerkennung „VdS-Zertifikat über die Anerkennung als Sachverständige/r zum Prüfen elektrischer Anlagen. Dem Inhaber der Anerkennung ist es gestattet, Prüfungen nach Klausel 3602 „Elektrische Anlagen“ für die Feuerversicherung durchzuführen. Richtlinien für die Anerkennung von Sachverständigen zum Prüfen von elektrischen Anlagen ist die VdS 2228.

        2) Anerkennung als Prüf-Sachverständige/r, der die in Teil 1 der PrüfVO NRW benannten Voraussetzungen der Fachrichtung Elektrotechnik nachweislich voll erfüllt. Die Anerkennung muss die folgenden technischen Anlagen umfassen:

        — Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen,

        — Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,

        — elektrische Anlagen.

        3) Referenzen zu durchgeführten Seminaren, Schulungen oder Unterweisungen z. B. durch Flyerkopien, vergleichbare Unterlagen oder Links.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Anforderungen gemäß VgV § 45 Abs. 1) Nr. 1 für die letzten 3 Jahre und Nr. 3: Eigenerklärungen und Kopien der entsprechenden Dokumente, im Detail dem Anschreiben zu den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Anforderungen gemäß VgV § 46 Abs. 3) Nr. 1: Eigenerklärungen und Kopien der entsprechenden Dokumente, im Detail dem Anschreiben zu den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-14
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-14
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Den Verdingungsunterlagen liegen bei: Angebotsschreiben (Formular), Leistungsverzeichnis als GAEB Datei, Leistungsverzeichnis (pdf), Eigenerklärung (Formular), Eigenerklärung Russlandsanktionen (Formular), Besondere Vertragsbedingungen, Hinweis an Bieter zur Abgabe elektronischer Angebote, Wichtiger Hinweis für Bieter (zur Vermeidung von Fehlern), Nichtbieter Rückinfo (Formular), Informationen zum Datenschutz, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Formular), Liste aller betroffenen NV-Anlagen VdS+Baurecht 2024-2029, Muster: Exceltabelle der Prüfergebnisse, Muster: Aufmaßzettel für die Leistungsnachweise, Teilnehmerlisten Unterweisungstermine, Festlegung zur Preisgleitung, Konkretisierung der Angebots- und Vergabe- Systematik.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland c/o Bezierksregierung Köln
        Zeughausstraße 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

        Teil 4, Anwendung. Auszug:

        Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1

        GWB).

        Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

        Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

        innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

        § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

        nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt

        unberührt.

        Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1

        GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die

        Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung

        gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax

        oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134

        Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

        Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

        nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

        Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist

        und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der

        betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss

        des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

        worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

        der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

        Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

        Teil 4, Anwendung. Auszug:

        Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1

        GWB).

        Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

        Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

        innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

        § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

        sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

        nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt

        unberührt.

        Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1

        GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die

        Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung

        gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax

        oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134

        Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

        Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

        nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

        Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist

        und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der

        betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss

        des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

        worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

        der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

        Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-03

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