School books (Германия - Тендер #40057192) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtverwaltung Menden Номер конкурса: 40057192 Дата публикации: 07-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Lernmitteln für das Schuljahr 2023/2024
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 50.001,00 € pro Los. Für alle Lose gilt: Eine Prüfung der Angemessenheit der Preise entfällt, da der Preis infolge der Buchpreisbindung kein Bewertungskriterium ist.
Die Vergabesumme in Höhe von ca. 257.700,00 € soll in 2 Teilaufträge (=Teillose) aufgeteilt werden. Die Summe ist geschätzt und unverbindlich und kann je nach Bedarf der Schulen abweichen. Der Auftragswert für jedes Los beträgt mindestens 50.001,00 €.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes.
Lieferung von Lernmitteln Teillos 1
Lot No: 1Stadt Menden
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 50.001,00 € pro Los. Los 1 umfasst 6 Grundschulen mit insgesamt 9 Standorten und die Gesamtschule mit drei Standorten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Menden sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht eines Vertreters des Rechnungsprüfungsamtes.
Lieferung von Lernmitteln Teillos 2
Lot No: 2Stadt Menden
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 50.001,00 € pro Los. Los 2 umfasst die Realschule mit einem Standort und das Gymnasium an der Hönne mit einem Standort.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Menden sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht eines Vertreters des Rechnungsprüfungsamtes.
58706 Menden, Neumarkt 5
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht eines Vertreters des Rechnungsprüfungsamtes.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.