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IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Германия - Тендер #40056973)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: FernUniversität in Hagen
Номер конкурса: 40056973
Дата публикации: 07-04-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      FernUniversität in Hagen
      Universitätsstraße 47
      Hagen
      58097
      Germany
      Telefon: +49 2331987-2041
      E-Mail: beschaffung@fernuni-hagen.de
      Fax: +49 2331987-19349
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYHTDS6B/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYHTDS6B

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Bildung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        IT Security DL-Unterstützung

        Referenznummer der Bekanntmachung: 060-2022-009
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Dienstleistungsunterstützung bei der Erreichung von Zielen in der Informationssicherheit.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        75000000, 79417000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die FernUniversität in Hagen benötigt zur Erreichung von Zielen in der Informationssicherheit beratende und aktive Unterstützung. Hierzu wird ein Dienstleister gesucht, der im universitären Umfeld die Herausforderungen kennt und die Hochschule aktiv bei den Themenfeldern Informationssicherheitsmanagement, Incident Management, Business Continuity Management, Monitorring und Überwachung incl. Security Operation Center (SOC) Betrieb sowie forensische und analytische Prüfung bei Sicherheitsvorfällen unterstützt.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Vertrag endet spätestens nach 24 Monaten. Er kann allerdings vom Auftraggeber durch einseitige Willenserklärung um 12 Monate verlängert werden ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption kann maximal zweifach ausgeübt werden. Sie kann jeweils nur bis spätestens vier Wochen vor Vertragsende erklärt werden.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        1 Vorgehen bei der Auswahl

        Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge auf Ausschlussgründe sowie die Einhaltung der für dieses Verfahren geltenden Mindestanforderungen an die Eignung und der sonstigen formalen Anforderungen. Einzelheiten hierzu sind in den Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb beschrieben.

        Sollten bis zu fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag eingereicht haben.

        Sollten mehr als fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so wählt der Auftraggeber fünf Teilnahmeanträge aus. Die Auswahl erfolgt anhand des folgenden Kriteriums:

        2 Auswahlkriterium: Auftragsnähe

        2.1 Bewertungsgrundlage

        Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird nur der Referenzauftrag betrachtet, der dem vorliegenden Auftrag am ähnlichsten ist.

        2.2 Inhalt des Kriteriums: Auftragsnähe

        Der Auftraggeber bewertet die Auftragsnähe der Referenz. Die Bewertung erfolgt anhand einer Gesamtwürdigung der prägenden Eigenschaften des Referenzauftrags. Diese werden mit den prägenden Eigenschaften des vorliegenden zu vergebenden Auftrags verglichen. Hierzu gehört insbesondere

        die Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen Informationssicherheit und Wissenschaftsfreiheit; und

        die hochindividuelle Ausgangslage.

        2.3 Vergabe von Bewertungspunkten

        Der Auftraggeber vergibt Bewertungspunkte auf einer Skala von 0 bis 10. Es gelten die folgenden Zielerfüllungsgrade:

        10 bis 8 Punkte: Der Referenzauftrag weist starke Ähnlichkeit zum vorliegenden Auftrag auf.

        7 bis 4 Punkte: Der Referenzauftrag ist trotz einiger Unterschiede mit dem vorliegenden Auftrag grundsätzlich vergleichbar.

        3 bis 0 Punkte: Der Referenzauftrag ist mit dem vorliegenden Auftrag kaum vergleichbar.

        3 Aufforderung zur Angebotsabgabe

        Es werden die fünf Bewerber aufgefordert, deren Teilnahmeanträge in der Wertung führen. Bei Punktgleichheit mehrerer Teilnahmeanträge entscheidet das Los.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Anlage "Eigenerklärung Umsatz" mit folgenden Angaben:

        Der Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie der Umsatz im auftragsgegenständlichen Tätigkeitsbereich.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der Gesamtumsatz muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 700.000,00 betragen haben.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Anlage "Referenzen"

        Der Bewerber hat mit seinem Angebot mindestens zwei Referenzaufträge nachzuweisen.

        Für die Angabe der Referenzen ist zwingend die oben angegebene Vorlage zu nutzen. Diese fragt für jeden Referenzauftrag die folgenden Angaben ab:

        - Auftraggeber

        - Adresse des Auftraggebers

        - Ansprechpartner beim Auftraggeber

        - Telefonnummer des Auftraggebers

        - Leistungszeitraum von/bis (Monat/Jahr)

        - Durchgeführte Dienstleistung und sonstige Angaben zum Inhalt des Referenzauftrags

        - Gesamtauftragswert

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Für jeden Referenzauftrag bestehen die folgenden Mindestanforderungen:

        - Auftraggeber des Referenzauftrags müssen Universitäten, Universitätskliniken oder staatliche Forschungseinrichtungen sein; und

        - der Leistungsausführungsbeginn darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; und

        - die Leistung muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht worden sein.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Nichtoffenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-05-05
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDS6B

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48147
        Telefon: +49 251411-1691
        Fax: +49 251411-2165
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Siehe § 160 (3) GWB

        Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

        bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer

        2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Siehe § 160 (3) GWB

        Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

        bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer

        2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-04-03

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