Non-scheduled passenger transport (Германия - Тендер #39066061) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Mannheim - FB 60 - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz. Номер конкурса: 39066061 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beförderung von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (EU 5 - 2023)
Reference number: 40-41-021742300-031Schülerbeförderung EU 5
Schulkindergarten Hermann-Gutzmann, Tour H Skg 1
Lot No: 1Mannheim
Schülerbeförderung Los 1 Schulkindergarten Hermann-Gutzmann, Tour H Skg 1 ca. 51,515 km/Tag.
Schulkindergarten Hermann-Gutzmann, Tour H Skg 2
Lot No: 2Mannheim
Schülerbeförderung Los 2 Schulkindergarten Hermann-Gutzmann, Tour H Skg 2 ca. 48,837 km/Tag.
Schulkindergarten Hermann-Gutzmann, Tour H Skg 3
Lot No: 3Mannheim
Schülerbeförderung Los 3 Schulkindergarten Hermann-Gutzmann, Tour H Skg 3 ca. 18,227 km/Tag.
Schulkindergarten Hermann-Gutzmann, Tour H Skg 4
Lot No: 4Mannheim
Schülerbeförderung Los 4 Schulkindergarten Hermann-Gutzmann, Tour H Skg 4 ca. 18,545 km/Tag.
Schulkindergarten Hermann-Gutzmann, Tour H Skg 5
Lot No: 5Mannheim
Schülerbeförderung Los 5 Schulkindergarten Hermann-Gutzmann, Tour H Skg 5 ca. 41,60 km/Tag.
ABZ Eugen-Neter-Schule SBBZ geistige Entwicklung, Tour EN AZ 1
Lot No: 6Mannheim
Schülerbeförderung Los 6 ABZ Eugen-Neter-Schule SBBZ, Tour EN AZ 1 ca. 38,145 km/Tag.
ABZ Eugen-Neter-Schule SBBZ geistige Entwicklung, Tour EN AZ 2
Lot No: 7Mannheim
Schülerbeförderung Los 7 ABZ Eugen-Neter-Schule SBBZ, Tour EN AZ 2 ca. 23,064 km/Tag.
ABZ Eugen-Neter-Schule SBBZ geistige Entwicklung, Tour EN AZ 3
Lot No: 8Mannheim
Schülerbeförderung Los 8 ABZ Eugen-Neter-Schule SBBZ, Tour EN AZ 3, ca. 44,231 km/Tag.
ABZ Eugen-Neter-Schule SBBZ geistige Entwicklung, Tour EN AZ 5
Lot No: 9Mannheim
Schülerbeförderung Los 9 ABZ Eugen-Neter-Schule SBBZ, Tour EN AZ 5, ca. 18,957 km/Tag.
Mit dem Angebot ist abzugeben
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
6. Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
Hinweis: in Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe
des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich. Das
Das Formblatt ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-
03/VHB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf
Straße und Schiene
Entsprechend § 3 Abs. 3 LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz) gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung:
- Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom
17.10.2005 (zuletzt geändert am 23.11.2021) in Verbindung mit
- Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom
09.03.2012 (zuletzt geändert am 23.11.2021) in Verbindung mit
- Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe
Baden-Württemberg vom 04.07.1986 und
- Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der
betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag zum
WBO-Manteltarifvertrag) vom 20.03.2002
- Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg
(BzTV-N BW) vom 13.11.2001 (zuletzt geändert am 31.10.2020).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft
2. Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen für andere Unternehmen.
Die im Formblatt VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesonderes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen.
Hinweis: In Bezug auf Nr. 1 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich. Das Formblatt ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-
03/VHB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist abzugeben:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft.
Die im Formblatt VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist abzugeben:
1. Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt
wurden.
2. Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Hinweis: In Bezug auf Nr. 1-2 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe
des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich. Das Formblatt ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-
03/VHB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Auf Verlangen der Vergabestelle abzugeben sind:
- Die Erklärung gem. Nr. 1 und 2 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Die im Formblatt VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
entfällt
entfällt
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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