Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39066043) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Номер конкурса: 39066043 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Tiefbau- und Elektroarbeiten 2023/2025. Rahmenvereinbarung.
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-018-OVEU-weites Offenes Verfahren über Bauleistungen "Tiefbau- und Elektroarbeiten 2023/2025".
Rahmenvereinbarung - Elektro- und Tiefbauarbeiten.
Neubau, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen und Verkehrssignalanlagen im Stadtgebiet Essen.
Die Rahmevereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Es besteht eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 24 Monate seitens des Auftraggebers.
Gesamtes Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Bei diesem Bauvorhaben handelt sich um einen Rahmenvertrag für Tiefbau- und Elektrarbeiten im gesamten Stadtgebiet Essen. Nachfolgend eine Kurzbeschreibung:
Objekt:
Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Essen.
Maßnahme:
Neubau, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen im
Stadtgebiet Essen.
Leistung:
Tiefbau- und Elektroarbeiten.
Kurzbeschreibung:
Tiefbauarbeiten u.a. Oberflächenaufnahme, Erdarbeiten, Kabelverlegung, Kabelschutzrohrverlegung, Kabelschächte liefern und einbauen, Maste montieren bzw. demontieren, Elektroarbeiten u.a. Freileitungs- und Überspannungsanlagen, Leuchten, u.s.w.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind Jahresmengen und wurden für 12 Monate zugrunde gelegt und sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder
unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle ausgeschriebenen Mengen abgenommen werden.
Mengenübersicht:
Tiefbau- und Elektroarbeiten
ca. 700 m3 Bodenaushub
ca. 7.400 m Erdkabel verlegen
ca. 2.850 m Kabelschutzrohre liefern und im Erdreich verlegen
ca. 31 St Kabelschächte liefern und einbauen
ca. 185 St Maste stellen
ca. 750 m Luftkabel montieren
ca. 300 St Leuchten montieren
ca. 120 St Sicherungskästen montieren
ca. 27 St Schaltschränke / Kabelverteiler/Kleinverteilersäule liefern u. montieren
ca. 500 m Freileitung liefern und montieren
ca. 122 St Muffen liefern und montieren
Ausführungsfrist:
Es ist vorgesehen, einen Rahmenvertrag für einen Zeitraum von 24 Monaten, mit einer automatischen Verlängerung über weitere 24 Monate, abzuschließen, wenn der Auftraggeber nicht bis 3 Monate vor Ablauf
der ersten 24 Monate ohne Angabe von Gründen kündigt.
WICHTIGER HINWEIS:
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind Jahresmengen und wurden für 12 Monate zugrunde gelegt und sind im Leistungsverzeichnis für 12 Monate zu bepreisen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate,wenn der Auftraggeber diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate auch ohne Angabe von Gründen kündigt.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate,wenn der Auftraggeber diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate auch ohne Angabe von Gründen kündigt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist beigefügt.
Nachweis Eintragung in das Elektroinstallateurverzeichnis des Energieversorgungsunternehmen (Westnetz GmbH) als Konzessionsträger im Elektroinstallationshandwerk.
Nachweis eines verantwortlichen Mitarbeiters über die Qualifikation für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen gemäß Merkblatt "MVAS".
Elektronische Angebotsöffnung
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber den Bietern gemäß § 14 VOB/A EU Abs.6 die in § 14 VOB/A EU Absatz 3 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber den Bietern gemäß § 14 VOB/A EU Abs.6 die in § 14 VOB/A EU Absatz 3 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Vergabekammer Rheinland