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Advertising and marketing services (Германия - Тендер #39065622)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfahren durch
Номер конкурса: 39065622
Дата публикации: 08-03-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfahren durch
      Rosenthaler Str. 31
      Berlin
      10178
      Germany
      E-mail: vergabestelle@bv.aok.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6F4E/documents
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6F4E

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Health
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Lead-Agentur Content-Marketing und Corporate Publishing für AOK-Versicherte

        Reference number: 2023-03-03-SYS-REN
      2. Main CPV code:
        79340000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Lead-Agentur für Content-Marketing und Corporate Publishing - Content-Strategie, Online, Newsletter und Print - für AOK-Versicherte

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        72413000, 22200000, 79000000
      3. Place of performance:
      4. Description of the procurement:

        Die AOK-Gemeinschaft sucht eine Lead-Agentur, die auf Basis umfangreicher Kenntnisse und Erfahrungen das gesamte Content-Marketing und Corporate Publishing - von der kanalübergreifenden Content-Strategie über die Online-Kommunikation für das Gesundheitsmagazin und den Leistungsbereich von aok.de bis zu Newslettern und zwei Printprodukten (bis zur und einschließlich der Druckvorstufe) - für die Zielgruppe AOK-Versicherte übernimmt. Angestrebt werden gemeinschaftliche Medienangebote für alle elf AOKs und den AOK-Bundesverband, die zugleich eine Regionalisierung der Kommunikation erlauben.

        Die Lead-Agentur fungiert als erster Ansprechpartner für den AOK-Contentroom bei gemeinschaftlichen Themen sowie auch für die jeweiligen AOKs bei regionalen Themen. Um diese Rolle auszufüllen, ist eine reibungslose Kommunikation - sowohl mit der Social-Media- und als auch mit der Media-Agentur - in einem Kollaborationsmodell nötig. Die Social-Media-Agentur wird verantwortlich sein für die organische Content-Produktion, die Anlieferung, Veröffentlichung und Einplanung im Bereich der gemeinschaftlichen Social-Media-Kanäle und -Formate der AOK-Gemeinschaft auf den Plattformen YouTube, Facebook, Instagram und TikTok. Die Media-Agentur - wird verantwortlich sein für Kampagnen - bezahlte Content-Distribution - der Versichertenkommunikation über sämtliche gemeinschaftliche Kanäle der AOK-Gemeinschaft. Beide Agenturen werden in separaten Ausschreibungen beauftragt.

        Im Laufe des Jahres kommen zwei weitere Dienstleister für den Druck und Versand der Printmedien dazu, die ebenfalls im Rahmen separater Ausschreibungen beauftragt werden.

        Ebenso wichtige Kompetenzen der Lead-Agentur sind eine umfassende strategische Beratung, kreativer und innovativer Ideenreichtum, Exzellenz in der Exekution, ein schlüssiges Reporting und herausragendes Prozess- und Projektmanagement.

        Für die künftigen Dienstleister wird die Institution des sogenannten AOK-Contentrooms wichtig sein. Dieser steuert Produktion und Vertrieb sämtlicher zentraler Kommunikationsmaßnahmen aller AOKs in digital und Print. Der Contentroom als Teil des AOK-Bundesverbands hat die Aufgabe, die gemeinsame Versichertenkommunikation zu koordinieren. Er wurde installiert, um noch effizienter und reichweitenstärker agieren zu können.

        Er bildet das Herzstück der gemeinschaftlichen Versichertenkommunikation und agiert als strategischer Partner aller AOKs, indem er alle AOKs im gemeinschaftlichen Themen- und Content-Management miteinander vernetzt und die gemeinschaftliche Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern organisiert. Er stellt eine kanalübergreifende und integrierte Kommunikation für die AOK-Gemeinschaft sicher. Dabei schafft der AOK-Contentroom mit geeigneten Tools und Abstimmungsformaten Transparenz bezüglich aller Themen und Inhalte, ermöglicht permanente Kollaboration sowie eine permanente Qualitätssicherung.

        Die Zusammenarbeit soll in Q1/2024 beginnen und umfasst einen Zeitraum von vier Jahren.

        Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung (Anlage B3 der Vergabeunterlagen) entnommen werden.

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        End: 2027-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
        Envisaged number of candidates: 4
        Objective criteria for choosing the limited number of candidates:

        Liegen Teilnahmeanträge von mehr als vier geeigneten Bewerbern vor, werden die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen. Die einzelnen Wertungskriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind in Anlage A4 der Vergabeunterlagen "Bewertungskriterien Teilnahmewettbewerb" aufgeführt.

        1. Mit einem vergleichbaren Referenzprojekt, welches die Mindestanforderungen erfüllt, aus Handlungsfeld 1 "Content-Strategie" können maximal 60 Punkte erzielt werden.

        2. Mit einem vergleichbaren Referenzprojekt, welches die Mindestanforderungen erfüllt, aus Handlungsfeld 2 "Online" können maximal 60 Punkte erzielt werden.

        3. Mit einem vergleichbaren Referenzprojekt, welches die Mindestanforderungen erfüllt, aus Handlungsfeld 3 "Print" können maximal 60 Punkte erzielt werden.

        4. Die fachliche und berufliche Qualifikation des Leitungsteams wird mit maximal 100 Punkten bewertet. Für jedes Mitglied des Leistungsteams können maximal 20 Punkte erzielt werden.

        5. Bewertet wird ferner, wie viele Mitglieder des Leitungsteams an den Referenzen mit einem relevanten Leistungsanteil mitgearbeitet haben. Diesbezüglich können maximal 20 Punkte erreicht werden.

        6. Mit maximal 15 Punkten wird die Darstellung der Sicherstellung der dauerhaften redaktionellen Expertise in den Bereichen Kompetenz im Gesundheitswesen, medizinjournalistische Kompetenz und wissenschaftliche Kompetenz bewertet.

        7. Die Darstellung zur Sicherstellung des erforderlichen Expertinnen- und Expertennetzwerks wird mit maximal 15 Punkten bewertet.

        8. Für die Angaben des Bewerbers zur Organisation der Zusammenarbeit und die Abbildung der Teamaufstellung in einem Organigramm können maximal 15 Punkte erzielt werden.

        9. Die Darstellung zur Team-Performance (Organisation der Betreuung der Auftraggeberinnen inkl. Sicherstellung der Präsenz-Mitarbeit sowie Erreichbarkeits- und Reaktionszeiten, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen, Vertretungs- und Abwesenheitsregelungen) wird mit maximal 15 Punkten bewertet.

        Hinweis: Wird mehr als eine Referenz aus einem Handlungsfeld vorgelegt, so fließt der Durschnitt der je Referenz erzielten Punkte in die Bewertung ein. Bezüglich der weiteren Abstufungen bei der Punktvergabe im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gemachten Kriterien wird auf die Anlage A4 der Vergabeunterlagen "Bewertungskriterien Teilnahmewettbewerb" verwiesen.

      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        Die Höchstsumme beträgt 43.500.000,00 EUR netto.

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        (1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:

        Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (mit Stand der letzten Eintragung). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;

        (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage A2 der Vergabeunterlagen).

        (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russland-Sanktionen" (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).

        Der Bewerber erklärt, dass er nicht:

        a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,

        b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

        c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,

        d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

        Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

        Weiter wird erklärt, dass den Auftraggeberinnen unverzüglich Mitteilung gemacht wird,

        (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf den Bewerber zutrifft und/oder,

        (2) sobald und soweit der Bewerber zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.

        (a) Hinweis an Bewerbergemeinschaften:

        Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.

        (b) Hinweis zur Eignungsleihe:

        Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen (Anlage A2 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:

        - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage A1 der Vergabeunterlagen),

        - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage A3 der Vergabeunterlagen).

        (c) Hinweis Nachunternehmer:

        Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage A2 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:

        - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage A1 der Vergabeunterlagen),

        - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage A3 der Vergabeunterlagen).

        Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage A3 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        (1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bewerber erklärt, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung den Auftraggeberinnen die in §§ 21.1, 21.2 des Rahmenvertrages (Anlage B1 der Vergabeunterlagen) genannte Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU, welche mindestens die in § 20 des Rahmenvertrages (Anlage B1 der Vergabeunterlagen) geregelten Haftungsrisiken abdeckt, nachweisen wird.

        (a) Hinweis an Bewerbergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung (siehe Anlage A1 der Vergabeunterlagen) ist vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens die in § 20 des Rahmenvertrages (Anlage B1 der Vergabeunterlagen) geregelten Haftungsrisiken abdecken.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        (1) Angabe der jeweiligen Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/-innen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).

        Das Unternehmen muss mindestens über 60 festangestellte Mitarbeiter verfügen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

        (2) Es sind drei Referenzen über in den letzten fünf Jahren (2018, 2019, 2020, 2021, 2022) erbrachte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Bei noch laufenden Projekten ist ein Zwischenergebnis darzustellen.

        Dabei ist je ein Referenzprojekt zu den Handlungsfeldern Content-Strategie, Online und Print nachzuweisen. Bezüglich der Beschreibung der Handlungsfelder 1 bis 3 wird auf Anlage A1 der Vergabeunterlagen verwiesen.

        Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Januar 2018 liegen.

        Mit den Referenzprojekten ist jeweils zwingend nachzuweisen, dass an ihnen mindestens ein Mitglied aus dem Leitungsteam gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage B3 der Vergabeunterlagen) bestehend aus Business Direction, Account-/Projekt-Management, Strategischer Leitung, Kreativer Leitung und Redaktioneller Leitung in maßgeblicher Funktion mitgearbeitet hat, da nur so gewährleistet werden kann, dass die mit den Referenzen angeführte Fachkompetenz noch zumindest teilweise auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorhanden ist.

        Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

        (3) Es ist ein Leitungsteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberinnen ausgewechselt werden darf.

        Für folgende Positionen sind zwingend namentlich die jeweiligen festen Ansprechpartner zu benennen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:

        - Business Direction (übergeordneter Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft),

        - Account-/Projekt-Management (Projektleitung und projektübergreifender operativer Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft),

        - Strategische Leitung,

        - Kreative Leitung,

        - Redaktionelle Leitung.

        Für die Benennung der Position sind nicht die expliziten Benennungen einzelner Profile maßgebend, sondern die darin beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen. Eine Person darf nur maximal eine Position bekleiden.

        (a) An die fachliche und berufliche Qualifikation der Position Business Direction werden gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage B3 der Vergabeunterlagen) die folgenden Anforderungen gestellt:

        (aa) Berufliche Befähigung:

        - Ausbildung/berufliche Qualifikation (Ausbildung und/oder Studium und/oder Volontariat und/oder Trainee und/oder vergleichbare Aus- oder Weiterbildung)

        - Idealerweise mindestens 5 Jahre Berufs- und Führungserfahrung im Sektor Print-/Online-Kommunikation und Content auf Agenturseite

        (bb) Für das Profil erforderliche Anforderungen und Kompetenzen:

        - Erfahrung in der konzeptionellen Entwicklung, Planung und zielgerichteten Steuerung von Inhalten

        - Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Content-Planung und im Projektmanagement (Online/Offline) sowie dem Einsatz entsprechender Qualitätsmanagementsysteme und -methoden

        - Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Planung und Kontrolle von Projekt-Budgets.

        (b) An die fachliche und berufliche Qualifikation der Position Account-/Projekt-Management werden gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage B3 der Vergabeunterlagen) die folgenden Anforderungen gestellt:

        (aa) Berufliche Befähigung:

        - Ausbildung/berufliche Qualifikation (Ausbildung und/oder Studium und/oder Volontariat und/oder Trainee und/oder vergleichbare Aus- oder Weiterbildung)

        - Idealerweise mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Sektor Projekt-Management Printmedien/Digitale Medien auf Agentur- und/oder Unternehmensseite

        (bb) Für das Profil erforderliche Anforderungen und Kompetenzen:

        - Erfahrung in der Teamplanung und -koordination interdisziplinärer Teams (Design, Konzept, Text, Produktion, IT) zur Realisierung von Kommunikations- und Werbemaßnahmen (Online/Offline)

        - Erfahrung in der Realisierung crossmedialer Kommunikations- und Werbemaßnahmen

        - Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Kampagnen- und Projektmanagement sowie dem Einsatz entsprechender Qualitätssicherungssysteme

        (c) An die fachliche und berufliche Qualifikation der Position Strategische Leitung werden gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage B3 der Vergabeunterlagen) die folgenden Anforderungen gestellt:

        (aa) Berufliche Befähigung:

        - Ausbildung/berufliche Qualifikation (Ausbildung und/oder Studium und/oder Volontariat und/oder Trainee und/oder vergleichbare Aus- oder Weiterbildung)

        - Idealerweise 5 Jahre Berufs- und Führungserfahrung im Sektor Print-/Online-Kommunikation und Content auf Agentur- und/oder Unternehmensseite

        (bb) Für das Profil erforderliche Anforderungen und Kompetenzen:

        - Erfahren in der Entwicklung und Planung von Content-Strategien entsprechend der Customer Journey, deren Umsetzung über Themen und Inhalte sowie deren Anpassung und Weiterentwicklung in enger Absprache mit Kunden und Auftraggeberinnen

        - Erfahrung in der Content-Steuerung im Rahmen der Realisierung von Kommunikations- und Werbemaßnahmen (Online/Offline)

        - Erfahrung in der zielgerichteten Aussteuerung der On- und Offline-Maßnahmen

        - Erfahren in der Entwicklung, Definition und im Nachhalten von realistischen KPIs

        (d) An die fachliche und berufliche Qualifikation der Position Kreative Leitung werden gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage B3 der Vergabeunterlagen) die folgenden Anforderungen gestellt:

        (aa) Berufliche Befähigung:

        - Ausbildung/berufliche Qualifikation (Ausbildung und/oder Studium und/oder Volontariat und/oder Trainee und/oder vergleichbare Aus- oder Weiterbildung)

        - Idealerweise 5 Jahre Berufs- und Führungserfahrung im Sektor Print-/Online-Kommunikation und Content auf Agentur- und/oder Unternehmensseite

        (bb) Für das Profil erforderliche Anforderungen und Kompetenzen:

        - Erfahrung in der Entwicklung von Kommunikations- und Kreationsstrategien über alle relevanten Kanäle moderner Marketingkommunikation

        - Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung inhaltlicher und visueller crossmedialer Kommunikations- und Werbemaßnahmen

        - Erfahrung in der Leitung von Teams mit Art Direktoren, Designern, Grafikern, Textern, Redakteuren

        (e) An die fachliche und berufliche Qualifikation der Position Redaktionelle Leitung werden gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage B3 der Vergabeunterlagen) die folgenden Anforderungen gestellt:

        (aa) Berufliche Befähigung:

        - Ausbildung/berufliche Qualifikation (Ausbildung und/oder Studium und/oder Volontariat und/oder Trainee und/oder vergleichbare Aus- oder Weiterbildung)

        - Idealerweise mindestens 7 Jahre Berufs- und Führungserfahrung im Sektor Print-/Online-Kommunikation und Content auf Agentur- und/oder Unternehmensseite

        (bb) Für das Profil erforderliche Anforderungen und Kompetenzen:

        - Journalistische Ausbildung und langjährige journalistische Tätigkeit, z.B. als Chefredakteur oder Chef vom Dienst

        - Erfahrung in Recherche, Storytelling, Texterstellung

        - Erfahren in der Entwicklung und Planung von Content-Strategien in enger Zusammenarbeit mit strategischer und kreativer Leitung

        - Erfahrung mit der Koordination, Organisation, Führung und Kontrolle eines Autoren- und Redaktionsteams

        - Erfahrung mit der Steuerung von Redaktionsprozessen und Übernahme der Verantwortung für die umfassende Qualitätssicherung

        - Erfahrung mit Erfolgskotrolle und dem Verfassen von Analysen, Reports und Auswertungen.

        Mit der Darstellung des Leitungsteams ist darzulegen, dass es sich überwiegend um festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers handelt. Darüber hinaus können einzelne Mitglieder des Leitungsteams entsprechend den Anforderungen an die einzelnen Profile erfahrene fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Leitungsteams ist anzugeben.

        (4) Fachexpertise der Redaktion

        Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft soll überzeugend, nachvollziehbar und glaubhaft darstellen, wie die für die Durchführung des Mandats erforderliche dauerhafte redaktionelle Expertise im Team in den Bereichen

        - Kompetenz in Gesundheitsthemen

        - medizinjournalistische Kompetenz

        - wissenschaftsjournalistische Kompetenz

        sichergestellt wird.

        Bezüglich der geforderten Art und Weise der Darstellung wird auf Anlage A1 der Vergabeunterlagen verwiesen.

        (5) Gemäß Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er für die fachlich korrekte Erstellung und Fachprüfung aller Inhalte Zugriff auf ein Expertinnen- und Expertennetzwerk hat.

        Es ist überzeugend, nachvollziehbar und glaubhaft darzustellen, wie sich dieses Expertinnen- und Expertennetzwerk zusammensetzt bzw. gewonnen und zusammengestellt werden soll.

        Bezüglich der geforderten Art und Weise der Darstellung wird auf Anlage A1 der Vergabeunterlagen verwiesen.

        (6) Gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung werden hohe Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen den Auftraggeberinnen und dem Auftragnehmer sowie die Zusammenarbeit/Führung anderer Agenturpartner der Auftraggeberinnen gestellt. Danach ist ein sehr umfangreiches und breit aufgestelltes Team für die Erfüllung der verschiedenen Aufgaben aufzubieten.

        Anhand einer Teamaufstellung in Form eines vollständigen Organigramms ist nachzuweisen, dass diese komplexen Anforderungen vollumfänglich verstanden worden sind.

        (7) Team-Performance: Es ist darzustellen wie

        - die Organisation der Betreuung der Auftraggeberinnen inkl. Sicherstellung der Präsenz-Mitarbeit sowie Erreichbarkeits- und Reaktionszeiten

        - Qualitätssicherungsmaßnahmen

        - Weiterbildungsmaßnahmen

        - Vertretungs- und Abwesenheitsregelungen

        gehandhabt werden.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Zu (1): Hinsichtlich der Unternehmensgröße gilt folgende Mindestanforderung: Das Unternehmen muss mindestens über 60 festangestellte Mitarbeiter verfügen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

        Zu (2): An die Referenzen werden folgende Mindestanforderungen gestellt: Es sind drei Referenzen über in den letzten fünf Jahren (2018, 2019, 2020, 2021, 2022) erbrachte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Bei noch laufenden Projekten ist ein Zwischenergebnis darzustellen.

        Dabei ist je ein Referenzprojekt zu den Handlungsfeldern Content-Strategie, Online und Print nachzuweisen.

        Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Januar 2018 liegen.

        Mit den Referenzprojekten ist jeweils zwingend nachzuweisen, dass an ihnen mindestens ein Mitglied aus dem Leitungsteam gemäß Ziffer 2.3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage B3 der Vergabeunterlagen) bestehend aus Business Direction, Account-/Projekt-Management, Strategischer Leitung, Kreativer Leitung und Redaktioneller Leitung in maßgeblicher Funktion mitgearbeitet hat, da nur so gewährleistet werden kann, dass die mit den Referenzen angeführte Fachkompetenz noch zumindest teilweise auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorhanden ist.

        Zu (3): Werden nicht alle Mitglieder des Leitungsteam mit den geforderten beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen benannt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

        Mit der Darstellung des Leitungsteams ist darzulegen, dass es sich überwiegend um festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers handelt. Darüber hinaus können einzelne Mitglieder des Leitungsteams entsprechend den Anforderungen an die einzelnen Profile erfahrene fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Leitungsteams ist anzugeben.

        (a) Hinweis an Bewerbergemeinschaften:

        Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Sie sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.

        (b) Hinweis zur Eignungsleihe:

        Die unter Ziffer III.1.3) genannten Nachweise sind insoweit zu erbringen, wie sie für die Leistung des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft, relevant sind. Ein Bewerber kann die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese später die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Der unter III.1.2 dieser Bekanntmachung geforderte Versicherungsschutz ist bis zur Verjährung aller Mängelansprüche aus dem Rahmenvertrag aufrechtzuerhalten.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
        Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Competitive procedure with negotiation
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
      Recourse to staged procedure to gradually reduce the number of solutions to be discussed or tenders to be negotiated
    4. Information about negotiation:
      The contracting authority reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without conducting negotiations
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-04-04
      Local time: 09:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-12-29
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Die Höchstsumme beträgt 43.500.000,00 EUR netto.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Contact person: 53123
        Fax: +49 2289499163
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

        "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat..."

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

        "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat..."

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-03-03

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