Ground investigation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39065574) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Номер конкурса: 39065574 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gefrierbohrungsprobenentnahme Seese-West
In den Jahren 2014 bis 2016 erfolgte die geotechnische Sicherung mittels Schonender Sprengverdichtung (SSPV) des Hauptwirtschaftsweges im ehemaligen Tagebau Seese-West. Für die geotechnisch gesicherte Fläche existiert aktuell, lediglich ein qualitativer Verdichtungsnachweis, jedoch kein abschließender (quantitativer) Verdichtungsnachweis.
Für einen quantitativen Verdichtungsnachweis ist die Ermittlung von bodenphysikalischen Kennzahlen notwendig, die das Stabilitätsverhalten und die Festigkeit des verdichteten Kippenbodens beschreiben. Dazu ist es notwendig, quasi ungestörte Bodenproben aus unterschiedlichen Tiefen der verdichteten Kippe zu gewinnen und in einem bodenphysikalischen Labor untersuchen zu lassen.
Für die Gewinnung quasi ungestörter Bodenproben wurde das Bodenvereisungsverfahren gewählt. Es sollen an bis zu zwei Standorten je drei Gefrierbohrungen abgeteuft und über die gesamte Bohrlänge gefrorene Bohrkerne gewonnen werden.
Bundesland Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Tagebaufeld Seese-West
Durch den Auftragnehmer sind nachstehende Leitungen zu realisieren:
• Erstellung einer Ausführungsplanung & Genehmigungsunterlagen, welche die beabsichtigte Gefriertechnologie sowie die Entnahmetechnologie beinhaltet. Die Ausführungsplanung hat sämtliche Themenschwerpunkte zu beinhalten und ausführlich abzuhandeln wie bei einer vergleichbaren Leistung nach HOAI. Die Ausführungsplanung ist dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe zu übergeben. Erstellung und Einholung sämtlicher notwendiger Genehmigungen (lediglich die notwendige Sonderbetriebsplanergänzung sowie der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis beim LBGR Brandenburg werden durch den Auftraggeber als Bergwerkseigentümer eingereicht, sind jedoch vom Auftragnehmer zu erstellen)
• Realisierung der Bodenvereisung sowie die Entnahme von ungestörten Bodenproben. Dabei sind nachstehende Leistungen durch den Auftragnehmer zu realisieren:
- Baustelle einrichten, vorhalten und anschließend beräumen
- Herstellung jeweils einer Baustellenzufahrt zu den beiden Entnahmeorten, inklusive Errichtung des Bohr-/Gefrierplatzes
- Montage sowie spätere Demontage der Gefriertechnik inklusive Herstellung der Gefrierbohrungen
- Herstellung von Gefrierkörpern im Untergrund zur Gewinnung von ungestörten Bodenproben bis in eine Teufe von 35 m (6 Entnahmepunkte).
- Umfangreiche Dokumentation und Überwachung des Gefriervorgangens, der Probenentnahme sowie weiterer Arbeiten
- Entnahme von ungestörten Bodenproben über die komplette Bohrlochlänge von bis zu 35 m Teufe in fest und durchgängig gefrorenen Boden
* 6 Entnahmepunkte (Bohrlänge insgesamt ca. 210 m)
* Es dürfen keine Auftau- bzw. Antauprozesse während des Bohrvorganges an den Bodenproben auftreten
* Kerndurchmesser der zu gewinnenden Bohrkerne muss d ≥ 120 mm betragen
- Transport der entnommenen ungestörten Bodenproben von Tgb. Seese-West zum Labor in Schwarze Pumpe. Während des Transportes sind die Proben unter einer Trockeneisatmosphäre zu transportieren (keine Auftau- bzw. Antauprozesse). Im Labor erfolgte die schriftliche und protokollierte Übergabe der Proben.
- Rückbau sämtlicher Anlagen und Wege, welche im Rahmen der Maßnahme errichtet wurden, entsprechend es ursprünglichen Zustandes.
Vergabenummer: 2303100110
In die Wertung des Preises fließen ausschließlich die Angebotspreise ein, welche sämtliche Eignungskriterien erfüllen.
Der AG erteilt den Zuschlag auf das Angebot, das unter Berücksichtigung der in der Auftragsbekanntmachung benannten Kriterien die höchste Punktzahl erreicht (siehe Anlage Wertungsmatrix.pdf). Bei Punktgleichheit entscheidet der günstigere Angebotspreis.
Nachweise/Angaben/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A, die mit dem Angebot einzureichen sind (211 EU –Punkt 3.1):
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister oder Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes. Zur Bestätigung der Erklärung ist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handwerkskammer
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 6b EU VOB/A bzw.
- einer Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124
akzeptiert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizulegen.
Nachweise/Angaben/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2c) und Nr. 3g) sowie § 6e EU VOB/A, die mit dem Angebot einzureichen sind (211 EU – Punkt 3.1):
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (siehe auch: Möglicherweise geforderte Mindeststandards)
- Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände nach § 6e EU VOB/A bestehen.
Als vorläufigen Beleg für die Eignung wird die Vorlage
- einer vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 6b EU VOB/A oder
- einer Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124
akzeptiert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizulegen.
Weitere Angaben, die mit dem Angebot einzureichen sind (211 EU – Punkt 3.1):
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
Nachweise/Angaben/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 3a) und Nr. 3i) VOB/A, die mit dem Angebot einzureichen sind (siehe 211 EU – Punkt 3.1):
- Angaben nach § 6a EU Nr. 3a) VOB/A:
- Prüfbare Referenzen als Nachweis über ausgeführte Leistungen der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (siehe auch: Möglicherweise geforderte Mindeststandards).
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Angaben nach § 6a EU Nr. 3i) VOB/A:
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235
Als vorläufigen Beleg für die Eignung wird die Vorlage
- einer vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 6b EU VOB/A oder
- einer Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124
akzeptiert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen:
• Eine prüfbare Referenz über die Planung einer Bodenvereisung innerhalb der letzten 7 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung
• Eine prüfbare Referenz über die Modellierung einer Bodenvereisung innerhalb der letzten 7 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung
• Eine prüfbare Referenz über die Realisierung einer Bodenvereisung innerhalb der letzten 7 Jahre, gerechent ab dem Tag der Bekanntmachung
• Erklärung über einen Mindestumsatz von 1,0 Mio. € des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Vergabenummer: 2303100110
In die Wertung des Preises fließen ausschließlich die Angebotspreise ein, welche sämtliche Eignungskriterien erfüllen.
Der AG erteilt den Zuschlag auf das Angebot, das unter Berücksichtigung der in der Auftragsbekanntmachung benannten Kriterien die höchste Punktzahl erreicht (siehe Anlage Wertungsmatrix.pdf). Bei Punktgleichheit entscheidet der günstigere Angebotspreis.
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LMBV mbH, Einkauf Lausitz