Electrical wiring and fitting work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39065125) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Bodenseekreis Номер конкурса: 39065125 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Elektroarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: BSZ FN - 31BFN2306Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Hugo-Eckener-Schule Tausch Beleuchtung Klassenzimmer zu LED
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Hugo-Eckener-Schule am Berufschulzentrum
Friedrichshafen wurde im Jahr 2020 elektrotechnisch
saniert.
Hierbei wurden im Wesentlichen folgende Leistungen
durchgeführt:
- Sanierung der Niederspannungsunterverteilungen
für SV und AV mit Rückbau und Erneuerung der best.
Schaltschränke
- Ab- und teilweise neuaufklemmen von Bestandsinstallationen
- Einbau von KNX-Komponenten zur Steuerung von
diversen Komponenten der Gebäudeautomation
- Rückbau von alten Versorgungsleitungen
Bei der nun anstehenden Sanierungsamassnahme
sollen die Beleuchtungen der Klassen- und
Lehrerzimmer zu LED-Leuchten ausgetauscht werden.
Hierbei fallen im Wesentlichen folgende Leistungen an:
- Demontage und fachgerechte Entsorgung der
bestehenden Beleuchtung
- Neumontage inkl. Anschluss an bestehende
Elektroinstallation der neuen Beleuchtungskörper
siehe Verdingungsunterlagen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.