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Landscaping work for green areas (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39064670)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg - Stabsstelle VI-01 IGA
Номер конкурса: 39064670
Дата публикации: 08-03-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg - Stabsstelle VI-01 IGA
      Schifferstr. 190
      Duisburg
      47059
      Germany
      Telefon: +49 203/283-5624
      E-Mail: j.stapf@wb-duisburg.de
      Fax: +49 203/283-2883
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYW1YRW943/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYW1YRW943

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung, Stadtreinigung, Stadtentwässerung, Planung und Unterhaltung der Spielplätze, Betrieb der städtischen Friedhöfe und des Krematoriums, Pflege der Grünflächen, Hochwasserschutz
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        2023-0163 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Grüner Ring Nord - Landschaftsbauarbeiten

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0163
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45112710
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Landschaftsbauarbeiten im Bereich "Grüner Ring Nord" in 47053 Duisburg. Der Grüne Ring ist ein langgezogener Grünzug, der den Stadtteil Hochfeld im Westen einrahmt. Für die Neugestaltung des Grünen Rings wurde eine

        Gliederung in die drei Teilprojekte Nord, Mitte und Süd vorgenommen. Der Grüne Ring Nord erstreckt sich von der Walzenstraße bis zur Sedanstraße über eine Länge von ca. 330 m. Die Bearbeitungsfläche hat eine Größe von ca. 11.600 m2. Im Süden schließt die Bearbeitungsfläche einen Teil der Sedanstraße ein, im Norden schließt die Fläche an den Gehweg der Straße Immendahl an.

        Im Vorfeld der in dem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen erfolgt das Fällen einiger Bäume und das auf den Stock setzen von Strauchflächen. Die verbleibenden Wurzelstümpfe und Wurzelstöcke werden im Zuge der im LV beschriebenen Maßnahmen entfernt.

        Im Bereich Sedanstraße erfolgt die Herstellung einer Platzfläche in Asphaltbauweise. Dieser schließt an den bereits ausgeführten Teil der umgebauten Sedanstraße an. Der Platz erhält eine Einfassung aus großformatigen Platten und Betonsitzelementen mit Sitzauflagen.

        Über die geplante Platzfläche verläuft eine Feuerwehrzufahrt von der Rudolf-Schockstraße zur Sedanstraße. Die Zufahrt muss ständig befahrbar sein und darf zu keinem Zeitpunkte z.B. für Materiallagerungen, das Abstellen von Maschinen usw. verwendet werden. Im Rahmen der Verkehrsrechtlichen Anordnung ist durch den AN eine Abstimmung mit der Feuerwehr herbeizuführen.

        Durch das Gelände verläuft ein 3,50 m breiter Weg mit einer stabilisierten, wassergebundenen Wegedecke mit Dachgefälle. Der Wege erhält eine 1-zeilge Einfassung aus Betonstein.

        In nördlichen Wegeabschnitt wird die Tragschicht zur Aufnahme der wassergebundenen Decke vorab durch die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg (WBD) erstellt. Eine vorhandene Baustraße, die zum Baufeld des Familienzentrums Immendahl geführt hat, wird nach Abschluss der Baumaßnahme als Tragschicht ertüchtigt.

        Auf einem mittig gelegenen Platz werden Stahlbänke montiert.

        Im Norden wird ein Spielbereich angelegt. Hier werden ein Klettergerät, eine Schaukel und Sandspieltische mit Fallschutzflächen aus Sand und Holzhackschnitzel eingebaut.

        In den gerodeten Bereichen erfolgt die Pflanzung von 24 Bäumen und zahlreichen Solitärsträucher. Ergänzt wird die Pflanzung durch Stauden, Gräser und Zwiebeln.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45112700
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        47053 Duisburg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Es sind folgende Hauptarbeiten durchzuführen:

        200 m2 Asphaltfläche

        200 m2 Farbbeschichtung der Asphaltfläche

        1.100 m 1-zeilige Wegeeinfassung aus Betonpflaster

        1.385 m2 wassergebundene Wege,

        stabilisiert mit natürlichem Bindemittel,

        170 m2 wassergebundene Wege,

        nicht stabilisiert mit natürlichem Bindemittel

        24 Stk Solitärbäume

        750 m2 Pflanzflächen mit Sträuchern und Bodendeckern

        4.000 m2 Landschafts- und Spielrasen

        570 m2 Blumenwiese

        12 Stk Bänke

        10 Stk Fahrradständer

        6 m Sitzauflagen auf Betonblöcken

        245 m2 Fallschutzfläche mit Fallschutzsand

        45 m2 Fallschutzfläche mit Holzhäcksel

        100 m Einfassungen Spielflächen aus Borden 100x40x5 cm

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-09-01
        Ende: 2024-08-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        a) Eigenerklärung anstelle eines Nachweises der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a Nr. 1 VOB/A EU). Vordruck VHB 124.

        Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch den Nach-weis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintra-gung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 a) VOB/A EU). Vordruck VHB 124

        b) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 VOB/A EU). Vordruck VHB 124

        c) Eigenerklärung über eine bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungs-de-ckung mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden i.H.v. 3,00 Mio EUR und für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 1,25 Mio. EUR (§ 6a Nr. 2 a) VOB/A). Formblatt F1.

        d) Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungs-rückstände bestehen (eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesre-publik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) (§ 6a Nr. 2 VOB/A EU). Vordruck VHB 124.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        c) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang durch einen entsprechenden Versicherungsnachweis (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).

        d) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist die Mitgliedschaft in ei-ner Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen durch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft zu ersetzen (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 6a Nr. 3 a) VOB/A EU). Vordruck VHB 124.

        b) Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung verfügt. Angaben der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen) (§ 6a Nr. 3 g) VOB/A EU). VHB 124

        c) Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen (technischen Personals) mit Angabe eines/er Stellvertreters/-in. Formblatt F4

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        a) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG mindestens 2 Referenznachweise der letzten 5 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens, gemäß den Vorgaben in Vordruck VHB 124 über früher ausgeführte Aufträge vorzule-gen. (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).

        b) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jah-resdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngrup-pen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen.

        c) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, die Lebensläufe des/der in Formblatt 4 genannten Bauleiters/in und des-sen/deren Stellvertreter/in von der Bieterin anzufordern. (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        a) Eigenerklärung anstelle eines Wettbewerbsregisterauszuges (§ 6e VOB/A EU). Vordruck VHB 124.

        Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durch-zuführen, der / die den Auftrag erhalten soll.

        b) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Vordruck VHB 124.

        Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozial-kasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozial-versicherungsträger zu ersetzen.

        c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Gründen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. Vordruck VHB 124.

        d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Arti-kel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 ? Vordruck: VHB 523 "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"

        e) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

        Siehe Ziffer 11.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen

        f) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften.

        Siehe Ziffer 10.0 der BVB Bau WBD zu den Ausschreibungsunterlagen

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-04-12
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-18
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-04-12
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland
        Zeughausstraße 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 2211473045
        E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
        Fax: +49 2211472889
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der

        Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur

        festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der

        Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur

        festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-03-03

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