Transformers (Германия - Тендер #39064364) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH Номер конкурса: 39064364 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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EVC Hotspots_Beschaffung 110/20-kV-Drehstrom-Netz-Transformators
Reference number: EVC-HS-08-2023Beschaffung 110/20-kV-Drehstrom-Netz-Transformator mit Zubehörschrank und Mindestausstattung an Zubehör sowie Dokumentation.
Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH 03046 Cottbus
Beschaffung 110/20-kV-Drehstrom-Netz-Transformator mit Zubehörschrank und Mindestausstattung an Zubehör sowie Dokumentation.
Der Transformator ist zu dem vom Käufer vorgegebenen Standort in Cottbus zu liefern und auf einem Fundament anschlussbereit aufzustellen. Der Verkäufer soll nach Abschluss der Montage- bzw. Anschlussarbeiten Prüfungen am Transformator durchführen, bevor dieser vom Käufer in Betrieb genommen wird.
Die genauen Angaben zum Liefergegenstand, insbesondere Mindestausstattung, können den Spezifikation entnommen werden.
Die Auftraggeberin strebt an, dass der 110/20-kV-Drehstrom-Netz-Transformator bis zum 30. April 2025 geliefert wird.
I. Umsatz (netto) des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020 bis 2022 für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar (Lieferaufträge für Hochspannungstransformatoren) sind. Die Auswahl wird entsprechend der Höhe des Umsatzes getroffen (20%).
II. Anzahl der vergleichbaren Referenzen (80%)
Die Auswahl wird entsprechend der Anzahl der vorgelegten Referenzen (je mehr desto besser) getroffen.
Dabei werden nur Referenzen berücksichtigt, die (kumulativ a bis c)
a) mit der zu vergebenden Leistung nach der Art des Auftragsgegenstandes sowie Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Die Leistung ist insbesondere vergleichbar, wenn ihr Inhalt die Lieferung von Hochspannungstransformatoren vergleichbarer Konfiguration, Größe und vom vergleichbaren Wert war, die üblicherweise von Netzbetreibern oder im öffentlichen Versorgungsnetz eingesetzt werden,
b) in den letzten 5 Jahren (2019 - 2023) und
c) erfolgreich abgeschlossen sind, der Liefergegenstand muss also ohne wesentliche Beanstandungen beim Auftraggeber vollständig geliefert worden sein.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014,
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §21 SchwarzarbG vorliegen,
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder).
5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022);
2. Eigenerklärungen über den Umsatz (netto) des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar (Lieferaufträge für Hochspannungstransformatoren) sind.
1. Tabellarische Referenzaufstellung: vergleichbare, erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte der letzten 5 Jahre (2019 - 2023) (jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers (auf Anforderung auch Benennung Ansprechpartner und Erreichbarkeit), des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes mit Spezifikation, des Wertes, der Lieferzeit, des Lieferorts und der Beschreibung mit Angabe des Leistungsanteils des Bewerbers);
Das Referenzprojekt muss (kumulativ a bis c):
a) mit der zu vergebenden Leistung nach der Art des Auftragsgegenstandes sowie Umfang und Komplexität vergleichbar sein. Die Leistung ist insbesondere vergleichbar, wenn ihr Inhalt die Lieferung von Hochspannungstransformatoren vergleichbarer Konfiguration, Größe und vom vergleichbaren Wert war, die üblicherweise von Netzbetreibern oder im öffentlichen Versorgungsnetz eingesetzt werden,
b) in den letzten 5 Jahren (2019 - 2023)
c) erfolgreich abgeschlossen sein, der Liefergegenstand muss also ohne wesentliche Beanstandungen beim Auftraggeber vollständig geliefert worden sein.
Minimum level(s) of standards possibly required:zu 1.: Mindestanforderung: mindestens 3 vergleichbare, erfolgreich in den letzten 5 Jahren (2019 - 2023) abgeschlossene Referenzprojekte gem. 1. nach den unter 1. beschriebenen Anforderungen (a) bis c)).
Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ist vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Versichjerungsbestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindest-Deckungssummen in Höhe von
- 3 Mio. EUR für Personenschäden,
- 3 Mio. EUR für Sachschäden und sonstige Schäden
(jeweils zweifach maximiert p.a.) zwingend vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.