Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #39064102) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 39064102 Дата публикации: 08-03-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Projektkomplex Großkorbetha und Merseburg LOS 1 - Projektsteuerung Lean LOS 2 - Projektsteuerung EEA
Reference number: 23FEI65200Projektkomplex Großkorbetha und Merseburg
LOS 1 - Projektsteuerung Lean
LOS 2 - Projektsteuerung EEA
LOS 1 - Projektsteuerung Lean
Lot No: 1Großkorbetha und Merseburg
Der Projektkomplex Großkorbetha beinhaltet den Neubau des Kreuzungsbauwerkes sowie weitere
Maßnahmen, die ebenfalls im Bahnhof Großkorbetha realisiert werden sollen und einen räumlichen,
zeitlichen und/oder technologischen Zusammenhang zur Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes
haben.
Das zu erneuernde Kreuzungsbauwerk überführt die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6340, Halle
(Saale) Hbf – Baunatal-Guntershausen über die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6367, Leipzig
Hbf – Großkorbetha und das Güterausfahrgleis 211 Richtung Halle.
Das Bauwerk kreuzt die Strecke 6340 bei km 22,790 und die Strecke 6367 bei km 30,910.
Des Weiteren sind Weichen und Gleise im Bahnhof Großkorbetha zu erneuern, sowie eine neue
Weichenheizungsanlage zu bauen.
Das Projekt Kreuzungsbauwerk hat im Juni 2022 Planrecht erhalten. Ebenso wurde das Planrecht
für die Erneuerung der Weiche 101 erteilt. Für die weiteren tangierenden Maßnahmen wird derzeit
das Planrecht eingereicht. Das Kreuzungsbauwerk soll 2025/2026 erneuert werden.
Im Projektkomplex Merseburg ist der Abschluss der Restleistungen in den Projekten ESTW
Merseburg und Neubau 3 EÜ im Bf Merseburg sowie die Realisierung des Projektes BF Merseburg
Richtungswechsel Gl.4105 hinsichtlich Termine und Kosten zu steuern.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Projektsteuerung für Kosten und Termine
unter Verwendung der Lean-Prinzipien für die Projektkomplexe Großkorbetha und Merseburg sowie
die Betreuung der Schnittstellen zwischen den Gewerken.
LOS 1 - Projektsteuerung Lean vom 01.08.2023 bis 31.12.2025
siehe Punkt II.2.2) Beschreibung der Beschaffung
LOS 1 - Projektsteuerung Lean - Verlängerungsoption für die Jahresscheiben 2026 und 2027
LOS 2 - Projektsteuerung EEA
Lot No: 2Großkorbetha und Merseburg
Das zu erneuernde Kreuzungsbauwerk überführt die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6340, Halle
(Saale) Hbf – Baunatal-Guntershausen über die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6367, Leipzig
Hbf – Großkorbetha und das Güterausfahrgleis 211 Richtung Halle.
Das Bauwerk kreuzt die Strecke 6340 bei km 22,790 und die Strecke 6367 bei km 30,910.
Des Weiteren sind Weichen und Gleise im Bahnhof Großkorbetha zu erneuern, sowie eine neue
Weichenheizungsanlage zu bauen.
Der Projektkomplex Großkorbetha beinhaltet den Neubau des Kreuzungsbauwerkes sowie weitere
Maßnahme, die ebenfalls im Bahnhof Großkorbetha realisiert werden sollen und einen räumlichen,
zeitlichen und/oder technologischen Zusammenhang zur Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes
haben.
Das Projekt Kreuzungsbauwerk hat im Juni 2022 Planrecht erhalten. Ebenso wurde das Planrecht
für die Erneuerung der Weiche 101 erteilt. Für die weiteren tangierenden Maßnahmen wird derzeit
das Planrecht eingereicht. Das Kreuzungsbauwerk soll 2025/2026 erneuert werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Projektsteuerung im Gewerk elektrische
Energieanlagen (EEA), die Betreuung der Schnittstellen zu den anderen Gewerken sowie die
Termin- und Kostensteuerung im Bereich EEA.
LOS 2 - Projektsteuerung EEA vom 01.08.2023 bis 31.12.2025
siehe Punkt II.2.2) Beschreibung der Beschaffung
LOS 2 - Projektsteuerung EEA - Verlängerungsoption für die Jahresscheiben 2026 und 2027
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nichtmehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oderfinanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem einBeschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahrender Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenenUnternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässigeVorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Nachweis über die in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Erfahrungen des Büros in der Projektsteuerung mit einem Bauvolumen > 1.000.000,00 EUR, in Form von mindestens 3 Referenzprojekten.
LOS 1 - Projektsteuerer Lean
Benennung über ein qualifiziertes Personal (Ingenieur mit einem Hochschulabschluss oder vergleichbar) mit mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Termin- und Kostensteuerung von komplexen Eisenbahninfrastrukturprojekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) mit mehreren Gewerken (Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau und technischer Streckenausrüstung) mit einem Bauvolumen > 1.000.000,00 EUR verfügen.
Zusätzliche Forderung bei EU-Ausschreibungen mit langer Laufzeit:
Der Nachweis erfolgt über die in den letzten 10Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren er-brachten Erfahrungen in der Terminsteuerung von mindestens 3 Referenzprojekten.
LOS 2 - Projektsteuerer EEA
Benennung über ein qualifiziertes Personal (Ingenieur mit einem Hochschulabschluss oder vergleichbar) mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in der Termin- und Kostensteuerung von vergleichbaren komplexen Eisenbahninfrastrukturprojekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens im Bereich Elektrotechnik mit einem Bauvolumen > 1.000.000,00 EUR verfügen.
Zusätzliche Forderung bei EU-Ausschreibungen mit langer Laufzeit:
Der Nachweis erfolgt über die in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren er-brachten Erfahrungen in der Termin- und Kostensteuerung von mindestens 3 Referenzprojekten.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8,0 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5,0 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
- Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
- Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.