Miscellaneous seats and chairs (оригинал извещения) (Германия - Тендер #39064085) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Würzburg Номер конкурса: 39064085 Дата публикации: 08-03-2023 Сумма контракта: 9 529 788 (Российский рубль) Цена оригинальная: 161 444 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Loses Mobiliar - Einrichtung Gastro und Foyer
Referenznummer der Bekanntmachung: 22LO0003Das Würzburger Mainfranken Theater, ursprünglich errichtet in den 1960er Jahren, soll saniert sowie die Kapazitäten der bestehenden Spielstätte um einen Kopfbau erweitert werden. Der Neubau des Kopfbaus soll in einem ersten, der Umbau und die Sanierung des Bestandes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Die vorliegende Beschaffung umfasst die lose Möblierung für die Einrichtung Gastro + Foyer.
Mainfranken Theater Würzburg, Theaterstraße 2, 97070 Würzburg
10 St Sitzbänke, 11 St Barhocker, 55 St Stühle, 9 St Hocker, 12 St Stühle (Außen)
Angabe zur Befähigung zur Berufsausübung durch Eigenerklärung über Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug und Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
- Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durch Eigenerklärung; bei Bietern der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
- Angabe zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB durch Eigenerklärung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation durch Eigenerklärung und ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
- Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung (Auflistung) über mind. drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten höchstens drei Jahren. Folgende Angaben sind erforderlich: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
siehe Ausführungsunterlagen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zentrale Vergabestelle Stadt Würzburg