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Speed camera equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38651813)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Kreis Unna
Номер конкурса: 38651813
Дата публикации: 17-02-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Kreis Unna
      Friedrich-Ebert-Straße 17
      Unna
      59425
      Germany
      E-Mail: vergabestelle@kreis-unna.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D0RC/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD5D0RC

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Miete von drei semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

        Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV/23-18
      2. CPV-Code Hauptteil:
        34971000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Miete von drei semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

        (Vitronic Poliscan Enforcement Trailer)

        Der Kreis Unna führt Geschwindigkeitsmessungen ausschließlich mit dem Messsystem Vitronic FM1 durch. Die Ausschreibung richtet sich daher aus Kompatibilitätsgründen und wegen der Schulungserfordernisse ausschließlich an Anbieter dieses Systems.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        34971000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Miete von drei semistationären Geschwindigkeits-überwachungsanlagen (Vitronic Poliscan Enforcement Trailer).

        Lieferung zweier Trailer im Juni 2023 Mietdauer mindestens 12 Monate mit der Option jeweils 12-monatiger Verlängerungen bis zu maximal 48 Monate Gesamtlaufzeit.

        Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, sofern sie nicht jeweils 1 Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.

        und

        Lieferung eines weiteren Trailers im Dezember 2023 für mindestens 12 Monate mit der Option 12-monatiger und 6-monatiger Verlängerungen zum Ende der Laufzeit bis zu maximal 42 Monate Gesamtlaufzeit.

        Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, sofern sie nicht jeweils 1 Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.

        Betriebsfertige Lieferung eines Poliscan Enforcement Trailer mit dem Messsystem Vitronic Poliscan FM1

        - während der Mietdauer enthalten:

        o Kosten für Wartung und Eichung, Dabei ist ggfls. ein Ersatzsystem zu stellen.

        o Reparaturkosten

        o Laufende Kosten für den Enforcement Trailer

        o Versicherung gegen Sabotage / Vandalismus ohne Selbstbeteiligung

        o Reparatur ggfls. Austausch des Trailers / Messsystems bei Vandalismus / Sabotage / Störungen oder Defekt innerhalb einer angemessenen Frist von maximal 3 Tagen nach Meldung an den Vermieter.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 12
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        - Mietdauer mindestens 12 Monate, optional bis zu 48 bzw. 42 Monate. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, sofern sie nicht jeweils 1 Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Lieferung von zwei Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Juni 2023 und eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Dezember 2023.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung

        - Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen zur Eignung

        - Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Ausschlussgründe

        - Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Russlandsanktionen

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der semistationären Geschwindigkeitsüberwachung. (mindestens fünf entsprechende Projekte durchgeführt)

        - Nachweis über den Besitz einer ausreichenden Anzahl an Ersatzsystemen um die o.g. Garantie sicherzustellen.

        - Zertifizierung nach DIN-EN-ISO 9001-2008

        - Zertifizierung nach DIN-EN-ISO 14001:2004

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-03-17
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-05-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-03-17
      Ortszeit: 10:00
      Ort:

      elektronisch

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Lieferung von zwei Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Juni 2023 und eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Dezember 2023.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48147
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.

        Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

        Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

        Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.

        Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

        Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

        Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-02-13

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