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Automatic cash dispensers (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38651670)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Neu-Ulm
Номер конкурса: 38651670
Дата публикации: 17-02-2023
Сумма контракта: 14 881 130 (Российский рубль) Цена оригинальная: 252 101 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Neu-Ulm
      Kantstraße 8
      Neu-Ulm
      89231
      Germany
      Telefon: +49 7317040-31201
      E-Mail: vergabestelle@lra.neu-ulm.de
      Fax: +49 7317040-31998
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/239232
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://my.vergabe.bayern.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung, Inbetriebnahme u. Wartung von Kassenautomaten

        Referenznummer der Bekanntmachung: 13-23-01-EU
      2. CPV-Code Hauptteil:
        30123200
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Lieferung von drei Kassenautomaten für bare und unbare Zahlungen sowie einem Terminal für Unbarzahlungen für zwei Dienststellen des Landkreises Neu-Ulm (Aufstellort 1: Hauptgebäude in 89231 Neu-Ulm, Kantstr. 8; Aufstellort 2: Dienststelle Illertissen in 89257 Illertissen, Ulmer Str. 20)

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 252 101.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        30142100, 50311000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        89231 Neu-Ulm

        89257 Illertissen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt den baren u. unbaren Zahlungsverkehr mit neuen Kassenautomaten effizienter zu gestalten. Zusätzlich zu einem bereits im Einsatz befindlichen Kassenautomaten ist die Nutzung von zwei weiteren Kassenautomaten für Bar- u. Unbarzahlungen u. einem Terminal für reine Unbarzahlungen mit Karten im Hauptgebäude des Landratsamtes Neu-Ulm, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm geplant. Ein weiterer Kassenautomat für Bar- u. Unbarzahlungen soll in der Dienststelle des Landratsamtes in der Ulmer Str. 20, 89257 Illertissen aufgestellt werden. Da für diesen Standort mittelfristig ein Umzug in andere Räumlichkeiten geplant ist, muss es möglich sein, den Automat in das neue Gebäude mitzunehmen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 252 101.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-05-01
        Ende: 2028-08-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Dauer des Wartungsvertrages, ausgehend vom spätesten Liefertermin (31.8.23). Es wird eine Prämie in Höhe von 1.000,00 EUR inkl. Steuern an den erfolgreichen Bieter gezahlt, wenn alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte und Dienstleistungen bis 31.07.2023 an das LRA Neu-Ulm in der vorgesehenen Menge vollständig geliefert u. implementiert wurden.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Vgl. Eigenerklärung zur Eignung Formblatt L 124: Angabe des Unternehmens, ob eine Eintragung in das Handels-/Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes besteht oder ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.

        Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise (je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem das jeweilige Unternehmen niedergelassen ist) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Vgl. Eigenerklärung zur Eignung Formblatt L 124: Nachweis über eine bestehende Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit folgenden Kriterien:

        1. mit einer Deckungssumme je Schadensereignis f. Personenschäden von mindestens 5.000.000 EUR je Schadensereignis sowie für sonstige Schäden (Sach- u. Vermögensschäden) von mindestens 5.000.000 EUR je Schadensereignis

        2.die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen

        3. die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.

        Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.

        Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu übersenden.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Der Bieter erkläre, dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.

        Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben benannt werden: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.

        Zu den weiteren Eignungskriterien bzw. Ausschlussgründen bei Nichterfüllung aus dem Formblatt L124 siehe Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Abgabe der Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127)

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-03-16
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-05-09
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-03-16
      Ortszeit: 10:00
      Ort:

      Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Zimmer 226 A

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Dauer des Wartungsvertrages, ausgehend vom spätesten Liefertermin (31.8.23). Es wird eine Prämie in Höhe von 1.000,00 EUR inkl. Steuern an den erfolgreichen Bieter gezahlt, wenn alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte und Dienstleistungen bis 31.07.2023 an das LRA Neu-Ulm in der vorgesehenen Menge vollständig geliefert u. implementiert wurden.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
        München
        80534
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80534
        Telefon: +49 89/2176-2411
        Fax: +49 89/2176-2847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Antrag auf ein

        Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den

        Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann

        erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den

        beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.

        bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10

        Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen

        im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen

        Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb

        von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen

        Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der

        Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in

        der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3

        Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht

        abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben

        können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft,

        kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach

        Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein

        Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1

        Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der

        öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne

        vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

        Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser

        Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit

        kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

        Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6

        Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die

        Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung

        der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Antrag auf ein

        Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den

        Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann

        erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den

        beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.

        bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10

        Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen

        im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen

        Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb

        von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen

        Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der

        Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in

        der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3

        Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht

        abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben

        können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft,

        kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach

        Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein

        Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1

        Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der

        öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne

        vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

        Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser

        Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit

        kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

        Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6

        Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die

        Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung

        der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. (ABZ e. V.)
        Orleansstraße 10 - 12
        München
        81669
        Germany
        Kontaktstelle(n): 81669
        Telefon: +49 8951163171
        E-Mail: info@abz-bayern.de
        Fax: +49 8951163663
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-02-13

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