Automatic cash dispensers (Германия - Тендер #38651670) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Neu-Ulm Номер конкурса: 38651670 Дата публикации: 17-02-2023 Сумма контракта: 14 881 130 (Российский рубль) Цена оригинальная: 252 101 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung, Inbetriebnahme u. Wartung von Kassenautomaten
Reference number: 13-23-01-EULieferung von drei Kassenautomaten für bare und unbare Zahlungen sowie einem Terminal für Unbarzahlungen für zwei Dienststellen des Landkreises Neu-Ulm (Aufstellort 1: Hauptgebäude in 89231 Neu-Ulm, Kantstr. 8; Aufstellort 2: Dienststelle Illertissen in 89257 Illertissen, Ulmer Str. 20)
89231 Neu-Ulm
89257 Illertissen
Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt den baren u. unbaren Zahlungsverkehr mit neuen Kassenautomaten effizienter zu gestalten. Zusätzlich zu einem bereits im Einsatz befindlichen Kassenautomaten ist die Nutzung von zwei weiteren Kassenautomaten für Bar- u. Unbarzahlungen u. einem Terminal für reine Unbarzahlungen mit Karten im Hauptgebäude des Landratsamtes Neu-Ulm, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm geplant. Ein weiterer Kassenautomat für Bar- u. Unbarzahlungen soll in der Dienststelle des Landratsamtes in der Ulmer Str. 20, 89257 Illertissen aufgestellt werden. Da für diesen Standort mittelfristig ein Umzug in andere Räumlichkeiten geplant ist, muss es möglich sein, den Automat in das neue Gebäude mitzunehmen.
Die Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Dauer des Wartungsvertrages, ausgehend vom spätesten Liefertermin (31.8.23). Es wird eine Prämie in Höhe von 1.000,00 EUR inkl. Steuern an den erfolgreichen Bieter gezahlt, wenn alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte und Dienstleistungen bis 31.07.2023 an das LRA Neu-Ulm in der vorgesehenen Menge vollständig geliefert u. implementiert wurden.
Vgl. Eigenerklärung zur Eignung Formblatt L 124: Angabe des Unternehmens, ob eine Eintragung in das Handels-/Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes besteht oder ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise (je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem das jeweilige Unternehmen niedergelassen ist) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Vgl. Eigenerklärung zur Eignung Formblatt L 124: Nachweis über eine bestehende Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
Minimum level(s) of standards possibly required:Bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit folgenden Kriterien:
1. mit einer Deckungssumme je Schadensereignis f. Personenschäden von mindestens 5.000.000 EUR je Schadensereignis sowie für sonstige Schäden (Sach- u. Vermögensschäden) von mindestens 5.000.000 EUR je Schadensereignis
2.die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen
3. die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu übersenden.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Der Bieter erkläre, dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben benannt werden: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
Zu den weiteren Eignungskriterien bzw. Ausschlussgründen bei Nichterfüllung aus dem Formblatt L124 siehe Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung.
Abgabe der Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127)
Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Zimmer 226 A
Die Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Dauer des Wartungsvertrages, ausgehend vom spätesten Liefertermin (31.8.23). Es wird eine Prämie in Höhe von 1.000,00 EUR inkl. Steuern an den erfolgreichen Bieter gezahlt, wenn alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte und Dienstleistungen bis 31.07.2023 an das LRA Neu-Ulm in der vorgesehenen Menge vollständig geliefert u. implementiert wurden.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Antrag auf ein
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den
Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann
erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den
beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen
im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der
Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben
können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft,
kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach
Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit
kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Antrag auf ein
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den
Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann
erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den
beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen
im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der
Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben
können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft,
kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach
Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit
kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. (ABZ e. V.)