Sludge disposal services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38651499) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Straubing - Eigenbetrieb SER - Straubinger Entwässerung und Reinigung Номер конкурса: 38651499 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Rahmenvereinbarung über den Abtransport und die Verwertung von Straßenkehricht für die Jahre 2023, 2024 und 2025
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-bau-03-ERahmenvereinbarung über den Abtransport und die Verwertung von Straßenkehricht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Jahre 2023, 2024 und 2025.
Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung, Imhoffstr. 97, 94315 Straubing
Rahmenvereinbarung über den Abtransport und die Verwertung von Straßenkehricht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Jahre 2023, 2024 und 2025.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=241453
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/241453
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=241453
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/241453
***
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz/Abfallentsorgungsgesetz ist die Abholung und Verwertung nur an genehmigten Orten und durch zertifizierte Betriebe gestattet, weshalb die nachfolgenden Zertifikate und Genehmigungen mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 und 57 KrWG
- Genehmigung zum Betrieb der Aufbereitungsanlage
- Genehmigung zur Deponierung § 35 KrWG
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=241453
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/241453
***
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz/Abfallentsorgungsgesetz ist die Abholung und Verwertung nur an genehmigten Orten und durch zertifizierte Betriebe gestattet, weshalb die nachfolgenden Zertifikate und Genehmigungen mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 und 57 KrWG
- Genehmigung zum Betrieb der Aufbereitungsanlage
- Genehmigung zur Deponierung § 35 KrWG
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Sommer 2025
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Straubing - Vergabestelle