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Advertising and marketing services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38651465)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Internationaler Bund (IB)
Номер конкурса: 38651465
Дата публикации: 17-02-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Internationaler Bund (IB)
      Valentin-Senger-Str. 5
      Frankfurt am Main
      60389
      Germany
      E-Mail: info@ib.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6LWW/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Lutz | Abel Rechtsanwälte PartG mbB
      Theodor-Heuss-Str. 9
      Stuttgart
      70174
      Germany
      Kontaktstelle(n): 70174
      E-Mail: vergabe-s@lutzabel.com
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
      elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6LWW

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
    5. Haupttätigkeit(en):
      Bildung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        BFD_IB_2023

        Referenznummer der Bekanntmachung: BFD_IB_2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79340000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Auftrag beinhaltet Agenturleistungen sowie die Fortführung und Pflege eines Web-Portals im Rahmen einer Kampagne für den Bundesfreiwilligendienstes.

        Die Leistungen werden nach bereits im Jahr 2021 erfolgter Vergabe erneut ausgeschrieben.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72000000, 72420000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        60389 Frankfurt am Main

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Jährlich leisten bis zu 100.000 meist junge Menschen einen Freiwilligendienst und damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Dieses freiwillige Engagement muss weiterhin gestärkt und ausgebaut werden.

        2019 wurden in Zukunftswerkstätten und Jugendhearings Kinder und Jugendliche rund um das Thema Freiwilligendienste befragt. 71 % der weiblichen und 44 % der männlichen Befragten würden einen Freiwilligendienst machen. Ungeachtet dieser enorm hohen Bereitschaft meldeten die Befragten zurück, dass sie zu wenig über die verschiedenen Freiwilligendienstprogramme wissen und den positiven Wert nicht erfassen können, den Freiwilligendienste im Leben eines Einzelnen leisten können. Die Befragten sagten daher, dass es vorrangig andere Alternativen als einen Freiwilligendienst gibt, um Lebensabschnitte zu gestalten. Gleichzeitig machten sich die Jugendlichen Befragten dafür stark, dass mehr und gebündelte Informationen zu den Freiwilligendiensten bereitgestellt werden sollten. Zudem forderten sie, dass es niedrigschwellige Möglichkeiten geben sollte, um sich für einen Freiwilligendienst zu bewerben. Auch muss ein vergleichbares Bildungsangebot für alle Freiwilligen 27+ im BFD gewährleistet sein.

        Daher bedarf es Aktivitäten, um den Ansprüchen der potenziellen Zielgruppe gerecht zu werden und somit Menschen die Option auf einen Freiwilligendienstplatz zu ermöglichen.

        Es bedarf Aktivitäten, um den Ansprüchen der potenziellen Zielgruppe gerecht zu werden und somit Menschen die Option auf einen Freiwilligendienstplatz zu ermöglichen. Durch das Projekt werden folgende Ziele verfolgt:

        - Freiwilligendienste werden bei der potenziellen Zielgruppe bekannter gemacht.

        - Es wird gezeigt, dass Freiwilligendienste für alle Altersstufen eine attraktive Möglichkeit zur Gestaltung von Lebensabschnitten sind, da durch sie Kompetenzerwerb, Orientierung und persönliche "Mehrwerte" ermöglicht werden.

        - Informationen über unterschiedliche Freiwilligendienste werden gebündelt sowie verständlich, ansprechend und inklusiv zugleich aufbereitet.

        - Zugänge zu einem potenziellen Einsatzstellenplatz werden vereinfacht.

        Die Ziele der Maßnahme sollen durch die folgenden, miteinander verbundenen Bausteine erreicht werden:

        - Eine Landingpage mit interaktiver Karte über die Interessent*innen unter Hinterlegung von Kontaktdaten direkt in Kontakt mit den Einsatzstellen, Trägern oder Zentralstellen kommen können.

        - Eine Hotline über die sich Interessent*innen weitere Informationen zu den Freiwilligendiensten und dem Platzangebot einholen können.

        - Eine breit angelegte Social-Media Kampagne, über die Informationen dort angeboten werden, wo vor allem die jüngere Zielgruppe nach diesen sucht bzw. sich im Internet aufhält.

        - Eine analoge Medienkampagne soll begleitend auf die Social Media Kampagne und die Landingpage aufmerksam machen, um Menschen zu erreichen, die weniger aktiv in den sozialen Netzwerken sind.

        Der Auftrag beinhaltet die Erbringung von Agenturleistungen sowie die Fortführung und Pflege eines Web-Portals im Rahmen einer Kampagne für den Bundesfreiwilligendienstes.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-04-01
        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § § 123 Abs. 1-3 GWB

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 4 GWB

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB

        - im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie einzureichen, entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit,

        - Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind die Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Eigenerklärung zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren

        - Der Bieter hat die im Formblatt genannten Angaben zu vergleichbaren bereits erbrachten Leistungen zu machen.

        Es gilt:

        Vergleichbar sind Agenturleistungen, bei denen mit der Leistungsbeschreibung gemeinnützige Träger aus dem Bereich Soziales, Bildung oder Kultur betreut worden sind und die Zielgruppe jugendliche Schulabgänger war.

        -Vorlage einer Referenz für die kumulative Erbringung von Agenturleistungen inklusive der Fortführung/Pflege eines Webportals.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Die Mindestanforderung beträgt im Durchschnitt der drei Jahre 10 Mitarbeiter/Jahr.

        - Die Mindestanforderung beträgt mindestens drei vergleichbare Referenzen, die zwischen 01.01.2018 und der Angebotsfrist erbracht worden sein müssen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-03-17
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-03-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-03-17
      Ortszeit: 09:01
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6LWW

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
        Luisenplatz 2
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
        Telefon: +49 6151-126603
        Fax: +49 6151-125816
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-02-14

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