Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen
Auftraggeber:
Gewerbliche Bewachung Materiallager Weener
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung,
Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Materiallager Weener, Rostocker Str. 12, 26826 Weener
NUTS-Code DE94C Leer
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder
Beschaffungsvorhabens:
Gewerbliche Bewachung Materiallager Weener 6002431411-BwDLZ Leer
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche
Aufträge (CPV)
79713000 Bewachungsdienste
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über
Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bewachung und
Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der
Bundeswehr,
hier in der Liegenschaft Materiallager Weener mit persönlich
zugewiesener Waffe P 8 oder dem
bei der Bundeswehr
eingeführten
Nachfolgemodell.
Laufzeit des
Vertrages: 30.11.23, 18:00 Uhr - 30.11.27, 18:00 Uhr mit der Option, die
Vertragslaufzeit einmalig um bis zu 3 Jahre zu verlängern
(maximale Gesamtvertragslaufzeit insgesamt 7 Jahre).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Mit Abschluss dieses Vertrages wird die Option zur
einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 3
Jahre vereinbart.
Voraussichtlicher
Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung
Beginn 30.11.2023. Abschluss 30.11.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der
Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die
Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: + Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister+
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter alsdrei Monate zum Ende der Teilnahmefrist) Bewerber mit Sitzaußerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben
einegleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigenGerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandesbeizubringen.+ Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens
vonAusschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123,124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/04.16)
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26)
bzw.
Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im
Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen
wird. Bei nicht
ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des
Versicherers
erforderlich.
Deckungssummen:
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden 350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung
betreffend Gründung einer Bewerbergemeinschaft
(BAINBw-B-V 047);
Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: Mindeststandards sind die genannten Deckungssummen.
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden 350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
+ Formlose
Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet
wird
+ Eigenverpflichtungserklärung über die
Behandlung von
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und
Merkblatt
BAAINBw-B 096a/04.2015 , letzte Seite ausfüllen.
+ Eigenerklärung, dass die Anforderungen
gem. Ziffer 2.2 des
Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und
eingehalten werden
+ Eigenerklärung, dass
- ausschließlich Personal eingesetzt wird,
• das
körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der
vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei
sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort
und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann,
• für das ein Nachweis über die Freigabe im
Bewacherregister vorliegt,
•
das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat
und
• das über eine fundierte Waffen- und
Schießausbildung
entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt.
- der Teilnehmer im
Auftragsfall
• auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden
Einzelnachweise vor Leistungsbeginn
bzw. vor dem ersten
Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
• als Aufsichtführende
Wachperson nur solche Mitarbeiter
einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen
besonderen
Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult
sind.
+ Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf
Jahren
erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck
"Referenzbescheinigung (Anhang
9)"
Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des
Dienstleistungsempfängers
vorzulegen.
Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der
zuständigen Behörde
ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die
zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/
Standortälteste
Bei Leistungen an
private Auftraggeber ist eine von diesen
ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche
Bescheinigung
nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung
vorzulegen.
Bei der Einreichung von mehr oder weniger als
drei Referenzen
wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Möglicherweise geforderte
Mindeststandards
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass genau drei
Referenzbescheinigungen
einzureichen sind. Bei Einreichung
von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der
Teilnahmeantrag
ausgeschlossen!
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die
zuständige Stelle mindestens der
Kasernenkommandant/
Standortälteste, in anderen Fällen ist die Funktion der
Auskunftsperson
anzugeben.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für
Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich
sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es
wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der
Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie
nachstehend beschrieben: Im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden
Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der
Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die
geforderte
Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Werden mehr als 7
geeignete Bewerber ermittelt,
wird eine Reihung der Bewerbungen gemäß nachfolgender
Bewertungsmatrix
vorgenommen:
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und mehr als 10
Wachpersonen durchschnittlich = 5
Punkte;
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur
jeweils
mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4
Punkte;
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich =
3
Punkte;
+ Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte;
+
militärische Liegenschaft und kritische Infrastruktur jeweils
ohne Waffe = 1 Punkt.
Zu berücksichtigen
ist die durchschnittliche Anzahl der je
Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche -
ohne
Berücksichtigung von Feiertagen).
Beispielrechnung: Mo-Fr: 3 WP Tagschicht /5 WP Nachtschicht
und Sa/So: 5
WP Tag- und Nachtschicht [5 (Schichten Mo-Fr) x
3 (WP)] + [9 (Schichten Mo-So) x 5 (WP)] = 15 + 45 = 60
60
/14 (Schichten pro Woche) = 4,29 Wachaufgaben (somit 5
WP als durchschnittliche Anzahl)
Infrastrukturen
gelten dann als kritisch, wenn sie für die
Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger
Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung
nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge
hat.
(Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer
Infrastrukturen
(KRITIS-Strategie)
Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Soweit eine Begrenzung auf 7
Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist,
wird der
Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter
erweitert.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer
im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden
Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen
Auftraggeber:
6002431411-BwDLZ Leer
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben
Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs-
und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
Teilnahmeanträge
22.3.2023 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Zeitfenster für Ortsbesichtigungen wird mit den
Vergabeunterlagen bekannt gegeben (geplant ist
Kalenderwoche 17/2023). Zum Ortstermin sind max. 3 Personen als Vertreter
des Bieters zugelassen.
Der Bieter hat in der Liegenschaft einen Ortstermin
wahrzunehmen.
Details sind
bei weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den
dann zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Abweichend von IV.2.1 erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt
aus der Summe der einzelnen Liegenschaftsauswertungen
unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung von Qualität
und Preis.
Materiallager Weener Wachkategorie B - personelle Wachleistung mit Fahrzeugen
(B2) Gewichtung = 40% Preis und 60% Qualität, Maximale Punktzahl 1000 Punkte.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese
werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von
Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.2.2023