Accommodation, building and window cleaning services (Германия - Тендер #38651180) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Straßenwesen Номер конкурса: 38651180 Дата публикации: 17-02-2023 Сумма контракта: 52 240 173 (Российский рубль) Цена оригинальная: 885 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Unterhaltsreinigung der BASt und Unterhalts-und Glasreinigung duraBASt
Reference number: Z4br Unterhalts- und GlasreinigungDie Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist eine technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung des Straßenwesens zu fördern und hierfür dem BMDV für anstehende verkehrspolitische Fragestellungen auf dem Gebiet des Straßenwesens wissenschaftlich gesicherte Entscheidungshilfen zur Verfügung zu stellen.
Die Dienststelle der BASt befindet sich auf der Brüderstraße 53 in 51427 Bergisch Gladbach. Das Gesamtareal umfasst ca. 20 ha Grundfläche, auf dem sich ein fünfzeiliger, mehrstöckiger Büro- und Labortrakt sowie drei Hallenkomplexe mit insgesamt 10 Versuchshallen und die Heizzentrale befinden.
Zudem besitzt die BASt ein Demonstrations-, Untersuchungs- und Referenzareal (duraBASt) als weiteres Versuchsgelände außerhalb der Dienststelle. Das duraBASt liegt östlich von Köln im Autobahnkreuz Köln-Ost und kann nur über die umliegende Autobahn per Individualverkehr erreicht werden (Fahrzeug und Führerschein notwendig). Das Gelände ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und wird ausschließlich von eingewiesenem Fachpersonal genutzt. Auf dem Gelände befindet sich ein Betriebsgebäude, das in die Unterhaltsreinigung einbezogen ist. Bei dem Betriebsgebäude handelt es sich um ein eingeschossiges modulares Containergebäude mit 150,54 m² Grundfläche. Zum Einfahren und Betreten des Areals wird eine namentliche und fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigung der Autobahn GmbH benötigt. Diese wird von der Auftraggeberin beantragt.
Die Unterhaltsreinigung beider Dienstliegenschaften (BASt und duraBASt) umfasst Reinigungsflächen von 32.535,08 m² Fußbodenfläche sowie daraus abgeleitet eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von 1.897.185,00 € m². In die Ausschreibung eingeschlossen ist der geringe Anteil der Glasreinigung des Betriebsgebäudes duraBASt mit einer Reinigungsfläche von 55 m². Dies entspricht einer jählichen Gesamtreinigungsfläche von 660 m².
Unterhaltreinigung der BAST:
Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
Unterhalts- und Glasreinigung:
Autobahnkreuz Köln-Ost
NUTS-Code: DEA2
Unterhalsreinigung und Sonderarbeiten (im Stundennachweis) der BASt und Unterhalts- und Glasreinigung duraBASt
jährliche Verlängerung bis max. 6 Jahre (31.05.2029)
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=501218&criteriaId=29718
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=501218&criteriaId=29716
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=501218&criteriaId=29717
EVergabe, Öffnung Bergisch Gladbach
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfantrag, § 160 Abs.3, S.1, Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes;
Einlegung eines Nachprüfantrages, § 160 Abs. 3, S.1, Nr. 4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber;
Festlegung einer Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber, über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsbaltt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfantrag, § 160 Abs.3, S.1, Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes;
Einlegung eines Nachprüfantrages, § 160 Abs. 3, S.1, Nr. 4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber;
Festlegung einer Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber, über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsbaltt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.