Event services (Германия - Тендер #38651001) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben Номер конкурса: 38651001 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Großbildprojektion 2023
Reference number: ZR5-1133-2023-005-16-IK3Technische Organisation, Ausstattung und Durchführung einer Großbildprojektion auf die Südfassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses
Berlin-Mitte
Vertragsgegenstand ist die technisch unterstützende Organisation, Ausstattung
und Durchführung einer im Rahmen der parlamentarischen
Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages veranstalteten multimedial
inszenierten Großbildprojektion auf große Teile der Südfassade des Marie-
Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.
Der Beginn der Veranstaltung ist für den 03.07.2023 geplant, das Ende der
Veranstaltung wird am 03.10.2023 sein.
Die Großbildprojektion besteht im Wesentlichen aus einer circa 30-minütigen
künstlerischen Film-, Ton- und Lichtinszenierung über die Geschichte des
Parlaments, welche einem internationalen Publikum dargeboten wird. Die
Aufführung beginnt mit dem Einbruch der Dunkelheit und wird jeden Abend
mindestens zweimal in Folge gezeigt. Ausgehend von einem späten
Sonnenuntergang in den Monaten Juni, Juli und August wird der Beginn um
circa 22:00 Uhr sein. Im Laufe des Spielbetriebes werden die Aufführungszeiten
der Dämmerung entsprechend zeitlich vorverlegt.
Als Zuschauerbereich dienen die Spreetreppen auf dem Friedrich-Ebert-Platz in
Blickrichtung über die Spree zur Südfassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Bereich im Vorführungszeitraum gut gefüllt
sein wird. Der Zuschauerbereich ist mit Ambientebeleuchtung auszuleuchten
und angemessen zu beschallen. Im Rahmen der Projektion wird auch
Showlasertechnik zum Einsatz kommen.
Der Auftragnehmer hat Leistungen in folgenden Bereichen zu erbringen:
— Filmvorführungs-, Medien- und Zuspieltechnik,
— Tontechnik,
— Beleuchtungstechnik und Lasertechnik,
— Hinweis- und Beschilderungssystem,
— Logistik,
— Personal- und Serviceleistungen inklusive grafischer Content-Erstellung ,
— begleitende Maßnahmen,
— Konzeptbeitrag zu Arbeits-, Infektionsschutz und Hygieneregeln
— Einholung von Genehmigungen und gegegebenfalls Beauftragung von
Gutachten.
Im Zentrum der Großbildprojektion wird der durch die Auftraggeberin gestellte
Film stehen. Der Auftragnehmer soll alle technischen und personellen
Dienstleistungen anbieten, die erforderlich sind, um eine multimediale
Inszenierung in Multiscreen-Technologie als Veranstaltung durchzuführen.
Hierzu hat der Auftragnehmer mit dem Angebot ein technisches Konzept
vorzulegen, dessen Bewertung in die Zuschlagsentscheidung einfließt.
Der Aufbau der technischen Ausstattung soll vom 23.06.2023 bis 01.07.2023
erfolgen. Eine Preview findet am 02.07.2023 statt. Der erste reguläre Spieltag ist
der 03.07.2023. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die letzte Aufführung
(03.10.2023) und ist bis zum 6.10.2023 abzuschließen. Die technische Ausstattung bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Die entsprechenden Zeitvorgaben im Falle der Wahrnehmung der Option für das folgende Jahr werden dem Auftragnehmer spätestens bis zum 29.02.2024 mitgeteilt.
Zugunsten der Auftraggeberin besteht eine Option für das Jahr
2024.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des
Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der
bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des
Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt
3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem
Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die
Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Unterlage, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt wird:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für
den/die Unterauftragnehmer.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der
bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des
Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahr, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 2.000.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser
Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt
3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem
Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die
Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung
vorzulegen ist:
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens
1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes
Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den drei Jahren
erbrachten Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks) im Bereich der Event-
Organisation und der Organisation von Kulturveranstaltungen. Die Referenzen
müssen geeignet sein hinsichtlich Art der Leistung, der Dauer des Auftrages und
des Auftragsvolumens (in Euro). Die Referenzen werden anhand der
Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die
Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier
konkret zu benennen.
entfällt
entfällt
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.