Signs and related items (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38650698) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Номер конкурса: 38650698 Дата публикации: 17-02-2023 Сумма контракта: 1 571 429 550 (Российский рубль) Цена оригинальная: 26 621 565 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag Wegeleitung und Freiraumkit
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA64160Abschluss von Rahmenverträgen für Wegeleitungen auf den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG
Herstellung. Lieferung und Montage von
- Logos, Marken und Schriftzügen
- Systemschilder
- Warn- und Sicherheitsschilder
- Handlaufbeschriftungen
- Freiraumkits
Los 1 Logos, Marken, Schriftzüge
Los-Nr.: 1Deutschland bundesweit - an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG
Los 1 Logos, Marken, Schriftzüge
Schätzwert: 421.972 €
Höchstwert: 486.000 €
Los 2 Systemschilder
Los-Nr.: 2Deutschland bundesweit - an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG
Los 2 Systemschilder
Schätzwert: 13.092.001€
Höchstwert: 15.056.000€
Los 3 Warn- und Sicherheitsschilder
Los-Nr.: 3Deutschland bundesweit - an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG
Los 3 Warn- und Sicherheitsschilder
Schätzwert: 2.375.387€
Höchstwert: 2.732.000€
Los 4 Handlaufbeschriftung
Los-Nr.: 4Deutschland bundesweit - an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG
Los 4 Handlaufbeschriftung
Schätzwerte: 6.043.805€
Höchstwerte: 6.951.000€
Los 5 Freiraumkit
Los-Nr.: 5Deutschland bundesweit - an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG
Los 5 Freiraumkit
Schätzmenge:
Pflanzkästen 800 Stück
Bänke 800 Stück
Anlehner 200 Stück
Höchstmenge:
Pflanzkästen 920 Stück
Bänke 920 Stück
Anlehner 230 Stück
Die Bietereigenerklärung ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Lieferantenselbstauskunft ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Los 1-4:
- Angaben von Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angaben zum Leistungsumfang, Auftraggeber, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auftragswert und Datum der Errichtung (es werden nur abgeschlossene Projekte gezählt)
- Schweißnachweis nach DIN EN 1090
Los 5:
- Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütesiegel der GSB (Gütesiegel für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium/Stahl verzinkt) oder Inhaber der Beschei-nigung gemäß EN 1090-1 bis 1090-3 sein.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
Die Zahlung wird wie folgt vereinbart: 21 Tage 3 % Skonto, 30 Tage netto
Zahlung 100 % nach Lieferung und Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Schätzwert: 421.972 €
Höchstwert: 486.000 €
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.