Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38650521) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 Номер конкурса: 38650521 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen
Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0005Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit vom 01.07.2023 - 30.09.2024.
Mengenlos 1
Los-Nr.: 1Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium i.H.v. ca. 60 t
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los, berechnet vom Marienplatz 8 in 80331 München) zur Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 06.02.2023
Mengenlos 2
Los-Nr.: 2Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium i.H.v. ca. 50 t
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los, berechnet vom Marienplatz 8 in 80331 München) zur Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 06.02.2023
Mengenlos 3
Los-Nr.: 3Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium i.H.v. ca. 45 t
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los, berechnet vom Marienplatz 8 in 80331 München) zur Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 06.02.2023
Mengenlos 4
Los-Nr.: 4Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium i.H.v. ca. 45 t
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los, berechnet vom Marienplatz 8 in 80331 München) zur Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 06.02.2023
Mengenlos 5
Los-Nr.: 5Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium i.H.v. ca. 60 t
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los, berechnet vom Marienplatz 8 in 80331 München) zur Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 06.02.2023
Dem Angebot sind folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen. Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen.
-Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist; Angabe über die Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über die Kundenverbindung/Kontoführung
-Darstellung der Stoffströme
Der Bieter hat den Weg der Stoffströme zu beschreiben (inkl. Behandlung und Endverwertung) sowie die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der Störstoffe darzustellen. Ohne diese Darstellung kann das Angebot nicht gewertet werden
- Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Lagern, Behandeln vorbereitend zur Verwertung, Verwerten vorbereitend für Recycling und für sonstige Verwertung von Edelstahlschrott mit dem Abfallschlüssel 20 0140, oder gleichwertiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind - mit nachfolgenden Erfordernissen:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs.2 EfbV)
- Angabe der verantwortlichen Person(en), ausreichende Personalstärke sowie
gerätetechnische Ausstattung und Betriebsmittel zur fach- und sachgerechten
Ausführung (§ 4 EfbV)
- Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
- Ausreichender Versicherungsschutz Haftpflicht, Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadensversicherung (§ 6 EfbV)
- Zuverlässigkeit des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verant-wortlichen Personen (§ 8 EfbV)
- Fachkunde Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes
verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
- Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
Bezüglich des Transports der ausgeschriebenen Abfälle kann anstelle eines Zertifikats auch eine Transportgenehmigung oder eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorgelegt werden
- Sonstige Nachweise
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU in ausgefüllter und unterschriebener Form
Fragebogen zur Eignung:
Die folgenden Angaben sind auf dem Fragebogen zur Eignung zu machen:
- Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Übergabeort, Auslandsverwertung und Kapazitäten.
- Eigenerklärung zum Versicherungsschutz
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hinweise
- Alle Nachweise/Erklärungen sind in deutscher Schriftsprache vorzulegen.
- Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen.
- Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
entfällt
2024
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los, berechnet vom Marienplatz 8 in 80331 München) zur Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 06.02.2023
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).