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Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38650485)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Номер конкурса: 38650485
Дата публикации: 17-02-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
      Alt-Moabit 101 A
      Berlin
      10559
      Germany
      Telefon: +49 3047081562
      E-Mail: Einkauf@gewobag.de
      Fax: +49 3047081560
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/164526
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/164526

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: §99 GWB Nr. 2
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Hardware Ausstattung AdZ

        Referenznummer der Bekanntmachung: 043-23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        30000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Gewobag plant die Beschaffung der notwendigen Leistungen für die Ausstattung der Mitarbeiter als Kombination aus Homeoffice und Arbeiten vor Ort. Die Gewobag beabsichtigt, den geänderten Bedürfnissen des Arbeitslebens Rechnung zu tragen und Ihren Beschäftigten flächendeckend Homeoffice zu ermöglichen. Arbeiten aus dem Homeoffice erfordert insb. die Beschaffung des benötigten IT-Equipments, das die Beschäftigten einerseits in die Lage versetzen soll, ihren Tätigkeiten von Zuhause aus professionell zu erledigen, und das andererseits in die bereits vorhandene IT-Peripherie der Gewobag passt.

        Diese Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die notwendigen Beschaffungsmaßnahmen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Gewobag plant die Beschaffung der notwendigen Leistungen für die Ausstattung der Mitarbeiter als Kombination aus Homeoffice und Arbeiten vor Ort. Die Gewobag beabsichtigt, den geänderten Bedürfnissen des Arbeitslebens Rechnung zu tragen und Ihren Beschäftigten flächendeckend Homeoffice zu ermöglichen. Arbeiten aus dem Homeoffice erfordert insb. die Beschaffung des benötigten IT-Equipments, das die Beschäftigten einerseits in die Lage versetzen soll, ihren Tätigkeiten von Zuhause aus professionell zu erledigen, und das andererseits in die bereits vorhandene IT-Peripherie der Gewobag passt.

        Diese Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die notwendigen Beschaffungsmaßnahmen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-04-01
        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Gewobag hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmalig um ein halbes Jahr (30.06.2025) zu verlängern (Option). Die Erklärung zur Ausübung der Option muss dem Rahmenvereinbarungspartner bis zum 31.10.2024 zugegangen sein.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Die Gewobag hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmalig um ein halbes Jahr (30.06.2025) zu verlängern (Option). Die Erklärung zur Ausübung der Option muss dem Rahmenvereinbarungspartner bis zum 31.10.2024 zugegangen sein.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Im Zuge der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung wird parallel der erste Miniwettbewerb durchgeführt.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft

        erklärt, dass

        • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,

        • er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

        • sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein

        Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

        • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

        • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,

        • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in

        § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,

        • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,

        • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,

        • er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz

        - MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des

        Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.

        Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den

        Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt

        der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

        Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen

        bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft hat seine Umsätze (sowohl Gesamtumsatz als auch Umsatz mit vergleichbaren Leistungen) der letzten drei Geschäftsjahre (2020/2021/2022)anzugeben.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Mindestvoraussetzungen für die positive Feststellung der Eignung ist die Angabe eines durchschnittlichen Nettojahresumsatzes von 1.000.000€ im Bereich der vergleichbaren Leistungen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Personelle Kapazität

        Referenzen

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        personelle Kapazität: Die Anzahl des beschäftigten Personals in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens die nachstehende Mindestanzahl im Durchschnitt p.a. betragen: 5 Beschäftigte im Durchschnitt p.a.

        Referenzen: Unter Beachtung der geforderten Mindestangaben macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 2 Projekten aus den letzten drei Jahren (2020 – 2022), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

        Mindestanforderungen:

        - Lieferaufträge für technisches Arbeitsplatzequipment (Monitore, Tastaturen, Mäuse, Webcams; Laptops etc.)

        - Eine Einzelreferenz muss einen Mindestumsatz von 150.000 € netto vorweisen

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit mehreren WirtschaftsteilnehmernGeplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-03-17
      Ortszeit: 09:20
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-05-16
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-03-17
      Ortszeit: 09:20
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Im Zuge der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung wird parallel der erste Miniwettbewerb durchgeführt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 3090138316
        Fax: +49 3090137613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

        oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag

        ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes

        gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,

        ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des

        Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

        oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag

        ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes

        gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,

        ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des

        Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

        Gewobag
        Alt-Moabit 101 A
        Berlin
        10559
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10559
        Telefon: +49 3047081562
        Fax: +49 3047081560
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-02-14

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