Construction-site supervision services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38650422) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Station&Service AG (Bukr 11) Номер конкурса: 38650422 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bauüberwachungsleistungen: Grundlastvertrag 2023 (Option 2024, 2025)
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64356Ausgeschrieben werden Bauüberwachungsleistungen für die DB Station&Service AG im Regionalbereich Mitte. Der Grundlastvertrag beinhaltet übertragene Leistungen von im Jahr 2023, sowie zwei einjährige optionale Leistungen. Nähere Informationen sind den Angebotsunterlagen und dem Bekanntmachungstext zu entnehmen.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU (OB/KIB) (FFM, DA)
Los-Nr.: 1Diverse Orte im Regionalbereich Mitte
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU (OB/KIB) (FFM, DA)
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU (OB/KIB) (GIE,KSL,KO)
Los-Nr.: 2Diverse Orte im Regionalbereich Mitte
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU (OB/KIB) (GIE,KSL,KO)
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU (OB/KIB) (KL,MAN,MZ,SBR)
Los-Nr.: 3Diverse Orte im Regionalbereich Mitte
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU (OB/KIB) (KL,MAN,MZ,SBR)
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (LST) (FFM, DA)
Los-Nr.: 4Diverse Orte im Regionalbereich Mitte
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (LST) (FFM, DA)
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (LST) (GIE,KSL,KO)
Los-Nr.: 5Diverse Orte im Regionalbereich Mitte
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (LST) (GIE,KSL,KO)
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (LST) (KL,MAN,MZ,SBR)
Los-Nr.: 6Diverse Orte im Regionalbereich Mitte
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (LST) (KL,MAN,MZ,SBR)
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (50HZ) (FFM, DA)
Los-Nr.: 7Diverse Orte im Regionalbereich Mitte
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (50HZ) (FFM, DA)
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (50HZ) (GIE,KSL,KO)
Los-Nr.: 8Diverse Orte im Regionalbereich Mitte
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (50HZ) (GIE,KSL,KO)
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (50HZ) (KL,MAN,MZ,SBR)
Los-Nr.: 9Diverse Orte im Regionalbereich Mitte
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (50HZ) (KL,MAN,MZ,SBR)
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie für das genannte Gewerk sein:
Los 1:
— mind. 1 Bauüberwacher BÜB KIB nach VV Bau des EBA
Los 2:
— mind. 1 Bauüberwacher BÜB KIB nach VV Bau des EBA
Los 3:
— mind. 1 Bauüberwacher BÜB KIB nach VV Bau des EBA
Los 4:
— mind. 1 Bauüberwachung BÜB LST nach VV Bau STE des EBA
Los 5:
— mind. 1 Bauüberwachung BÜB LST nach VV Bau STE des EBA
Los 6:
— mind. 1 Bauüberwachung BÜB LST nach VV Bau STE des EBA
Los 7:
— mind. 1 Bauüberwachung BÜB Elektrotechnik für Elektr. Energieanlagen nach VV BauSTE des EBA
— mind. 1 Bauüberwachung BÜB Telekommunikation nach VV Bau STE des EBA
Los 8:
— mind. 1 Bauüberwachung BÜB Elektrotechnik für Elektr. Energieanlagen nach VV BauSTE des EBA
— mind. 1 Bauüberwachung BÜB Telekommunikation nach VV Bau STE des EBA
Los 9:
— mind. 1 Bauüberwachung BÜB Elektrotechnik für Elektr. Energieanlagen nach VV BauSTE des EBA
— mind. 1 Bauüberwachung BÜB Telekommunikation nach VV Bau STE des EBA
Die entsprechenden Personale sind in der Personaleinsatzliste aufzuführen.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Los 1 bis 3:
Bauüberwachung:
-Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
Los 4 bis 6:
Bauüberwachung:
-Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik,Telekommunikation)
Los 7 bis 9:
Bauüberwachung:
-Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik,Telekommunikation)
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.