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Woodwork (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38649651)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gebäudemanagement Landau (GML)
Номер конкурса: 38649651
Дата публикации: 17-02-2023
Сумма контракта: 47 222 755 (Российский рубль) Цена оригинальная: 800 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Gebäudemanagement Landau (GML)
      Langstraße 9a
      Landau in der Pfalz
      76829
      Germany
      E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de
      Fax: +49 6341-13-88-3022
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1864a75d976-760c30db4d70ac87
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
      Waffenstraße 5
      Landau in der Pfalz
      76829
      Germany
      Kontaktstelle(n): 76829
      E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de
      Fax: +49 6341-13-88-3022
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
      elektronisch via: www.auftragsboerse.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Wohnungsbau Haardtstraße/Erlenbachstraße, 76829 Landau in der Pfalz; Zimmer- und Holzbauarbeiten

        Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2023 VOB GML
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45422100
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Wohnungsbau Haardtstraße/Erlenbachstraße, 76829 Landau in der Pfalz; Zimmer- und Holzbauarbeiten

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45422000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        76829 Landau in der Pfalz,

        Haardtstraße/Erlenbachstraße

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Holzständerwände gedämmt: ca. 1670 m²

        Außenwandbekleidungen aus Holz: ca. 1670 m²

        Terrassenbeläge aus Holz: ca. 300m²

        Es handelt sich um 3 Gebäude.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-25
        Ende: 2024-04-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Strom- und Wasseranschluss stehen auf der Baustelle zur Verfügung, WC-Nutzung ist möglich. Für Verbrauch und Nutzung werden 0,3% der Schlussrechnungssumme einbehalten.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124zvs):

        - Angaben zur Eintragung in das Berufs-, Handelsregister, Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

        - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

        - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.

        Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:

        - gültige Gewerbeanmeldung, gültiger Handelsregisterauszug und gültige Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

        *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.

        Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den

        geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

        Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.

        Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.

        Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind.

        Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

        Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124zvs):

        - Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam

        mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

        - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation

        - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

        - Angaben zur ordnungsgemäß Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft

        Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig *)

        - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) *)

        - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen*)

        *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.

        Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den

        geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

        Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.

        Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.

        Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind

        Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

        Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:

        - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124zvs)

        - Angaben zu erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind

        - Angaben zu Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.

        Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:

        - drei Referenzerklärungen nach Formblatt 444 ZVS

        Referenzerklärung als Eigenerklärung

        Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den

        geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

        Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.

        Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.

        Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.

        Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind.

        Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

        Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Vorlage einer Eigenerklärung nach § 3 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben

        (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der jeweils geltenden Fassung

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-03-21
      Ortszeit: 10:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-04-21
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-03-21
      Ortszeit: 10:30
      Ort:

      Stadtverwaltung LandauWaffenstraße 576829 Landau in der PfalzDeutschland

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Im Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen!

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Strom- und Wasseranschluss stehen auf der Baustelle zur Verfügung, WC-Nutzung ist möglich. Für Verbrauch und Nutzung werden 0,3% der Schlussrechnungssumme einbehalten.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 6131-162234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 6131-162113
        Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
        Waffenstraße 5
        Landau in der Pfalz
        76829
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76829
        E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de
        Fax: +49 6341-13-88-3022
        Internet-Adresse: www.auftragsboerse.de
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird

        auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

        § 160 GWB lautet wie folgt:

        "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

        auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

        dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

        Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch

        Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

        ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist

        oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

        nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134

        Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird

        auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

        § 160 GWB lautet wie folgt:

        "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

        auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

        dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

        Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch

        Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

        ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist

        oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

        nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134

        Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."

        Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
        Waffenstraße 5
        Landau in der Pfalz
        76829
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76829
        Telefon: +49 6341-13-3022
        E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de
        Fax: +49 6341-13-88-3022
        Internet-Adresse: www.landau.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-02-13

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