Advertising and marketing services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38649607) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Dresden Marketing GmbH Номер конкурса: 38649607 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Redaktion, Erstellung von Inhalten und technische Weiterentwicklung des Online Magazins www.dresden-magazin.com sowie begleitend Gestaltung, Druck und Vertrieb des Dresden Magazins
Referenznummer der Bekanntmachung: VB 16_23Online first! – Redaktion, Erstellung von Inhalten und technische Weiterentwicklung des Online Magazins www.dresden-magazin.com sowie begleitend Gestaltung, Druck und Vertrieb des Dresden Magazins für 2024 und jeweils optional für 2025 und 2026, in einem Los
Dresden, DE
Die DMG schreibt die Recherche, Redaktion und technische Pflege des Online-Magazins www.dresden-magazin.com sowie die begleitende Gestaltung, Druck und Vertrieb des Dresden Magazins für 2024, sowie jeweils optional für 2025 und 2026 (vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch die Landeshauptstadt) aus (Online-First-Strategie). Die Entscheidung über die optionale Vertragsverlängerung wird jeweils im Juni des Vorjahres getroffen.
Das Budget (Kostenobergrenze) beträgt 150.000 EUR brutto pro Jahr und darf nicht überschritten werden. Das vorgegebene Budget pro Jahr muss eingehalten, jedoch nicht ausgeschöpft werden. Eine höherer Gesamtpreis - Online + Print pro Jahr - als das vorgegebene Budget führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung auskömmlicher Mittel durch die Stadt Dresden besteht die Absicht, die Leistung optional jeweils für die Jahre 2025 und 2026 zu
beauftragen. Die Entscheidung über die optionale Vertragsverlängerung wird jeweils im Juni des Vorjahres getroffen.
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung auskömmlicher Mittel durch die Stadt Dresden besteht die Absicht, die Leistung optional jeweils für die Jahre 2025 und 2026 zu
beauftragen. Die Entscheidung über die optionale Vertragsverlängerung wird jeweils im Juni des Vorjahres getroffen.
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder eigene Erklärung gleichen Inhalts. (Original unterschrieben und als elektronische Kopie einzureichen = Erklärung besonderen Inhalts)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies unter Angabe der Steuernummer zu erklären.
3) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind; jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren.
4) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 € Deckungssumme oder Bereitschaftserklärung des Versicherers das Unternehmen im Auftragsfalle in genannter Höhe zu versichern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:5) Angaben zu wesentlichen, vergleichbaren Leistungen – Print und Online - die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (möglichst mit Ansprechpartner). Nachzuweisen sind Erfahrungen mit Vertriebskonzepten inkl. der Kenntnisse des Zeitungsmarktes sowie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit auflagenstarken (mind. 100.000 Exemplare), zielgruppenrelevanten nationalen und internationalen Medien.
Nachzuweisen sind Erfahrungen in der Nutzung des Online-Redaktionssystems Wordpress.
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1-2 sowie 3-5 sofern diese Inhalte der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)
7) Zu benennen sind die Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleiter und dessen Qualifikation und Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Jahren.
8) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts.
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Nachauftragnehmer
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Abgabe des Angebotes neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.