Reinforced-concrete structures (Германия - Тендер #38649576) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 38649576 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Reinforced-concrete structures
2023/S 035-104150
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2, VE1209, Umbau VST Leverkusen Mitte
Leverkusen
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um den Umbau der Verkehrsstation in Leverkusen Mitte.
Durch die Gleiserweiterung muss der westliche Bahnsteig 1 vom Außenbahnsteig zum Mittelbahnsteig umgebaut werden, das Empfangsgebäude muss zurückgebaut werden. Der Bahnsteig 2 erhält neue Bahnsteigkanten und eine neue Pflasterung. Der Bahnsteig 3 bekommt eine neue höhere Lärmschutzwand. Beim Bahnsteig 3 muss zuvor die vorh. Lärmschutzwand zurückgebaut werden.
Auf allen Bahnsteigen wird das bestehende Bahnsteigdach zurückgebaut und durch ein neues ersetzt sowie erhalten alle Bahnsteige neue Ausstattung und Beschilderung.
Die vorh. Personenunterführung wird zum Vorplatz hin verlängert und führt unter das neue Gleis. Ebenso erhält der Bahnsteig 1 am Ende einen neuen 2. Zugang, der unter die Gleiserweiterung durchgeführt wird.
Die bestehende Gleisquerung ist komplett belegt und es muss eine neue Gleisquerung in offener Bauweise erstellt werden.
Die Entwässerung muss an den Bestand angepasst werden. Die Bahnsteige werden versickert, die restlichen Flächen sind am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2, VE1209, Umbau VST Leverkusen Mitte
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Leverkusen
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um den Umbau der Verkehrsstation in Leverkusen Mitte.
Durch die Gleiserweiterung muss der westliche Bahnsteig 1 vom Außenbahnsteig zum Mittelbahnsteig umgebaut werden, das Empfangsgebäude muss zurückgebaut werden. Der Bahnsteig 2 erhält neue Bahnsteigkanten und eine neue Pflasterung. Der Bahnsteig 3 bekommt eine neue höhere Lärmschutzwand. Beim Bahnsteig 3 muss zuvor die vorh. Lärmschutzwand zurückgebaut werden.
Auf allen Bahnsteigen wird das bestehende Bahnsteigdach zurückgebaut und durch ein neues ersetzt sowie erhalten alle Bahnsteige neue Ausstattung und Beschilderung.
Die vorh. Personenunterführung wird zum Vorplatz hin verlängert und führt unter das neue Gleis. Ebenso erhält der Bahnsteig 1 am Ende einen neuen 2. Zugang, der unter die Gleiserweiterung durchgeführt wird.
Die bestehende Gleisquerung ist komplett belegt und es muss eine neue Gleisquerung in offener Bauweise erstellt werden.
Die Entwässerung muss an den Bestand angepasst werden. Die Bahnsteige werden versickert, die restlichen Flächen sind am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen.
Bauzeitliche Abstutzsicherung im bereich der Lärmschutzwand
(MKA 7_08)
Die Absturzsicherung im Bereich der Lärmschutzwand ist für den Schutz der Reisenden notwendig. Die Lärmschutzwand bildet die rückwendige Wand des Bahnsteiges 3 Gleis 5 und bildet nach Fertigstellung der LSW die Absturzsicherung. Der Bahnsteig 3 befindet sich im Großteil auf einer Kuppe mit einer Tiefe an der Rückseite mit bis zu 3 m. Die Leistung ist für die Fertigstellung der Hauptleistung Bahnsteig 3 Gleis 5 notwendig.
Die Leistung wird notwendigt, da der Bahnsteig zum Ende der Sperrpause für Reisenden wieder nutzbar ist, die LSW zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht fertiggestellt ist.
Die bauzeitliche Absturzsicherung wird an das bereits fertiggestellten Stützwand LSW gefestigt. Die Haupleistung Stützwand LSW ist bereits in größen Teilen umgesetzt, daher sollen die Absturzsicherung vom selben AN erfolgen
Die Vergabe an einen anderen AN erfordert einen erheblichen Zeitaufwand für die Einarbeitung in die Planung sowie in die bereits neu hergestellten Anlagen.
Darüber hinaus werden aufgrund der fehlenden technischen Abgrenzungen keine Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem AN geltend gemacht werden können, wenn von ihm hergestellte Teilanlagen von Dritten angepasst werden.