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Technical services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #38649473)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Heilbronn Abfallwirtschaftsbetrieb
Номер конкурса: 38649473
Дата публикации: 17-02-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Heilbronn Abfallwirtschaftsbetrieb
      Lerchenstraße 40
      Heilbronn
      74072
      Germany
      E-Mail: projektsteuerung@cdmsmith.com
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-186267f4d5d-3168609f4e84fd54
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.evergabe.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Stilllegung bzw. Ausbau der Deponie Schwaigern-Stetten - Fremdprüfungsleistungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 274432-01
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71356000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Deponie Schwaigern-Stetten, Stilllegung bzw. Ausbau, Fremdprüfungsleistungen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71356000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Landkreis Heilbronn

        Abfallwirtschaftsbetrieb

        Lerchenstraße 40

        74072 Heilbronn

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Fremdprüfungsleistungen für Planungs- und Ausführungsleistungen, stufenweise Beauftragung (3 Stufen). Oberflächen- und Zwischenabdichtung für den Altteil der Deponie (HVA I) sowie für den Ausbauabschnitt HVA II.

        Stufe 1: Planungs- und Genehmigungsphase, Bauphase 0 und 1

        Stufe 2: Bau Phase 2 optional

        Stufe 3: Bau Phase 3 optional

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Netto-Jahresumsatz zu vergleichbaren Leistungen (Mittel letzte 3 Jahre) / Gewichtung: 5,00
        Qualitätskriterium - Name: Anzahl Mitarbeiter Prüflabor nach DIN 17025:2018 (Mittel letzte 3 Jahre) / Gewichtung: 10,00
        Qualitätskriterium - Name: Anzahl Mitarbeiter Inspektionsstelle nach DIN 17020:2012 (Mittel letzte 3 Jahre) / Gewichtung: 10,00
        Qualitätskriterium - Name: Anzahl bearbeiteter Referenzprojekte zu vergleichbaren Leistungen des Projektteams / Gewichtung: 25,00
        Qualitätskriterium - Name: Preissteigerungsindex in % der Feld-/Laborarbeiten / Gewichtung: 15,00
        Preis - Gewichtung: 35,00
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-06-01
        Ende: 2034-12-29
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Stufenvertrag:

        Stufe 2: Bau Phase 2 optionale Beauftragung

        Stufe 3: Bau Phase 3 optionale Beauftragung

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Zu Ziffer II.2.7 Laufzeit des Vertrages: Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um die derzeit von der ausschreibenden Stelle vorgesehene Ausführungsfrist für die Gesamtleistungen. Der konkrete Zeitplan für die Leistungserbringung steht in Abhängigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und wird nach Vorliegen einvernehmlich neu aufgestellt. Die zu erbringenden Leistungen stehen auch in Abhängigkeit des Planfeststellungsbeschlusses.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Bieterbogen folgende Unterlagen/Angaben einzureichen (siehe auch A.1 Anlagenverzeichnis):

        D.0.2.1 Verpflichtungs- und Haftungserklärung Bietergemeinschaft

        D.0.2.2 Verpflichtungs- und Haftungserklärung Eignungsleihe

        D.0.2.3 Benennung Unterauftragnehmer § 36 VgV bzw. § 47 VgV

        D.0.2.4 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer §36 VgV

        D.0.3.1 Nachweis(e) Berufszulassung

        D.0.3.2 Nachweis(e) Unterschriftsberechtigung

        D.0.3.3 Eigenerklärung gem. § 123 GWB

        D.0.3.4 Eigenerklärung gem. § 124 GWB

        D.0.3.5 Eigenerklärung Korruption

        D.0.3.6 Eigenerklärung Russlandsanktionen

        D.0.3.7 Qualifikationsnachweise der fremdprüfenden Stelle

        D.0.6.1 Vertraulichkeitserklärung/en

        D.0.6.2 Bestätigung/Anerkennung Vertrag

        Diese Abfragen sind Ausschlusskriterien, die anzugeben, einzureichen bzw. nachzuweisen sind, um als geeignet bewertet werden zu können.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        D.0.4.1 Auszug Bilanzen

        D.0.4.2 Berufshaftpflichtversicherung/en (bzw. Eigenerklärung)

        D.0.4.3 Netto-Gesamtjahresumsätze Gesamtunternehmen

        D.0.4.4 Netto-Gesamtjahresumsätze vergleichbare Leistungen

        D.0.4.5 Angabe Prozentsatz Preissteigerung f. Feld-/Laborarbeiten

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        siehe auch Matrix Zuschlagskriterien G.0 der Vergabeunterlagen:

        Nachweis zu D.0.4.4:

        Bewertet wird das Mittel der letzten 3 Jahre des NettoJahresumsatzes zu vergleichbaren Leistungen (10 Punkte ≥ 1 Mio. € - 0 Punkte ≤ 0,5 Mio. €) Zwischenwerte werden interpoliert.

        Die restlichen Abfragen sind Ausschlusskriterien, die anzugeben, einzureichen bzw. nachzuweisen sind, um als geeignet bewertet werden zu können.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        D.0.5.1 Angaben zur Mitarbeiterstruktur Büro

        D.0.5.2 Angaben zum Projektteam gesamt

        D.0.5.3 Nachweise des Projektteams

        D.0.5.4 Referenznachweise (Liste von Referenzen mit vergleichbaren Leistungen für jedes benannte Projektmitglied

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        siehe auch Matrix Zuschlagskriterien G.0 der Vergabeunterlagen:

        Nachweis zu D.0.5.1:

        Bewertet werden die Anzahl (FTE) der Mitarbeiter (MA) Prüflabor sowie die Anzahl (FTE) der Mitarbeiter Inspektionsstelle. (10 Punkte ≥ 5 MA - 0 Punkte bei 1 MA). Zwischenwerte werden interpoliert.

        Nachweise zu D.0.5.4:

        Es sind persönliche und vergleichbare Referenzen des zu benennenden Projektteams vorzulegen, jedes Projektteammitgleid wird zu 5% gewichtet. Der Nachweis ist als Referenzliste einzureichen und mit aussagekräftigen Projektbeschreibungen zu ergänzen, um die Vergleichbarkeit prüfen zu können.

        Punktevergabe: ≥ 10 Projekte = 10 Punkte, ≥ 7 Projekte = 7 Punkt,e ≥ 3 Projekte = 2 Punkt,e < 3 Projekte = 0 Punkte.

        Das Projektteam besteht mind. aus: Techn. Leiter der fremdprüfenden Stelle, verantwortl. Fremdprüfer, stellvertr. verantwortl. Fremdprüfer, Fremdprüfer vor Ort und stellvertr. Fremdprüfer vor Ort

        Die resltlichen Abfragenn sind Ausschlusskriterien, die anzugeben, einzureichen bzw. nachzuweisen sind, um als geeignet bewertet werden zu können.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        § 75 Abs. 2 VgV für gutachterliche Leistungen der Fremdprüfung, für Fremdprüfungsleistungen vor Ort ist die Ausbildung eines Baustoffprüfers bzw. Baustofftechnikers erforderlich; Akkreditierung gem. Deponieverordnung DepV Anhang 1, Nr. 2 2.1 in Verbindung mit BQS 9-1

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        siehe Vergabeunterlagen, insbesondere A.0- Informationsschreiben, D.0 Bieterbogen B.0 Leistungsbeschreibung und C.0 Vorhabensbeschreibung

        Einhaltung des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG).

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-03-15
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-03-15
      Ortszeit: 11:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Zu Ziffer II.2.7 Laufzeit des Vertrages: Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um die derzeit von der ausschreibenden Stelle vorgesehene Ausführungsfrist für die Gesamtleistungen. Der konkrete Zeitplan für die Leistungserbringung steht in Abhängigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und wird nach Vorliegen einvernehmlich neu aufgestellt. Die zu erbringenden Leistungen stehen auch in Abhängigkeit des Planfeststellungsbeschlusses.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB):

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB):

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-02-13

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