Technical services (Германия - Тендер #38649473) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Heilbronn Abfallwirtschaftsbetrieb Номер конкурса: 38649473 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stilllegung bzw. Ausbau der Deponie Schwaigern-Stetten - Fremdprüfungsleistungen
Reference number: 274432-01Deponie Schwaigern-Stetten, Stilllegung bzw. Ausbau, Fremdprüfungsleistungen
Landkreis Heilbronn
Abfallwirtschaftsbetrieb
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fremdprüfungsleistungen für Planungs- und Ausführungsleistungen, stufenweise Beauftragung (3 Stufen). Oberflächen- und Zwischenabdichtung für den Altteil der Deponie (HVA I) sowie für den Ausbauabschnitt HVA II.
Stufe 1: Planungs- und Genehmigungsphase, Bauphase 0 und 1
Stufe 2: Bau Phase 2 optional
Stufe 3: Bau Phase 3 optional
Stufenvertrag:
Stufe 2: Bau Phase 2 optionale Beauftragung
Stufe 3: Bau Phase 3 optionale Beauftragung
Zu Ziffer II.2.7 Laufzeit des Vertrages: Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um die derzeit von der ausschreibenden Stelle vorgesehene Ausführungsfrist für die Gesamtleistungen. Der konkrete Zeitplan für die Leistungserbringung steht in Abhängigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und wird nach Vorliegen einvernehmlich neu aufgestellt. Die zu erbringenden Leistungen stehen auch in Abhängigkeit des Planfeststellungsbeschlusses.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Bieterbogen folgende Unterlagen/Angaben einzureichen (siehe auch A.1 Anlagenverzeichnis):
D.0.2.1 Verpflichtungs- und Haftungserklärung Bietergemeinschaft
D.0.2.2 Verpflichtungs- und Haftungserklärung Eignungsleihe
D.0.2.3 Benennung Unterauftragnehmer § 36 VgV bzw. § 47 VgV
D.0.2.4 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer §36 VgV
D.0.3.1 Nachweis(e) Berufszulassung
D.0.3.2 Nachweis(e) Unterschriftsberechtigung
D.0.3.3 Eigenerklärung gem. § 123 GWB
D.0.3.4 Eigenerklärung gem. § 124 GWB
D.0.3.5 Eigenerklärung Korruption
D.0.3.6 Eigenerklärung Russlandsanktionen
D.0.3.7 Qualifikationsnachweise der fremdprüfenden Stelle
D.0.6.1 Vertraulichkeitserklärung/en
D.0.6.2 Bestätigung/Anerkennung Vertrag
Diese Abfragen sind Ausschlusskriterien, die anzugeben, einzureichen bzw. nachzuweisen sind, um als geeignet bewertet werden zu können.
D.0.4.1 Auszug Bilanzen
D.0.4.2 Berufshaftpflichtversicherung/en (bzw. Eigenerklärung)
D.0.4.3 Netto-Gesamtjahresumsätze Gesamtunternehmen
D.0.4.4 Netto-Gesamtjahresumsätze vergleichbare Leistungen
D.0.4.5 Angabe Prozentsatz Preissteigerung f. Feld-/Laborarbeiten
Minimum level(s) of standards possibly required:siehe auch Matrix Zuschlagskriterien G.0 der Vergabeunterlagen:
Nachweis zu D.0.4.4:
Bewertet wird das Mittel der letzten 3 Jahre des NettoJahresumsatzes zu vergleichbaren Leistungen (10 Punkte ≥ 1 Mio. € - 0 Punkte ≤ 0,5 Mio. €) Zwischenwerte werden interpoliert.
Die restlichen Abfragen sind Ausschlusskriterien, die anzugeben, einzureichen bzw. nachzuweisen sind, um als geeignet bewertet werden zu können.
D.0.5.1 Angaben zur Mitarbeiterstruktur Büro
D.0.5.2 Angaben zum Projektteam gesamt
D.0.5.3 Nachweise des Projektteams
D.0.5.4 Referenznachweise (Liste von Referenzen mit vergleichbaren Leistungen für jedes benannte Projektmitglied
Minimum level(s) of standards possibly required:siehe auch Matrix Zuschlagskriterien G.0 der Vergabeunterlagen:
Nachweis zu D.0.5.1:
Bewertet werden die Anzahl (FTE) der Mitarbeiter (MA) Prüflabor sowie die Anzahl (FTE) der Mitarbeiter Inspektionsstelle. (10 Punkte ≥ 5 MA - 0 Punkte bei 1 MA). Zwischenwerte werden interpoliert.
Nachweise zu D.0.5.4:
Es sind persönliche und vergleichbare Referenzen des zu benennenden Projektteams vorzulegen, jedes Projektteammitgleid wird zu 5% gewichtet. Der Nachweis ist als Referenzliste einzureichen und mit aussagekräftigen Projektbeschreibungen zu ergänzen, um die Vergleichbarkeit prüfen zu können.
Punktevergabe: ≥ 10 Projekte = 10 Punkte, ≥ 7 Projekte = 7 Punkt,e ≥ 3 Projekte = 2 Punkt,e < 3 Projekte = 0 Punkte.
Das Projektteam besteht mind. aus: Techn. Leiter der fremdprüfenden Stelle, verantwortl. Fremdprüfer, stellvertr. verantwortl. Fremdprüfer, Fremdprüfer vor Ort und stellvertr. Fremdprüfer vor Ort
Die resltlichen Abfragenn sind Ausschlusskriterien, die anzugeben, einzureichen bzw. nachzuweisen sind, um als geeignet bewertet werden zu können.
§ 75 Abs. 2 VgV für gutachterliche Leistungen der Fremdprüfung, für Fremdprüfungsleistungen vor Ort ist die Ausbildung eines Baustoffprüfers bzw. Baustofftechnikers erforderlich; Akkreditierung gem. Deponieverordnung DepV Anhang 1, Nr. 2 2.1 in Verbindung mit BQS 9-1
Contract performance conditions:siehe Vergabeunterlagen, insbesondere A.0- Informationsschreiben, D.0 Bieterbogen B.0 Leistungsbeschreibung und C.0 Vorhabensbeschreibung
Einhaltung des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG).
entfällt
Zu Ziffer II.2.7 Laufzeit des Vertrages: Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um die derzeit von der ausschreibenden Stelle vorgesehene Ausführungsfrist für die Gesamtleistungen. Der konkrete Zeitplan für die Leistungserbringung steht in Abhängigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und wird nach Vorliegen einvernehmlich neu aufgestellt. Die zu erbringenden Leistungen stehen auch in Abhängigkeit des Planfeststellungsbeschlusses.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.