Energy and related services (Германия - Тендер #38649280) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Номер конкурса: 38649280 Дата публикации: 17-02-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erstellung eines landkreisweiten, digitalen Energienutzungsplans
Energienutzungsplan mit digitaler Ausarbeitung für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
91781 Weißenburg
Energienutzungsplan mit digitaler Ausarbeitung für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 VgV) — Erklärung und Angeben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung – Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer sowie bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer sowie bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Referenz: Vorlage mindestens 2 interkommunale Energienutzungspläne oder ein Energienutzungsplan auf Landkreisebene aus den letzten drei Geschäftsjahren. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer sowie bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Zimmer E 0.03, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.