"Neubau der Kindertagesstätte Merchweiler" - Planungsleistungen
(примерный перевод: "Neubau der Kindertagesstätte Merchweiler" - Planungsleistungen) (Германия - Тендер #38549446)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 38549446 Дата публикации: 14-02-2023 Источник тендера: Bund.de
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Kurzinfo Leistungen und Erzeugnisse
Dienstleistungen Ausschreibungsweite
EU-Ausschreibung Vergabeverfahren
Vergabeverordnung (VgV) Vergabeart
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Erfüllungsort
66589 Merchweiler OT Wemmetsweiler CPV-Code
71222000, 71240000, 71250000, 71300000, 71327000, 71356400
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote
(und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und
Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution
aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: LittlebigFuture gGmbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben;
Postanschrift: Pretzfelder Straße 15; Ort: Nürnberg; NUTS-Code: DE254; Postleitzahl: 90425; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH; Telefon: nicht angegeben;
E-Mail: vergabe.steg@steg.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.littlebigfuture.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht
angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/2699500/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:
elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere: Juristische Person des Privatrechts im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB. I.5) Haupttätigkeiten:
Sozialwesen Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: "Neubau der Kindertagesstätte Merchweiler"; Referenznummer der Bekanntmachung: V70003-MERCH
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71240000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: In der Gemeinde Merchweiler (Landkreis Neunkirchen, Saarland)
soll im Ortsteil Wemmetsweiler an der Straße „In der Wolfskaul“ eine 10-zügige Kindertagesstätte (=KITA) neu errichtet werden. Die Realisierung des Bauvorhabens soll in einer
zukunftsorientierten, nachhaltigen Bauweise im Sinne einer lebendigen Umwelt erfolgen. Daher ist beabsichtigt, sich an die Grundsätze des „einfachen Bauens“, welches durch intelligente
Raumstrukturen, nutzungsflexible Räume, schichtenarme Bauteilaufbauten sowie zeitbeständige Oberflächen charakterisiert ist, zu halten. Das zweigeschossige Gebäude mit verschiedenen
geneigten Pultdächern soll in modularer Bauweise ohne Keller gebaut werden. Dabei sollen insbesondere natürliche Baustoffe, wie Stroh und Lehm verwendet werden. Die haustechnischen Anlagen
werden auf regenerative Energiegewinnung ausgelegt. Die Einrichtung besitzt eine 4.160,16 m² große Außenraumfläche, auf der neben einem Parkplatz (voraussichtlich 33 Stellplätze) ein ca.
2.413 m² großer „Kinder-Garten“ mit einem biodiversen Erlebnisgarten und einem modernen pädagogisch geprägten Außenspielbereich entstehen soll. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn
04/2024 und einen Betriebsbeginn der KITA 06/2025 vor. Die geschätzten Baukosten belaufen sich über die Kostengruppen (200 – 600) auf 10,14 Mio. € brutto. Bei dem Bauvorhaben handelt es
sich um Fördervorhaben. Aufgrund der Höhe der Förderung ist der Bauherr littlebig Future gGmbH aus 90425 Nürnberg öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB. Für die
planerische Entwicklung des Standortes ist deswegen die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen erforderlich. Mit dieser Veröffentlichung werden
interessierte Planungsbüros aufgefordert, sich um die nachfolgend beschriebenen Planungsleistungen zu bewerben. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen,
wird erwartet, dass sie zum einem mit der Realisierung von Vorhaben wie KITAs vertraut sind. Zum andern sollte das ausführende Planungsbüro über einschlägige Erfahrungen im nachhaltigen,
einfachen und ökologischen Bauen unter Beachtung der vorstehend dargestellten Kriterien verfügen. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude abgesehen
und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2 der Vergabeuntrlage in
den Anlagen, weiterführende Angaben sind dem Anlagenkonvolut A (Erläuterungsbericht vom 09.01.2023) zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung),
§§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3, 8), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 7) sowie §§ 39 ff.
HOAI i.V. Anlage 11 (Freianlagenplanung) für die Planung und Umsetzung des Bauvorhabens „Neubau einer Kindertageseinrichtung in Merchweiler/Wemmetsweiler“. Die Bewerbung von
Bietergemeinschaften ist ausdrücklich erwünscht. Die Lose sind wie folgt festgelegt: Los 1 Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI Los 2 Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff.
i.V. Anlage 14 HOAI Los 3 Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 1 bis 3, 8) i.V. Anlage 15 HOAI Los 4 Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4 bis 7) i.V. Anlage 15 HOAI Los
5 Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. i.V. Anlage 11 HOAI Teilnahmeanträge / Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert:
Wert ohne MwSt.: entfällt II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Objektplanung Los-Nr.: 1
II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 71240000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DEC03; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: "Neubau der Kindertagesstätte Merchweiler";
Postleitzahl: 66589; Ort: Merchweiler OT Wemmetsweiler; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden in der 1. Stufe die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der 2. Stufe, LPH 5 bis 7 und der
3. Stufe, LPH 8-9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 5 bis 9 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche
Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen
im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage
10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht
Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild
Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3 Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 3 Raumkonzept Die
Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der weiteren Stufen jeweils zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den
Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 7 in der 2. Stufe und 8-9 in der 3. Stufe des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7
HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Weitere Besondere und
zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 7 Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild
Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 4 bis 7 Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional
gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der weiteren Stufen jeweils zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 8 bis 9 in der 3.
Stufe des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen
werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) Unterstützung
beim Verwendungsnachweis gegenüber Fördermittelgeber Unterstützung bei DGNB – Zertifizierung bzw. QNG - Zertifizierung Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw.
das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende
unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 300 (netto, gesamt):4.912.778,75 € Anrechenbare Kosten, KG 400 (netto, gesamt): 2.435.600.00 €
Eine detaillierte Aufstellung ist dem Anlagenkonvolut A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen
1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu
beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige
Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung
der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die
zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden
vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen. Im Übrigen wird auch hinsichtlich der weiteren detaillierten Leistungsbeschreibung auf die
Vergabeunterlage nebst den dazugehörigen Anlagen verwiesen. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Kriterium 1 - Vorstellung der
Projektdurchführung (25,00 %) Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des
Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 06/2025, fertiggestellt und sämtliche Leistungen abgenommen zu haben (gemeint ist die vollständige Abnahme aller mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehender
Leistungen) sowie die Vorlage der Abrechnung beim Fördermittelgeber. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt im laufenden Betrieb. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll
insbesondere Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: Darstellung einer „Terminschiene“ für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der o Angabe von „Meilensteinen“,
die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, weiter FORTSETZUNG Kriterium 1 / Gewichtung: 25 %, 30,00 von 120,00 Punkten; Qualitätskriterium
- Name: FORTSETZUNG Kriterium 1: Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb. o
Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen
und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor
Ort Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung
zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der
Wertung nicht berücksichtigt. / Gewichtung: siehe oben Kriterium 1!; Qualitätskriterium - Name: Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (25,00 %) Der Auftraggeber
wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der
Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des in der 1. Stufe des
Verhandlungsverfahrens benannten Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie die Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Anhand des
Referenzprojektes soll erläutert werden, wie die Darstellung und die Lösung der Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber
realisiert wird. Weiter FORTSETZUNG Kriterium 2. / Gewichtung: 25 %, 30,00 von 120,00 Punkten; Qualitätskriterium - Name: FORTSETZUNG Kriterium 2: Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll
zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation
gegenüber dem Auftraggeber? Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers
angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten
DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. / Gewichtung: siehe oben Kriterium 2!;
Qualitätskriterium - Name: Kriterium 3 – Projektanalyse (30,00 %) (nur Los 1) Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Projektanalyse“ zum Bauvorhaben. Der
Auftraggeber möchte sich hiermit ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Bewältigung komplexer Aufgaben bzw. explizit bei auftretenden Problemen während der Planungs- und
Bauphase verschaffen. Dafür soll der Bieter auf Grundlage der voran gegangenen Projektbeschreibung darlegen, welche Vor- und Nachteile sowie möglichen Konflikte mit der angestrebten
Holzbauweise unter Beachtung des energetischen Konzeptes auftreten können und wie diese unter Einbeziehung und gegenüber den Projektbeteiligten gelöst werden können. Die vom Bieter
eingereichte Darstellung soll darüber hinaus Bezug auf die Frage nehmen, zu welchem Zeitpunkt der Auftraggeber informiert wird und wie die Aufbereitung der Konfliktsituation erfolgt. Weiter
FORTSETZUNG Kriterium 3 / Gewichtung: 30 %, 36 von 120, 00 Punkten; Qualitätskriterium - Name: FORTSETZUNG Kriterium 3: Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum
Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung
nicht berücksichtigt. / Gewichtung: siehe oben Kriterium 3!; Kostenkriterium - Name: Kriterium 4 - Honorar / Preis (20,0%) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten
genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der
aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind
hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: Anrechenbare Kosten:
Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die nachfogenden Werte aus der Tabelle der Vergabeunterlage zugrunde zu legen: KG 200: 68.190,00 netto/81.146,10 € brutto, KG 300: 4.912.778,75 €
netto/5.846.206,71 € brutto, KG 400: 2.435.600,00 € netto/2.898.364,00 brutto. Weiter FORTSETZUNG Kriterium 4 / Gewichtung: 20 %, 24,00 von 120,00 Punkten; Kostenkriterium - Name:
Fortsetzung Kriterium 4: KG 500: 787.730,00 € netto/937.398,70 € brutto, KG 600: 319.117,60 € netto/379.749,94 € brutto. Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN276 des
Auftraggebers Stand Januar 2023. Eine Detaillierung findet sich in Anlagenkonvolut A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von 8,52 Mio.
Euro netto über die KG 200 bis 600 (gerundet) anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden
Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. Veränderliche Honorarparameter: Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind
sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. Stundensätze und Pauschalen. Weiter FORTSETZUNG Kriterium 4 / Gewichtung: siehe oben
Kriterium 4!; Kostenkriterium - Name: FORTSETZUNG Kriterium 4: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den o Projektleiter o Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) o Technischen
Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in
den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags)
an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 24 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist
zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen und
Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl 12 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. / Gewichtung: siehe oben Kriterium 4!; II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des
Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: / Ende: 30.06.2025; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der
Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3 / Höchstzahl: 5; Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Formblätter 1 bis 4 sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den Formblättern 2, Punkt B und D
gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren. Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge
für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten
Nachweise zur Eignung (Formblätter 3 sowie Kriterium „Projektorganisation „KITA Merchweiler“) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge
den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt
werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen
ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen
gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung
besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz (Formblatt 4) sowie das
Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet: Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten Referenz „Neubau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4): 18,00
von 54,00 Punkten Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten Höchstpunktzahl 54,00 von 54,00 Punkten Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der
Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im
Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genanntem Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch
bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen. II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber sieht eine
stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden in der 1. Stufe die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der 2. Stufe, LPH 5 bis 7 und der 3. Stufe, LPH 8-9 erfolgt optional. Ein
Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 5 bis 9 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen
Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu
erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs.
4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2.
Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung
sowie Bauakustik und Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3 Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 3 Raumkonzept Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional
gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der weiteren Stufen jeweils zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 7 in der 2.
Stufe und 8-9 in der 3. Stufe des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen
auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe,
optionale Beauftragung) Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 7 Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 4 bis 7 Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind
im Rahmen der weiteren Stufen jeweils zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 8 bis 9 in der 3. Stufe des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind
die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht
und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) Unterstützung beim Verwendungsnachweis gegenüber
Fördermittelgeber Unterstützung bei DGNB – Zertifizierung bzw. QNG - Zertifizierung II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Die
Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht
unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die littlebig Future gGmbH vor, die Frist für die
Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden. II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Tragwerksplanung
Los-Nr.: 2 II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 71240000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DEC03; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: "Neubau der Kindertagesstätte Merchweiler";
Postleitzahl: 66589; Ort: Merchweiler OT Wemmetsweiler; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI
über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein
Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen
Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu
erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs.
5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Weitere
Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen
der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI
zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf
Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei
der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III
Anrechenbare Kosten KG 300 (netto, gesamt): 4.912.778,75 € Anrechenbare Kosten KG 400 (netto, gesamt): 2.435.600,00 € Eine detaillierte Aufstellung ist dem Anlagenkonvolut A zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 52 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom
Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze
verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI.
Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die
in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen. II.2.5)
Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung (25,00 %) Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das
Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 06/2025, fertiggestellt und sämtliche Leistungen
abgenommen zu haben (gemeint ist die vollständige Abnahme aller mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehender Leistungen) sowie die Vorlage der Abrechnung beim Fördermittelgeber. Die
Durchführung der Bauleistungen erfolgt im laufenden Betrieb. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: Darstellung einer
„Terminschiene“ für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der o Angabe von „Meilensteinen“, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer
Wichtigkeit sind, weiter FORTSETZUNG Kriterium 1 / Gewichtung: 30 %, 36,00 von 120,00 Punkten; Qualitätskriterium - Name: FORTSETZUNG Kriterium 1: Darstellung einer bauabschnittsweisen
Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb. o Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den
jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor
Ort während der Planungsphase Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des
Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal
sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. / Gewichtung: siehe oben Kriterium 1!;
Qualitätskriterium - Name: Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (25,00 %) Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur
Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung
bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des in der 1. Stufe des Verhandlungsverfahrens benannten Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen,
wie die Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Anhand des Referenzprojektes soll erläutert werden, wie die Darstellung und die Lösung der
Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber realisiert wird. Weiter FORTSETZUNG Kriterium 2 / Gewichtung: 50%, 60,00 von 120,00
Punkten; Qualitätskriterium - Name: FORTSETZUNG Kriterium 2: Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: Zu welchem Zeitpunkt wird der
Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze
kommen zum Einsatz? Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung
und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl
werden in der Wertung nicht berücksichtigt. / Gewichtung: siehe oben Kriterium 2!; Kostenkriterium - Name: Honorar / Preis (20,00 %): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche
unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach
der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind
hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: Anrechenbare Kosten:
Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die nachfogenden Werte aus der Tabelle der Vergabeunterlage zugrunde zu legen: KG 200: 68.190,00 netto/81.146,10 € brutto, KG 300: 4.912.778,75 €
netto/5.846.206,71 € brutto, KG 400: 2.435.600,00 € netto/2.898.364,00 brutto. Weiter FORTSETZUNG Kriterium Honorar/Preis / Gewichtung: 20 %, 24,00 von 120,00 Punkten; Kostenkriterium -
Name: Fortsetzung Kriterium 4: KG 500: 787.730,00 € netto/937.398,70 € brutto, KG 600: 319.117,60 € netto/379.749,94 € brutto. Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN276
des Auftraggebers Stand Januar 2023. Eine Detaillierung findet sich in Anlagenkonvolut A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von 8,52
Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 (gerundet) anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden
Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. Veränderliche Honorarparameter: Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind
sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. Stundensätze und Pauschalen. Weiter FORTSETZUNG Kriterium 4 / Gewichtung: s. oben
Krit. Honorar/Preis!; Kostenkriterium - Name: FORTSETZUNG Kriterium Honorar/Preis: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den o Projektleiter o Mitarbeiter (Ingenieur,
Techniker) o Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt
werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine
Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 24 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von
20,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite
2) über die Grundleistgn. u. NK). Die Höchstpunktzahl 12 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. / Gewichtung: s. oben Krit. Honorar/Preis!; II.2.6) Geschätzter Wert ohne
MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: / Ende: 30.06.2025; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe
zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3 / Höchstzahl: 5; Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten
Zahl von Bewerbern: Die Formblätter 1 bis 4 sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den
Formblättern 2, Punkt B und D gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren. Die Wertung der vollständig
vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV
auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblätter 3 sowie Kriterium „Projektorganisation „KITA Merchweiler“) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird
geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig
bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die
verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter
den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick
auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz
(Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet: Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten Referenz „Neubau eines Gebäudes […]“
(Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten Höchstpunktzahl 54,00 von 54,00 Punkten Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe
eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genanntem Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt,
werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter
umfassen. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Der
Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung
von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle
behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind
durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten
Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen
(freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1.
Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52
Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und
zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften
statischen Unterlagen Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die
Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten KG 300 (netto,
gesamt): 4.912.778,75 € Anrechenbare Kosten KG 400 (netto, gesamt): 2.435.600,00 € II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Die
Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht
unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die littlebig Future gGmbH vor, die Frist für die
Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden. II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Technische
Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8) Los-Nr.: 3 II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 71240000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DEC03; Hauptort der Ausführung: Offizielle
Bezeichnung: "Neubau der Kindertagesstätte Merchweiler"; Postleitzahl: 66589; Ort: Merchweiler OT Wemmetsweiler; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Auftraggeber sieht
eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die
Leistungsphasen 3 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die
Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den
Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten
Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen
(verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1.
Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56
Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und
zusätzliche Leistungen (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des
Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich
vor: Honorarzone KG 410,420,430: II, KG 480: III Anrechenbare Kosten (KG 410, netto) : 434.000,00 € Anrechenbare Kosten (KG 420, netto): 559.400,00 € Anrechenbare Kosten (KG 430, netto):
200.000,00 € Anrechenbare Kosten (KG 480, netto): 160.000,00 € Eine detaillierte Aufstellung ist dem Anlagenkonvolut A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h.
sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag
beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom
Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien:
Qualitätskriterium - Name: Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung (25,00 %) Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der
Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 06/2025, fertiggestellt und sämtliche Leistungen abgenommen zu haben (gemeint
ist die vollständige Abnahme aller mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehender Leistungen) sowie die Vorlage der Abrechnung beim Fördermittelgeber. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt
im laufenden Betrieb. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: Darstellung einer „Terminschiene“ für die auszuführenden
Planungs- und Bauleistungen mit der o Angabe von „Meilensteinen“, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, weiter FORTSETZUNG
Kriterium 1 / Gewichtung: 30%, 36,00 von 120,00 Punkten; Qualitätskriterium - Name: FORTSETZUNG Kriterium 1: Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und
kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb. o Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern
sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase
Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene
zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die
Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. / Gewichtung: siehe oben Kriterium 1!; Qualitätskriterium - Name: Kriterium 2 -
Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (25,00 %) Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des
Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden
Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des in der 1. Stufe des Verhandlungsverfahrens benannten Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie die
Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Anhand des Referenzprojektes soll erläutert werden, wie die Darstellung und die Lösung der Konflikte
bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber realisiert wird. Weiter FORTSETZUNG Kriterium 2 / Gewichtung: 50%, 60,00 von 120,00 Punkten;
Qualitätskriterium - Name: FORTSETZUNG Kriterium 2: Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber
über Kostenveränderungen informiert? Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum
Einsatz? Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und
Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden
in der Wertung nicht berücksichtigt. / Gewichtung: siehe oben Kriterium 2!; Kostenkriterium - Name: Honorar / Preis (20,00 %): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten
genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der
aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind
hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: Anrechenbare Kosten:
Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die nachfogenden Werte aus der Tabelle der Vergabeunterlage zugrunde zu legen: KG 200: 68.190,00 netto/81.146,10 € brutto, KG 300: 4.912.778,75 €
netto/5.846.206,71 € brutto, KG 400: 2.435.600,00 € netto/2.898.364,00 brutto. Weiter FORTSETZUNG Kriterium Honorar/Preis / Gewichtung: 20 %, 24,00 von 120,00 Punkten; Kostenkriterium -
Name: Fortsetzung Kriterium 4: KG 500: 787.730,00 € netto/937.398,70 € brutto, KG 600: 319.117,60 € netto/379.749,94 € brutto. Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN276
des Auftraggebers Stand Januar 2023. Eine Detaillierung findet sich in Anlagenkonvolut A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von 8,52
Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 (gerundet) anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden
Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. Veränderliche Honorarparameter: Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind
sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. Stundensätze und Pauschalen. Weiter FORTSETZUNG Kriterium 4 / Gewichtung: s. oben
Krit. Honorar/Preis!; Kostenkriterium - Name: FORTSETZUNG Kriterium Honorar/Preis: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den o Projektleiter o Mitarbeiter (Ingenieur,
Techniker) o Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt
werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine
Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 24 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von
20,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite
2) über die Grundleistgn. u. NK). Die Höchstpunktzahl 12 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. / Gewichtung: s. oben Krit. Honorar/Preis!; II.2.6) Geschätzter Wert ohne
MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: / Ende: 30.06.2025; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe
zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3 / Höchstzahl: 5; Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten
Zahl von Bewerbern: Die Formblätter 1 bis 4 sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den
Formblättern 2, Punkt B und D gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren. Die Wertung der vollständig
vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV
auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblätter 3 sowie Kriterium „Projektorganisation „KITA Merchweiler“) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird
geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig
bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die
verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter
den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick
auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz
(Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet: Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten Referenz „Neubau eines Gebäudes […]“
(Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten Höchstpunktzahl 54,00 von 54,00 Punkten Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe
eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genanntem Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt,
werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter
umfassen. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Der
Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung
von über die Leistungsphasen 3 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle
behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei
der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche
Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone KG 410,420,430: II, KG 480: III Anrechenbare Kosten (KG 410, netto) : 434.000,00 € Anrechenbare Kosten (KG 420, netto): 559.400,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 430, netto): 200.000,00 € Anrechenbare Kosten (KG 480, netto): 160.000,00 € Eine detaillierte Aufstellung ist dem Anlagenkonvolut A zu entnehmen. Die Beauftragung
der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des
§ 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Gemäß Vertrag hat der
Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind
die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder
-referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in
Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die
littlebig Future gGmbH vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden.
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 7) Los-Nr.: 4 II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 71240000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DEC03;
Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: "Neubau der Kindertagesstätte Mechweiler"; Postleitzahl: 66589; Ort: Merchweiler OT Wemmetweiler; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der
Beschaffung: Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf
die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die
Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu
erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen
aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen
(verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1.
Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56
Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und
zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 7 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende
unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4, 5, 6, 7 II Anrechenbare Kosten (KG 440, netto): 789.700,00 € Anrechenbare Kosten (KG 450, netto): 83.500,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 460, netto): 89.000,00 € Anrechenbare Kosten (KG 470, netto): 120.000,00 € Eine detaillierte Aufstellung ist dem Anlagenkonvolut A zu entnehmen. Das Honorar ist nach
der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten
Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter
(Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl.
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