Vergabe von Verpflegungsleistungen für Schulen der Stadt Hoyerswerda, Los 4 – Grundschule „Lindenschule“
(примерный перевод: Vergabe von Verpflegungsleistungen für Schulen der Stadt Hoyerswerda, Los 4 – Grundschule "Lindenschule") (Германия - Тендер #38549442)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 38549442 Дата публикации: 14-02-2023 Источник тендера: Bund.de
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aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen; Nationale
Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1; Ort: Hoyerswerda; NUTS-Code: DED2C; Postleitzahl: 02977; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Frau Carmen Skora;
Telefon: +49 3571456151; E-Mail: carmen.skora@hoyerswerda-stadt.de; Fax: +49 357145786151; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.hoyerswerda.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben
I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung
unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2699429/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:
elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt
II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vergabe von Verpflegungsleistungen für Schulen der Stadt Hoyerswerda, Los 4 – Grundschule „Lindenschule“;
Referenznummer der Bekanntmachung: II/33.3/23/11-VOL II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 55524000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt
Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen. Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Lieferung und Versorgung mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren, beginnend ab
21.08.2023 (Schuljahr 2023/2024) bis 31.08.2027 (Ende Schuljahr 2026/2027, einschl. Sommerferien), einzeln zu vergeben. Dabei können die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge
erhalten. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Versorgung mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren in der Grundschule „Lindenschule“. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert:
Wert ohne MwSt.: entfällt II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben
II.2.3) NUTS-Codes: DED2C; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Grundschule „Lindenschule“; Straße, Hausnummer: J.-G.-Herder-Straße 26; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda;
Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen. Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Lieferung und
Versorgung mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren, beginnend ab 21.08.2023 (Schuljahr 2023/2024) bis 31.08.2027 (Ende Schuljahr 2026/2027, einschl. Sommerferien), einzeln zu vergeben.
Dabei können die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge erhalten. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Versorgung mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren in der
Grundschule „Lindenschule“. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Anzahl der täglich
durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essenportionen sind auf Prognosen beruhende geschätzte Richtwerte und veränderbar. Die Portionszahlen für die Grundschule
„Lindenschule“ belaufen sich auf rd. 81,08 Portionen pro Tag. Die genannten Teilnehmerzahlen, Stand 2021/2022, sind Richtwerte und in den Ferienzeiten erheblich eingeschränkt. II.2.5)
Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept, unterteilt in: - Qualitätsmanagement (Vorweisen entsprechender Zertifizierungen, regelmäßige
Schulungen der Mitarbeiter - 5 Pkt.; Warmhaltezeit von maximal 180 Minuten - 5 Pkt.) - Kundenmanagement / Beschwerdemanagement (Darstellung des Kundenmanagements, Beschwerdemanagements - 4
Pkt.; Reaktionszeiten bei Nachlieferungen bei fehlerhaften Speisen - 4 Pkt.; Zeiten und Arten der Bestell- und Abbestellmöglichkeiten - 3 Pkt.; Angebot von unterschiedlichen Portionsgrößen
für Erwachsene und Kinder - 4 Pkt.; Angebote und saisonale Aktionen an den Schulen - 2 Pkt.; Aktionen mit Kunden – 3 Pkt.) - Umsetzung Musterspeiseplan / Berücksichtigung von ökologischen
Aspekten bei der Auftragsausführung (Einhaltung der DGE Menülinie und Qualitätsrichtlinien - 5 Pkt.; Menüzyklus des Speiseplans (5 Pkt.) / Gewichtung: 40 Punkte; Preis - Gewichtung: 60
Punkte II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 21.08.2023 / Ende: 31.08.2027; Dieser
Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages Beginn: 21.08.2023 (Beginn Schuljahr 2023/2024) Ende:
31.08.2027 (Ende Schuljahr 2026/2027 einschl. Sommerferien Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Bieter, die in der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis
der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, —
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister der
Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag
Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Darstellung von drei Referenzen für vergleichbare
Leistungen; Vorhandensein von erforderlichen Arbeitskräften, Solvenz, Liquidität , keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit; Bei Einsatz von anderen Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Eigenerklärung (Formblatt), dass entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
besteht - Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Eignungsleihe, Unterauftragnehmer); - Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische
Haftung; - Erklärung über die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung; - Erklärung über die Anwendung des
HACCP-Konzeptes; Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt
anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze
Beschreibung der Eignungskriterien: - Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; zum Besitz einer
gültigen Betriebshaftpflichtversicherung - Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Eignungsleihe, Unterauftragnehmer); - Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft
und die gesamtschuldnerische Haftung; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien: - Eigenerklärung über das Vorhandensein von erforderlichen Arbeitskräften; Darstellung von drei Referenzen für vergleichbare Leistungen - Erklärung zur Zusammenarbeit
mit anderen Unternehmen (Eignungsleihe, Unterauftragnehmer); - Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung; Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für
Dienstleistungsaufträge): entfällt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass
Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung verwendet werden,
die als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzen-de Unterlagen abzufordern, welche die
Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das
Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zu-lässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb
wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang
der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 15.03.2023; Ortszeit: 08:30 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist
des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09.06.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 15.03.2023; Ortszeit: 08:30, Ort: ; Angaben über befugte Personen und
das Öffnungsverfahren: Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen. Abschnitt VI Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag:
nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Postfach 101364; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04013; Land: Deutschland; E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de; Telefon: +49 3419773800;
Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: +49 3419771049 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll
ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer: Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das
Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines
Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Offizielle
Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Postfach 101364; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04013; Land: Deutschland; E-Mail:
wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de; Telefon: +49 3419773800; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: +49 3419771049 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 10.02.2023 Weitere Informationen
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