Vergabe von Verpflegungsleistungen für Schulen der Stadt Hoyerswerda, Los 2 – Grundschule „Am Park“
(примерный перевод: Vergabe von Verpflegungsleistungen für Schulen der Stadt Hoyerswerda, Los 2 – Grundschule "Am Park") (Германия - Тендер #38549440)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 38549440 Дата публикации: 14-02-2023 Источник тендера: Bund.de
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aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen; Nationale
Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1; Ort: Hoyerswerda; NUTS-Code: DED2C; Postleitzahl: 02977; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Frau Carmen Skora;
Telefon: +49 3571456151; E-Mail: carmen.skora@hoyerswerda-stadt.de; Fax: +49 357145786151; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.hoyerswerda.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben
I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung
unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2699355/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:
elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt
II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vergabe von Verpflegungsleistungen für Schulen der Stadt Hoyerswerda, Los 2 – Grundschule „Am Park“;
Referenznummer der Bekanntmachung: II/33.3/23/09-VOL II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 55524000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt
Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen. Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Lieferung und Versorgung mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren, beginnend ab
21.08.2023 (Schuljahr 2023/2024) bis 31.08.2027 (Ende Schuljahr 2026/2027, einschl. Sommerferien), einzeln zu vergeben. Dabei können die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge
erhalten. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Versorgung mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren in der Grundschule „Am Park“. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert
ohne MwSt.: entfällt II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3)
NUTS-Codes: DED2C; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Grundschule „Am Park“; Straße, Hausnummer: Schulstraße 2; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen. Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Lieferung und Versorgung mit
Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren, beginnend ab 21.08.2023 (Schuljahr 2023/2024) bis 31.08.2027 (Ende Schuljahr 2026/2027, einschl. Sommerferien), einzeln zu vergeben. Dabei können
die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge erhalten. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Versorgung mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren in der Grundschule
„Am Park“. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Anzahl der täglich durchschnittlich
herzustellenden und zu liefernden Essenportionen sind auf Prognosen beruhende geschätzte Richtwerte und veränderbar. Die Portionszahlen für die Grundschule „Am Park“ belaufen sich auf
rd. 74 Portionen pro Tag. Die genannten Teilnehmerzahlen, Stand 2021/2022, sind Richtwerte und in den Ferienzeiten erheblich eingeschränkt. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden
Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept, unterteilt in: - Qualitätsmanagement (Vorweisen entsprechender Zertifizierungen, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter - 5 Pkt.;
Warmhaltezeit von maximal 180 Minuten - 5 Pkt.) - Kundenmanagement / Beschwerdemanagement (Darstellung des Kundenmanagements, Beschwerdemanagements - 4 Pkt.; Reaktionszeiten bei Nachlieferungen
bei fehlerhaften Speisen - 4 Pkt.; Zeiten und Arten der Bestell- und Abbestellmöglichkeiten - 3 Pkt.; Angebot von unterschiedlichen Portionsgrößen für Erwachsene und Kinder - 4 Pkt.;
Angebote und saisonale Aktionen an den Schulen - 2 Pkt.; Aktionen mit Kunden – 3 Pkt.) - Umsetzung Musterspeiseplan / Berücksichtigung von ökologischen Aspekten bei der Auftragsausführung
(Einhaltung der DGE Menülinie und Qualitätsrichtlinien - 5 Pkt.; Menüzyklus des Speiseplans (5 Pkt.) / Gewichtung: 40 Punkte; Preis - Gewichtung: 60 Punkte II.2.6) Geschätzter Wert ohne
MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 21.08.2023 / Ende: 31.08.2027; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen:
entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer
oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages Beginn: 21.08.2023 (Beginn Schuljahr 2023/2024) Ende: 31.08.2027 (Ende Schuljahr 2026/2027) einschl. Sommerferien
Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder
die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Darstellung von drei Referenzen für vergleichbare Leistungen; Vorhandensein von erforderlichen Arbeitskräften,
Solvenz, Liquidität , keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nicht vorsätzlich unzutreffende
Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit; Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das
Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. -
Eigenerklärung (Formblatt), dass entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht - Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
(Eignungsleihe, Unterauftragnehmer); - Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung; - Erklärung über die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards
für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung; - Erklärung über die Anwendung des HACCP-Konzeptes; Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten
soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des
Herkunftslandes vorzulegen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens
der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; zum Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung - Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen
Unternehmen (Eignungsleihe, Unterauftragnehmer); - Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung; Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
entfällt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Eigenerklärung über das Vorhandensein von erforderlichen
Arbeitskräften; Darstellung von drei Referenzen für vergleichbare Leistungen - Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Eignungsleihe, Unterauftragnehmer); - Erklärung über
die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt III.2)
Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Für die Erklärung kann die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung verwendet werden, die als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes
zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine
bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG
zulässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
hat. III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt Abschnitt IV Verfahren IV.1)
Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische
Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere
Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 14.03.2023; Ortszeit: 08:30 IV.2.4) Sprache(n), in der
(denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09.06.2023 IV.2.7) Bedingungen für die
Öffnung der Angebote: Tag: 14.03.2023; Ortszeit: 08:30, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen. Abschnitt VI
Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu
elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Postfach 101364; Ort: Leipzig;
Postleitzahl: 04013; Land: Deutschland; E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de; Telefon: +49 3419773800; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: +49 3419771049 VI.4.3) Einlegung von
Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist
schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB -
Entscheidung der Vergabekammer: Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch
Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Abs. 1 gilt in
diesem Fall nicht. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen; Postanschrift: Postfach 101364; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04013; Land: Deutschland; E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de; Telefon: +49 3419773800; Internet-Adresse: nicht
angegeben; Fax: +49 3419771049 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 09.02.2023 Weitere Informationen
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