Carpentry installation work (Германия - Тендер #37055654) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wallfahrtsstadt Werl Номер конкурса: 37055654 Дата публикации: 06-01-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Tischlerarbeiten - Halleneinbauten
Reference number: 122-22Beschreibung der Maßnahme:
Die Wallfahrtsstadt Werl plant den Neubau einer Zweifach-Sporthalle mit Tribüne für 199 Besucher. Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein massiv errichtetes, eingeschossiges, nicht unterkelertes Gebäude. Die Sporthalle wird in der Haupttragekonstruktion massiv (Stahlbeton/Mauerwerk) errichtet. Die nichttragenden Innenwände bestehen aus Trockenbau.
Es handelt sich um eine Fördermaßnahme aus der
Städtebauförderung.
Mengenangaben dieser Ausschreibung:
Trennvorhang nach DIN 18032, motorgesteuert: 1
Prallwand, PE-Schaum, Dilours: 230 qm
Wandgerätetür Sportgeräte: 2
Wandgerätetür Steuerelemente: 2
Kantenabschlussprofil: 110 m
Kantenabschlussprofil Laibungen: 90
Wärmedämmung EPS 035, DEO dm, 100 mm: 1.200 qm
Schwingboden mit PUR-Beschichtung: 1.200 qm
Spielfeldmarkierungen, PUR: 1.350 m
Sockelleiste Hallenbereich: 160 m
Kipptore Geräteraum: 4
Prallwandfenster: 2
Spielfeldbande, Metallrahmenkonstruktion mit transparenter KU-Füllung: 49 m
Bandentore: 4
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Zweifachsporthalle, Sportparkt Werl Höppe, 59457 Werl
Das Grundstück befindet sich im Westen von Werl. Es liegt im Sportpark Werl, unmittelbar angrenzend befindet sich das Buchgeisterstadion, das Werler Hallenbad, der Bahndamm der Bundesbahn und der Salzbach.
Das Grundstück ist über eine Zuwegung über die Straße Höppe verkehrlich erschlossen, sowie fußläufig durch den Tunnel unter dem Bahndamm.
Beschreibung der Maßnahme:
Die Wallfahrtsstadt Werl plant den Neubau einer Zweifach-Sporthalle mit Tribüne für 199 Besucher. Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein massiv errichtetes, eingeschossiges, nicht unterkelertes Gebäude. Die Sporthalle wird in der Haupttragekonstruktion massiv (Stahlbeton/Mauerwerk) errichtet. Die nichttragenden Innenwände bestehen aus Trockenbau.
Es handelt sich um eine Fördermaßnahme aus der Städtebauförderung.
Mengenangaben dieser Ausschreibung:
Prallwand, PE-Schaum, Dilours: 230 qm
Wandgerätetür Sportgeräte: 2
Wandgerätetür Steuerelemente: 2
Kantenabschlussprofil: 110 m
Kantenabschlussprofil Laibungen: 90
Wärmedämmung EPS 035, DEO dm, 100 mm: 1.200 qm
Schwingboden mit PUR-Beschichtung: 1.200 qm
Spielfeldmarkierungen, PUR: 1.350 m
Sockelleiste Hallenbereich: 160 m
Kipptore Geräteraum: 4
Prallwandfenster: 2
Spielfeldbande, Metallrahmenkonstruktion mit transparenter KU-Füllung: 49 m
Bandentore: 4
siehe Vergabeunterlagen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur vorhandenen Eignung vorzulegen.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis seines Sitzes oder Wohnsitzes),
- aktueller Handeslsregisterauszug,
- gültige Gewerbeanmeldung
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur vorhandenen Eignung vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils mit gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr), Deckungssumme für Haftpflichtschäden 1.000.000 Euro und für Personenschäden 2.000.000 Euro. Sollte eine Versicherung in der vorgegebenen Höhe nicht bestehen, ist vor einer evtl. Auftragsvergabe ein Nachweis beizubringen, dass die Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wurde. Die Versicherung ist im Falle der Auftragserteilung über die gesamte laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor, auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur vorhandenen Eignung vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste)
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
s. Vergabeunterlagen
Umlagen Bauwesenversicherung:
Die Kosten für die Bauwesenversicherung werden in Höhe von insgesamt 0,3 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 250 Euro.
Umlagen Baustrom/Bauwasser:
Die Kosten für den Verbrauch sowie für Zähler für Baustrom- und Wasser werden in Höhe von insgesamt je 0,4 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt.
Sicherheitseinbehalt:
- Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Liegt die Auftragssumme unter 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer, behält sich der Auftraggeber vor, bei Abschlagszahlungen einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von bis zu 10 % der auszuzahlenden Summe einzubehalten.
Zu beachten sind:
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
- Besondere Vertragsbedingungen
- Teilnahmebedingungen
Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Information about authorised persons and opening procedure:Die Submission ist nicht öffentlich. Teilnehmer sind nicht zugelassen.
Die Submission ist nicht öffentlich. Teilnehmer sind nicht zugelassen.
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.