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Exhibition, fair and congress organisation services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #37055581)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Номер конкурса: 37055581
Дата публикации: 06-01-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
      Wilhelm-Buck-Str. 2
      Dresden
      01097
      Germany
      Telefon: +49 351564-0
      E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de
      Fax: +49 35145100889080
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1852eff0470-a5522b8510a4c6b
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://evergabe.sachsen.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Durchführung des Sächsischen Staatspreises für Design 2023, Los 1: Agenturleistungen zur Projektorganisation und -durchführung

        Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/221
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79950000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Agenturleistungen zur Projektorganisation und -durchführung des gesamten Wettbewerbsverfahrens des Sächsischen Staatspreises für Design 2023

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Sächsische Staatspreis für Design (SSFD) wird vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr alle zwei Jahre verliehen. Im Wettbewerbsjahr 2023 wird der Preis zum 18. Mal ausgelobt. Der SSfD wird hierbei erweitert und fungiert künftig als Dach für zwei Wettbewerbe: einer "Leistungsschau" sächsischen Designs (Sächsische Staatspreis für Design/ Design Display) und eines cross-sektoralen Ideenwettbewerbs (Shaping the Future Award). Beide Wettbewerbe sind in einem Verfahren miteinander verbunden und zeichnen Designleistungen in verschiedenen Kategorien in einem zweistufigen Juryverfahren aus: Der Sächsische Staatspreis für Design (Design Display) prämiert sächsische Designleistungen in fünf Kategorien (Produktdesign im Industriegüterbereich, Produktdesign im Konsumgüterbereich, Kommunikationsdesign, Digitales Design, Kunsthandwerk); der Shaping the Future Award lässt Einreichungen überregional sowie aus einem ausgewählten Gastland zu und zeichnet in drei Kategorien (products, services, concepts) aus .

        Der Sächsische Staatspreis für Design 2023 umfasst verschiedene Formate und gliedert sich in folgende Phasen:

        1. Auftakt (5. April 2023)

        2. Bewerbungsphase (April - Juni 2023)

        3. Jurysitzung I (August 2023)

        4. Ideenwerkstätten - Jurysitzung II (September / Oktober 2023)

        5. Preisverleihung (13. November 2023)

        6. Werkschauen und Events (2024)

        Gegenstand des Auftrags ist die Organisation und Durchführung des SSfD 2023. Das umfasst sowohl das Management der eingereichten Bewerbungen als auch der Juryarbeit, Veranstaltungsdurchführungen sowie kommunikationsbegleitende Maßnahmen des Wettbewerbs.

        Das offene Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages "Sächsischer Staatspreises für Design 2023" wird in mehrere Lose aufgeteilt. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Loses 1 sind Agenturleistungen zur Projektorganisation und -durchführung des gesamten Wettbewerbsverfahrens des SSfD 2023 durch den Auftragnehmer. Dies beinhaltet das Management der eingereichten Bewerbungen und des Juryverfahrens, die Durchführung verschiedener Veranstaltungen zur Bewerbung des Preises sowie der Preisträgerinnen und Preisträger, ebenso begleitende Kommunikationsmaßnahmen (Marketing).

        Nachfolgend werden die Lose, die im Nachgang gesondert ausgeschrieben werden, beschrieben:

        Los 2 umfasst die Vergabe von Cateringleistungen im Rahmen der Auftaktveranstaltung des SSfD.

        Los 3 umfasst die Vergabe von Cateringleistungen im Rahmen der Ideenwerkstätten und Jurysitzung des SSfD.

        Los 4 umfasst die Vergabe von Cateringleistungen im Rahmen der Preisverleihung des SSfD.

        Los 5 umfasst die Vergabe von Cateringleistungen im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zur Großen Werkschau des SSfD.

        Los 6 umfasst die im Rahmen des SSfD anfallende, qualitativ hochwertig zu erstellende Druckleistung des 100-seitigen Katalogs des SSfD.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Veranstaltungskonzept Ideenwerkstätten / Gewichtung: 40,00
        Qualitätskriterium - Name: Gestaltungsentwurf zur Bewerbung des Shaping the Future Awards / Gewichtung: 30,00
        Preis - Gewichtung: 30,00
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit der Erfüllung aller vertraglichen Leistungen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Erklärung AEntG_MiLoG_AufenthG_SchwasrzArbG.docx, Erklärung_Angaben zum Bieter.docx, Erklärung Ausschlussgründe, (ggf) Erklärung_Bietergemeinschaft.docx, Erklärung_Datenschutz.docx, (ggf) Erklärung_Eignungsleihe.docx, Erklärung_Einhaltung_restriktiver_Maßnahmen_ggü_Russland.docx, Erklärung_Künstlersozialabgabe.docx, Erklärung_Mindestentgelt.docx Erklärung_Referenzen.docx, (ggf) Erklärung_Vergpflichtung_Unterauftragnehmer.docx, (ggf) Erklärung_Verzeichnis_Leistungen_Unterauftragnehmer.docx.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 42 der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschlossen worden sind).

        Der AG überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien. Ferner prüft er das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Der AG schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus.

        Nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann der AG Bieter in den dort genannten Fällen ausschließen.

        Zudem überprüft der AG die Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 48 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Bei länger laufenden Verträgen genügt es, dass wesentliche Teile von Aufträgen abgeschlossen worden sind.

        Es ist eine Referenz im Bereich gestalterische Arbeit zur Darstellung gestalterischer Gesamtzusammenhänge (Corporate Design) und zur Gestaltung von digitalen wie gedruckten Kommunikationsmedien vorzulegen.

        Es ist eine Referenz im Bereich Veranstaltungsmanagement vorzulegen. Diese muss einen Auftrag zur Ausrichtung einer Präsenzveranstaltung mit einer Mindestteilnehmerzahl von 200 Personen beinhalten.

        Es ist eine Referenz im Bereich Ausstellungskonzeption und -umsetzung vorzulegen, die die Visualisierung von Konzeption, Kuratierung und Umsetzung einer Ausstellung mit multimedialen Elementen umfasst.

        Die Referenzen sind jeweils in die Vorlage Erklärung_Referenzen.docx nachzuweisen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-02-02
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-03-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-02-02
      Ortszeit: 10:10
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit der Erfüllung aller vertraglichen Leistungen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
        Braustraße 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        Kontaktstelle(n): 04107
        Telefon: +49 341977-3800
        E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
        Fax: +49 341977-1049
        Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 Abs. 3 GWB

        Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        § 135 Abs. 2 GWB

        Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 Abs. 3 GWB

        Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        § 135 Abs. 2 GWB

        Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
        Braustraße 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        Kontaktstelle(n): 04107
        Telefon: +49 341977-3800
        E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
        Fax: +49 341977-1049
        Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-01-02

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