Construction work for pipelines, communication and power lines, for highways, roads, airfields and railways; flatwork (Германия - Тендер #37055066) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 37055066 Дата публикации: 06-01-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Germany-Frankfurt-on-Main: Construction work for pipelines, communication and power lines, for highways, roads, airfields and railways; flatwork
2023/S 005-009984
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
ETCSKorRA_TP-SW_Kabeltiefbau im Zuge des ESTW Neubaus Bühl einschl. Signalausleger, Fundamentrückbau u. Gründung / Verkehrsflächen Erschließung Modulgebäude
77815 Bühl
Verlegung von ca.
- 54 km Kabel D<25mm
- 92 km Kabel D25-40mm
- 15 km Kabel D40-60mm
- 16 km LWL-Kabel
einschließlich Begleitarbeiten
01.01. Baustelleneinrichtung
01.02. Baufeldfreimachung
01.03. Technische Bearbeitung
01.04. Wasserhaltungsmaßnahmen
01.05. Allgemeine Erdarbeiten (Baugruben)
01.06. Verbauten und Behelfe
01.07. Erdarbeiten Kabeltiefbau
01.08. Bauteile Kabeltiefbau
01.09. Begleitarbeiten
01.10. Kabelverlegung
01.11. LWL -Kabel
01.12. Entsorgung
2014-DE-TM-0057
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Los 1: Kabeltiefbau
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
77815 Bühl
Verlegung von ca.
- 54 km Kabel D<25mm
- 92 km Kabel D25-40mm
- 15 km Kabel D40-60mm
- 16 km LWL-Kabel
einschließlich Begleitarbeiten
01.01. Baustelleneinrichtung
01.02. Baufeldfreimachung
01.03. Technische Bearbeitung
01.04. Wasserhaltungsmaßnahmen
01.05. Allgemeine Erdarbeiten (Baugruben)
01.06. Verbauten und Behelfe
01.07. Erdarbeiten Kabeltiefbau
01.08. Bauteile Kabeltiefbau
01.09. Begleitarbeiten
01.10. Kabelverlegung
01.11. LWL -Kabel
01.12. Entsorgung
LÄA 07 Mehraufwand Kabel bauzeitlich sichern
Entgegen der ursprünglichen Annahme und Ausschreibungsmodalität, befinden sich in bestehenden Kabelkanälen, in Teilbereichen mehr als die in der Leistungsbeschreibung genannten 5 Kabel, die bauzeitlich umgelegt und gesichert werden müssen. Diese zusätzlichen Kabel müssen ebenfalls umgelegt und gesichert werden, damit der Bau-AN seine Vertragsleistung erbringen kann. Es ist nicht umsetzbar, dass der beauftragte AN lediglich die vereinbarten 5 Kabel umverlegt und sichert und ein weiterer AN dann die identische Leistung für die weiteren Kabel, die nur in Teilbereichen vorhanden sind, vornimmt. Da es sich hierbei um eine reine Zulageleistung handelt, würde eine anderweitige Vergab dieser Leistung zu erheblichen Zusatzkosten führen, da bestehende Synergien nicht genutzt werden könnten.